Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Verbraucher*innen für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger bzw. eine Schornsteinfegerin ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin zuständig.
Hoheitliche TätigkeitenHierzu zählen die
Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des
Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigtes Bezirksschornsteinfeger*innen als staatlich beliehene Unternehmer*innen in ihren Bezirken. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.
Freie TätigkeitenTätigkeiten wie das
Messen, Reinigen und Überprüfen nach
KÜO bzw.
1. BlmSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten. Die Leistungen unterliegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.
Kehrbezirke
Kehrbezirk 05
Spielberg und Ittersbach (Teilbereich - außer Industriegebiet "Stöckmädle, Am Sportplatz, Baumschule Jansen, Weilermer Straße, Mittelweg, Baumgartenstraße und Panoramastraße)
Kontakt:
Andreas Postweiler
Steinbrügelweg 15
76228 Karlsruhe
Tel: 0721 94188285
Kehrbezirk 06
Auerbach, Langensteinbach, (Ober-)Mutschelbach und Ittersbach (Teilbereich - Industriegebiet "Stöckmädle, Am Sportplatz, Baumschule Jansen, Weilermer Straße, Mittelweg, Baumgartenstraße und Panoramastraße)
Kontakt:
Alexander Weber
Heilbrunnstraße 3
76327 Pfinztal
Tel: 07240 94 48 982
Mobil: 01575 26 53 596
Mail: kaminfeger-weber@gmx.de
Web: www.kaminfeger-weber.de
Kehrbezirk 06
(Unter-)Mutschelbach
Kontakt:
Rene Gebauer
Ziegeleistraße 1a
76477 Elchesheim/Illingen
Tel: 07245 806835