Die Interessengemeinschaft Barrierefreies Karlsbad Informiert:
… zu Assistenzleistungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Leistungsformen der Assistenzleistungen:
Die Assistenzleistungen können als Sachleistungen oder als Persönliches Budget gewährt werden. Das bedeutet, daß der Bedarf berechnet wird und auf dieser Basis ein pauschaler Betrag pro Monat zur Verfügung gestellt wird, den der Antragsteller selbstverwalten und ausgeben kann. Dieser Betrag kann zum Beispiel für eine persönliche Assistenz, aber auch für Nachbarschaftshilfe ausgegeben werden.
Beratung hierzu bietet das Sozialamt oder die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Für Waldbronn ist die Außenstelle in Ettlingen zuständig:
Informationen: eutb@paritaet-ka.de, Frau Kunschner 0721/91230-68
Als Beispiel werden 4 bis 6 Stunden in der Woche gewährt. Auch Kosten für Fahrten können unterstützt werden.
Weiter Formen der Assistenz sind die Arbeitsassistenz, Assistenzleistungen zur Ermöglichung von Bildung oder auch die Elternassistenz. Die Informationen zu Assistenzleistungen sind eine Zusammenfassung des Artikels von Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Deutsche Rheuma Liga- Mobil Heft 4-2020.
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