Die Beantragung des Stimmscheines muss durch den Stimmberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Stimmschein darf auch nur an den Stimmberechtigten selbst oder eine schriftlich dazu bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Die Stimmbenachrichtigung mit den entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Stimmscheines benötigen, wird Ihnen bis spätestens Samstag, 05.11.2011 zugestellt.
Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Stimmscheines hat der Stimmberechtigte?
1. Sie füllen den Antrag auf der Stimmbenachrichtigung aus und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Stimmschein mit Briefabstimmunterlagen wird Ihnen zugestellt.
2. Sie beantragen den Stimmschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben auf der Stimmbenachrichtigung, die Sie deshalb bereithalten sollten.
und dann einfach den weiteren Anweisungen folgen, Angaben ergänzen und das Formular absenden. Bei korrekter Eingabe der Daten erhalten Sie den Hinweis, dass der Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen wurde. Sie erhalten den Stimmschein mit Briefabstimmunterlagen zugestellt. Die Stimmscheine dürfen allerdings erst ab Montag, 07.11.2011 ausgestellt werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro im Rathaus Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-400 gerne zur Verfügung.