Ab dem 18.11.2024 haben wir wie folgt geöffnet:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ab dem 18.11.2024 haben wir wie folgt geöffnet:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
a) Überörtliche Maßnahmen
Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen.
b) Innerörtliche Maßnahmen
Ortsteil Auerbach
Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen
Ortsteil Ittersbach
Maßnahme: |
Ausbau der Ortsdurchfahrt Ittersbach |
Örtlichkeit: |
L 622, Lange Straße und Weilermer Straße |
Kurzbeschreibung: |
Komplettausbau der L 622 zwischen der Kreisgrenze zwischen Langenalb und Ittersbach bis zum Abzweig Richtung Weiler in folgenden Bauabschnitten: BA 1: Gemarkungsgrenze Langenalb bis Feldbergstraße (noch befahrbar) BA 2.1 Lange Straße von Einmündung Feldbergstraße (gesperrt) bis Einmündung Pfinzalstraße (noch befahrbar) BA 2.2 Lange Straße von Einmündung Pfinztalstraße (gesperrt) bis Rathauskurve (Zufahrt Rathaus noch befahrbar) BA 2.3 Rathauskurve von Einmündung Zum Wiesengrund (gesperrt) bis Weilermer Straße Autohaus Göring (östl. Zufahrt noch befahrbar) BA 2.4 Weilermer Straße Autohaus Göring (westl. Einfahrt gesperrt) bis Einmündung Mittelweg (noch befahrbar) BA 3 Einmündung Mittelweg (gesperrt) bis zur Einmündung L 622 / Kreisstraße Richtung Weiler bei der Bahnbrücke derzweit Anlegen der Querungshilfe und Bushaltestellen aus BA 2.1 |
Dauer: |
ab 01.07.2024 bis vsl. Ende 2024 Die einzelnen Abschnitte sind wie folgt geplant: BA 1: 01.07. bis 15.07.2024 BA 2.1: 15.07. bis vsl. 02.08.2024 -14-tägige Betriebspause- BA 2.2: 19.08.2024 bis vsl. 02.09.2024 BA 2.3: vsl. 03.09.2024 bis 16.09.2024 BA 2.4: vsl. 17.09.2024 bis 26.09.2024 BA 3: 27.09.2024 bis 18.10.2024 ab 17.10.2024 bis vsl. 06.12.2024 - Endtermin muss um zwei Wochen verschoben werden Bitte beachten Sie, dass es sich um voraussichtliche Angaben handelt, welche nur bei gutem Wetter und planmäßigem Baufortschritt zu halten sind. Die Terminierung der weiteren Bauabschnitte erhalten wir sukzessive vom Regierungspräsidium und werden diese dann natürlich umgehend bekannt geben. |
Pressetexte: |
Presseinfo Gemeinde vom 18.06.2024 Presseinfo des Regierungspräsidiums vom 18.06.2024 Presseinfo des Regierungspräsidiums vom 11.07.2024 Presseinfo des Regierungspräsidiums vom 01.08.2024 Presseinfo Gemeinde vom 27.08.2024 Presseinfo des Regierungspräsidiums vom 27.08.2024 Presseinfo der Gemeinde vom 03.09.2024 Presseinfo des Regierungspräsidiums vom 16.09.2024 Presseinfo der Gemeinde vom 16.09.2024 |
Maßnahme: |
Vollsperrung der Rappengasse |
Örtlichkeit: |
Rappengasse |
Kurzbeschreibung: |
Wasserversorgungsarbeiten |
Dauer: |
14.11.2024 bis 29.11.2024 |
Pressetexte: |
|
Ortsteil Langensteinbach
Derzeit keine Vollsperrungen oder Umleitungen
Ortsteil Mutschelbach
Maßnahme: |
Breitbandausbau im Ortsteil Mutschelbach |
Örtlichkeit: |
"Obermutschelbach" in 7 Bauabschnitten: BA 1+2: Frühlingstraße und Nöttinger Straße |
Kurzbeschreibung: |
Breitbandausbau |
Dauer: |
Voraussichtliche Ablaufzeiten in den einzelnen BA: BA 1+2: ab 23.09.2024 vsl. ca. 6 Wochen Diese BA's sollen vsl. bis Ende November abgeschlossen sein. |
Pressetexte: |
Ortsteil Spielberg
Maßnahme: |
Vollsperrung der Herrenalber Straße, Höhe Herrenalber Straße 8 |
Örtlichkeit: |
Herrenalber Straße 8 |
Kurzbeschreibung: |
Kranaufstellung |
Dauer: |
23.09.2024 bis Ende 31.12.2024 |
Pressetexte: |
|
Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird immer dann benötigt, wenn öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden wollen. Den Antrag finden Sie unten im Text als PDF verlinkt.
Ablauf:
Sie füllen den Antrag mit allen notwendigen Daten aus und senden ihn per Mail an: verkehr@karlsbad.de
Dann erfolgt die Stellungnahme der Gemeinde gegenüber dem Landratsamt Karlsruhe als zuständige Verkehrsbehörde.
Mit der Stellungnahme wird auch der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung ans Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet.
Von dort erhalten Sie nach Prüfung die verkehrsrechtliche Anordnung mit allen Auflagen zur Beschilderung und dem entsprechenden Gebührenbescheid.