Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz (Archiv)

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Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz | 24.02.2014 – 07.03.2014

Wirtschaftsplan 2014/2015

Feststellung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des   Hügellandes zwischen Alb und Pfinz für die Wirtschaftsjahre 2014/2015

 

Die Verbandsversammlung hat in ihrer   Sitzung am 21.01.2014 aufgrund des § 14 EigBG, der §§ 1 bis 4 EigBVO i.V. mit   den §§ 18 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit den   Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2014/2015 wie folgt festgestellt.   Mit Schreiben vom 03.02.2014 wurde der Wirtschaftsplan von der   Rechtsaufsichtsbehörde als gesetzmäßig bestätigt. Nach § 11 II i.V.m. § 15   der Satzung des Zweckverbandes vom 31.05.1976 erfolgt hiermit die  Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2014/2015.

Wirtschaftsplan 2014/2015

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