Ab dem 18.11.2024 haben wir wie folgt geöffnet:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ab dem 18.11.2024 haben wir wie folgt geöffnet:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sie haben sich entschlossen zu bauen. Als Gemeinde sind wir bemüht, Ihr Vorhaben bestmöglich zu begleiten und im Rahmen unserer Aufgaben Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. Kommen Sie gerne auf uns zu!
Beachten Sie bitte, dass die Gemeinde Karlsbad nicht selbst „Untere Baurechtsbehörde" ist. Daher sind notwendige Antragsunterlagen nach Novelierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) 2023 mittlerweile direkt im Landratsamt Karlsruhe einzureichen.
Dies derzeit digital über ServiceBW.
Weiter möchten wir informieren, dass es bei einem möglichen Abbruch eines Altbestandes und darauf folgenden Neubau von der Gemeinde Karlsbad Fördermöglichkeiten gibt. Nähere Informationen finden Sie hier:
Förderrichtlinie zur Stärkung der Innenentwicklung
Bevor Sie nun Ihr Vorhaben realisieren können, gibt es baurechtlich zunächst zu beachten:
Vorbauten ohne Aufenthaltsräume (z.B. Balkone) im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt
Terrassenüberdachungen, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen
bis 30 m² Grundfläche
Die Änderung nichttragender und nichtaussteifende Bauteile innerhalb von baulichen Anlagen (bei tragender oder aussteifender Bauteile nur innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, siehe § 2 LBO)
Öffnungen in Außenwänden (Fenster/Türen) und Dächern (Dachfenster) von Wohngebäuden und Wohnungen (Achtung Dachgauben bedürfen eines Bauantrages!)
Wärmepumpen
Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung auf oder an baulichen Anlagen sowie eine damit verbundene Änderung der äußeren Gestalt der baulichen Anlagen; von baulichen Anlagen unabhängige Anlagen nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m
Bitte dringend beachten!! Die genannten Beispiele sind nur verfahrensfrei zu errichten, sofern keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, z.B. weitergehende Festsetzungen im jeweiligen Bebauungsplan, Lärmschutzrichtlinien ö.a.
Daher ist es ratsam vor Umsetzung einer entsprechend Maßnahme Rücksprache mit der Bauverwaltung in der Gemeinde oder der Baurechtsbehörde zu halten.
Falls Ihr gewünschtes Bauvorhaben nicht bei den verfahrensfreien Vorhaben gelistet ist, ist grundsätzlich ein Genehmigungs- oder Kenntnisgabenverfahren erforderlich.
Nachfolgend sind die möglichen Bauverfahren aufgeführt, und die Unterlagen listenmäßig erfasst, die Sie für das jeweilige Verfahren benötigen:
Verfahren für ein Wohngebäude; sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, (ausgenommen Gaststätten; kein Sonderbau) wenn Sie KEIN Kenntnisgabeverfahren möchten oder Befreiungsanträge von den Festsetzungen eines Bebebauungsplanes stellen bzw. außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans bauen;
Gebühren: 6 ‰ der Baukosten, mind. 200 €
Benötigte Unterlagen:
Wenn es sich um einen Bau innerhalb eines Bebauungsplans handelt und entsprechend gänzlich bebauungsplankonform geplant ist; ein Wohngebäude; Garagen und Carports über 30 m² Grundfläche; sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, ausgenommen Gaststätten; sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind; Nebengebäude und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben.
Gebühren: 0,5 ‰ der Baukosten, mind. 76 €
Benötigte Unterlagen:
Bei grundsätzlichen Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten;
Gebühren: 3‰ der Baukosten, mind. 150 €
Benötigte Unterlagen:
Grundsätzlich verfahrensfrei für:
Anlagen, die nach § 50 Abs. 1 i.V.m dem Anhang zu § 50 verfahrensfrei errichtet werden dürfen, dürfen auch verfahrensfrei abgebrochen/zurückgebaut werden.
Zudem freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3, sowie sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
ansonsten: Kenntnisgabeverfahren mit Abfallverwertungskonzept erforderlich!
Alle Formulare finden Sie unter: |
Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten:
Mo., Di., Mi., Fr.
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Um vorherige Terminvereinbarung via Telefon oder Mail wird gebeten.
Gemeinde Karlsbad - Bauverwaltung - Frau Reuter Telefon: 07202/9304-523 Telefax: 07202/9304-510 E-Mail: marielle.reuter@karlsbad.de oder |