Aufgrund von Beschwerden anlässlich des Abbrennens von Feuerwerken haben wir uns entschlossen, angezeigte oder genehmigte Feuerwerke auf unserer Homepage zu veröffentlichen.
Bei der Gemeinde Karlsbad müssen Feuerwerke der Klassen III und IV, die nur durch Personen mit pyrotechnischer Ausbildung abgebrannt werden dürfen, angezeigt werden. Hier besteht für die Gemeindeverwaltung nur dann eine Verbotsmöglichkeit, wenn Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einem Abbrennen entgegen stehen. Die Gemeinde legt Wert darauf, dass diese Feuerwerke in den Sommermonaten bis spätestens 22.30 Uhr abgebrannt werden.
Es sind derzeit folgende Feuerwerke angemeldet:
keine
Für handelsübliche Feuerwerke der Klasse II besteht ganzjährig ein Abbrennverbot. Diese sind nur an Silvester zugelassen. Aus besonderem Anlass kann das Abbrennen eines solchen Feuerwerks auch unterjährig durch die Gemeinde erlaubt werden. Die "besonderen Anlässe" werden sehr restriktiv gewertet (z.B. Hochzeiten, runde Geburtstage). Ein Abbrennen wird in den Sommermonaten dann nur bis spätestens 22.00 Uhr genehmigt und die Feuerwerksdauer ist auf maximal 5 Minuten begrenzt.
Es sind derzeit folgende Feuerwerke genehmigt:
keine