Friedhöfe, Beerdigung

Friedhöfe, Beerdigung

Die Gemeinde Karlsbad unterhält 6 Friedhöfe mit über 3.000 Grabstellen.

Für den Leichnam gilt ein Friedhofs- und Bestattungszwang nach dem Bestattungsrecht für das Land Baden-Württemberg.

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Friedhofssatzung.

Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Hier werden alle Ihre Fragen zur Bestattungsform sowie die notwendigen Formalitäten für Sie erledigt. Verstorbene müssen binnen 36 Stunden in eine Leichenhalle oder Leichenraum überführt werden.

Bestattungsformen

Bestattungsmöglichkeit in  Langensteinbach
                                                 Spielberg
                                                 Ittersbach 
                                                 Auerbach
                                                 Mutschelbach

Ihr Ansprechpartner in Bestattungsangelegenheiten:
Frau Stephanie Don, Telefon 07248/9144-814

stephanie.don@karlsbad.de     

 

Friedhofsatzung

 

Icon SucheIcon GebärdenspracheIcon Kontakt