Vorrübergehend geänderte Öffnungszeiten im Bürgerbüro

Ab dem 18.11.2024 haben wir wie folgt geöffnet:

 

Montag        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag      07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch     07:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag 07:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag         08:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Hinweise zum Beantragen von Wahlscheinen / Briefwahlunterlagen

 

Die Beantragung des Wahlscheines muss durch den Wahlberechtigten selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Wahlschein darf jedoch nur an den Wahlberechtigten selbst oder eine schriftlich dazu bevollmächtigte Person ausgehändigt werden.

Die Wahlbenachrichtigungskarte mit den entsprechenden Daten, die Sie zur Beantragung des Wahlscheines benötigen, wird Ihnen im Laufe der Woche 17 (bis spätestens Sonntag, 29.04.2007) zugestellt.

Welche Möglichkeiten zum Beantragen des Wahlscheines hat der Wahlberechtigte?

  1. Sie füllen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aus und unterschreiben diesen. Dann geben Sie diesen Antrag im Rathaus ab oder werfen diesen in den Rathausbriefkasten ein. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen ausgehändigt bzw.zugestellt.

  2. Sie beantragen den Wahlschein online. Dazu benötigen Sie aber die Angaben auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie deshalb bereit halten sollten. 

>> Zum Internet-Wahlscheinantrag (Antragsfrist abgelaufen!)


... und dann einfach den weiteren Anweisungen folgen, Angaben ergänzen und Absenden. Bei korrekter Eingabe der Daten erhalten Sie den Hinweis, dass der Antrag zur Bearbeitung entgegengenommen wurde. Sie erhalten den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugestellt.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Rathaus Langensteinbach unter Tel. 07202/9304-0 gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erst ab Freitag, 27.04.2007 ausgegeben werden können, da vorher die amtlichen Stimmzettel nicht vorliegen.