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Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz | 05.12.2019 – 12.12.2019
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2019 aufgrund des § 14 EigBG, der §§ 1 bis 4 EigBVO i.V. mit den §§ 18 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit den Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2020/21 wie folgt festgestellt:
Euro 2020 Euro 2021
§1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgestellt
im Erfolgsplan
in Einnahmen und Ausgaben auf 1.500.000 1.500.000
Jahresverlust / Jahresgewinn 0 0
im Vermögensplan
in Einnahmen und Ausgaben auf 1.618.000 940.000
§ 2
Eigenvermögensumlage
Die Eigenvermögensumlage wird gemäß § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung
festgesetzt auf 0 0
§ 3
Betriebskostenumlage
Die Umlage für den laufenden jährlichen Aufwand einschließlich
Abschreibungen und Zinsen wird gemäß
§ 12 Abs. 2 der Verbandssatzung festgesetzt auf 1.469.100 1.469.100
§ 4
Kredite
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme wird festgesetzt auf 450.000 660.000
§ 5
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 0 0
§ 6
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 300.000 300.000
76337 Waldbronn, den 18.11.2019
gez.
Der Verbandsvorsitzende
Franz Masino