Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002 über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) wurden von der EU neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet. Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie sieht dabei ein zweistufiges Verfahren vor. Nach einer Ermittlung der Umgebungslärmpegel und die daraus resultierende Betroffenheit sind daran anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.
Der Lärmaktionsplan steht hier zum download bereit.
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 11.09.2024 auf der Grundlage der EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm i.V.m. § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in öffentlicher Sitzung den Erläuterungsberichts zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom August 2024 beschlossen.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes finden Sie hier.
Bei Vorliegen entsprechende Lärmwerte kann eine Kostenerstattung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) auf Antrag gewährt werden. Bitte prüfen Sie vor der Verwendung der Antragsformulare, ob die jeweiligen Voraussetzungen, die in den entsprechenden Hinweisen aufgeführt sind, bei Ihnen vorliegen.
Nähere Informationen für Fördermöglichkeiten an der BAB 8 in Mutschelbach finden Sie hier und den dazugehörigen Antrag.
Informationen und Antragsunterlagen für Fördermöglichkeiten an Landesstraßen finden Sie hier.
Zuschüsse im Rahmen der Lärmsanierung sind u. a. nur dann möglich, wenn die bauliche Anlage vor dem 01.04.1974 errichtet oder ausgebaut wurde. Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen müssen per Email oder über den Postweg beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 45 - passiver Lärmschutz -
Schlossplatz 4 - 6
76131 Karlsruhe