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Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz | 05.12.2019 – 12.12.2019
Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.11.2019 nachfolgend aufgeführte Satzungsänderung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:
Zweckverband für die Wasserversorgung der Gemeinden
des Alb-Pfinz-Hügellandes
SATZUNG
zur Änderung der Satzung
über die Entschädigung
für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund der §§ 5 Abs. 3 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit sowie § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 8 der Verbandsatzung hat die Verbandsversammlung am 18.11.2019 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 03. April 1987 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Dienstkräfte der Verbandsverwaltung (Ehrenbeamte) erhalten monatlich folgende Aufwandsentschädigung brutto:
Verbandsrechner 440,-- €
Stellvertreter Verbandsrechner 320,-- €
Verbandsschriftführer 320,-- €
Stellvertreter Verbandsschriftführer 150,-- €
§ 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Alb-Pfinz-Hügelland, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Waldbronn, den 18.11.2019
gez. Franz Masino
Verbandsvorsitzender