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Amtliche Bekanntmachungen | 22.04.2025

Digitale biometrische Lichtbilder für Ausweise und Reisepässe ab 01. Mai 2025 erforderlich

Passbilder für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen, sowie Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose und Aufenthaltstitel dürfen ab dem 1. Mai 2025 aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, vom 3. Dezember 2020 bundesweit nur noch in digitaler Form die entweder direkt in der Behörde erstellt wurden oder von einem zertifizierten Fotografen medienbruchfrei (ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken und Einscannen) und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden, angenommen werden.

Papierbilder in Papierform dürfen ab dem 01.05.2025 nicht mehr für die Beantragung von diesen Dokumenten angenommen werden. Betroffene können wählen, ob sie das Lichtbild hierfür bei der zuständigen Behörde oder bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen lassen.

Die Gemeinde Karlsbad wird im Bürgerbüro in Langensteinbach und in den Ortsverwaltungen Auerbach, Ittersbach, Mutschelbach und Spielberg solche Lichtbilderfassungsgeräte aufstellen.

Die Lichtbilderfassungsgeräte werden von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Diese ist aufgrund der Vielzahl der aufzustellenden Geräte leider im Lieferverzug, weshalb diese bis zum 01.05.2025 nicht flächendeckend aufgestellt sind. Aufgrund des Lieferverzugs bei den Lichtbilderfassungsgeräten wurde die Frist für die Annahme der Papierbilder für die Beantragung der o. g. Ausweisdokumente bis längstens zum 31.07.2025 verlängert. Sobald jedoch in der Gemeinde die Lichtbilderfassungsgeräte vorhanden sind, dürfen nur noch digitale Lichtbilder angenommen werden und die Übergangsfrist endet dann mit sofortiger Wirkung. Hier werden wir dann wieder informieren.

Für alle Bürger/-innen gibt es dann sowohl im Bürgerbüro Langensteinbach wie auch in den Ortsverwaltungen Auerbach, Ittersbach, Mutschelbach und Spielberg die Möglichkeit, digitale Lichtbilder (ausschließlich) für Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), gegen eine Gebühr von 6,00 €, erstellen zu lassen.

Neben der Möglichkeit, die digitalen Lichtbilder in den Rathäusern zu erstellen, kann dies natürlich nach wie vor beim Fotografen Ihrer Wahl erfolgen. Dieser macht die Aufnahmen, Sie suchen sich das „schönste“ Bild aus und der Fotograf lädt dieses digitale Lichtbild dann in eine sichere Cloud. Sie erhalten beim Fotografen einen Ausdruck mit einem Datamatrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), welchen Sie zur Beantragung hierher mitbringen müssen. Dieser Code wird von uns dann gescannt und so das digitale Lichtbild in den Antrag übernommen.

Sonstige Passbilder in Papierform für andere Zwecke können Sie nach wie vor nur beim Fotografen machen lassen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Beantragung von Ausweispapieren, wo Sie digitale Lichtbilder erstellen lassen können.

Wenn Sie für weitere Zwecke (z.B. Fischereischein) papierbasierte Lichtbilder benötigen, müssen diese wie bisher, bei einem Fotografen erstellt werden.

Auf folgender Internetseite können Sie unter anderem Fotografen finden, welche digitale Lichtbilder anbieten werden:

alfo-passbild.com

Weitere Informationen zur Änderung finden Sie auch im Personalausweisportal und auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter folgendem Link:

Personalausweisportal - Startseite - Biometrie (Passbild und Fingerabdrücke)

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