Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses im südlichen Landkreis Karlsruhe (Sitz in Ettlingen)
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Wesentliche gesetzliche Grundlage hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg.
Aufgaben des Gutachterausschusses bzw. seiner Geschäftsstelle sind insbesondere:
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,
- die Führung einer Kaufpreissammlung
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (durchschnittliche Lagewerte für den Boden) und
- die Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z. B. Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, usw.)
Vorsitzender und ehrenamtlicher Gutachter:
Herr Reimund Weiß
Stellvertretende(r) Vorsitzende(r):
Franz Gradinger, ehrenamtlicher Gutachter
Claudia Edel, ehrenamtliche Gutachterin
Ehrenamtliche Gutachter(innen) u.a. :
(Bestellung durch die Gemeinde Karlsbad)
Herr Joachim Guthmann
Herr Ronald Knackfuß
Frau Karola Sing
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses:
Hausanschrift:
Kirchenplatz 1-3
76275 Ettlingen
Kontakt:
Telefon 07243 101 8380
Telefon 07243 101 8381
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Veröffentlichung der Bodenrichtwerte auf BORIS-BW (online)
Über das kostenfreie Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) können ab sofort die Bodenrichtwerte, ermittelt zum Jahresbeginn 2022 der Gemeinde Karlsbad und anderen Gemeinden in Baden-Württemberg im Internet abgerufen werden.
Hierbei gibt es auch die Möglichkeit sich einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie dabei die Nutzungsbedingen von BORIS-BW.
Für nähere Auskünfte zu den aktuellen Bodenrichtwerten (Stichtag: 01.01.2022) wenden Sie sich bitte direkt an die Geschäftstelle des Gutachtersausschusses in Ettlingen.
Aktueller Hinweis zu den Bodenrichtwerten (Stand 17.11.2022)
Information des Gutachterausschusses zu den Bodenrichtwerten für die Grundsteuerreform
Zur Berechnung der ab dem 01.01.2025 fälligen Grundsteuer werden alle Grundstückseigentümer vom zuständigen Finanzamt schriftlich aufgefordert, ab dem 01. Juli 2022 bestimmte Informationen zu ihrem Grundstück zu melden. Diese Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.
Die für das Finanzamt maßgeblichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt.
Seit Juli 2022 stehen Ihnen die Grundstücksgrößen und die Bodenrichtwerte kostenfrei über das Internet-Portal BORIS-BW bzw. www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung. Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung stehen oder sollten Sie den Umgang mit dem Internet nicht gewohnt sein, können Sie sich auch von Angehörigen unterstützen lassen.
Sollte Ihr Bodenrichtwert online nicht zur Verfügung stehen, rufen Sie die Internetseite bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf. Die Gutachterausschüsse arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, Ihnen die Informationen fristgerecht zur Verfügung zu stellen!
Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de sowie auf der Homepage des Gutachterausschusses www.ettlingen.de/gutachterausschuss.
Wir bitten daher, von Anfragen zur neuen Grundsteuer beim Gutachterausschuss abzusehen.