Aus der Arbeit des Gemeinderates | 22.04.2025
In der Aprilsitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses informierte Wirtschaftsförderer Tobias Brehm über seine Arbeit, Projekte und Schwerpunkte. Er ist seit 1. Oktober 2024 bei der Gemeinde tätig.
Zielsetzung
Ziel war es, die Wirtschaftsförderung der Gemeinde neu auszurichten und aufzustellen. Dies umfasst vor allem drei Punkte.
1. Systematische Kommunikation mit Unternehmen
2. Sichtbarkeit des Wirtschaftsstandortes
3. Schaffen einer Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den diversen Institutionen
Aktivitäten
Es wurde der Launch der LinkedIn Seite der Wirtschaftsförderung eingerichtet. LinkedIn ist ein soziales Netzwerk zum Knüpfen von neuen geschäftlichen Verbindungen. Außerdem dient es der Pflege von bestehenden geschäftlichen Kontakten und Beziehungen. Ferner wurden interne Prozesse digitalisiert und andere Wirtschaftsförderstellen kontaktiert. Zu den Aktivitäten gehört auch – so Brehm – das „Netzwerken“ zu Politik und Kammern.
Unternehmensbefragung
Im Rahmen einer Unternehmensbefragung wurden 114 Karlsbader Unternehmen angeschrieben. Sie stammen aus den Branchen Einzelhandel, Handwerk, produzierende Unternehmen, Dienstleistungen und Medizin. Sie konnten sich zu den Themen Punkte Wirtschaftsstandort, Ausbildung, Wirtschaftsförderung sowie Entwicklung und Zukunft äußern. Die Rücklaufquote lag bei 39,5%. Bei der Frage, was sich am Wirtschaftsstandort Karlsbad verbessern könnte wurde mit 53,3% am häufigsten das Thema „Bürokratieabbau“ und „Beschleunigung von Genehmigungsverfahren“ genannt. 44,4% der Befragten wünschen sich eine bessere Standortvermarktung. Die attraktivere Gestaltung der Ortskerne empfinden 35,6% der Befragten als wichtig. Dahinter folgen „bessere Verkehrsführung“ und „Ausbau von Hotel und Tagungsangeboten“. Auch mehr Parkmöglichkeiten wurden häufig erwähnt.
Bei der Beurteilung des Wirtschaftsstandortes Karlsbad hinsichtlich Themen wie Wissensaustausch mit anderen Unternehmen, Kooperationsmöglichkeiten, Gastronomie- und Hotelangebot, Kultur- und Freizeitangebot, Familienfreundlichkeit, schulische Versorgung etc. ergaben sich meist Werte von durchschnittlich bis gut. Die Schulische Grundversorgung wurde von vielen Befragten als sehr gut erachtet. In Sachen Ausbildung am Standort Karlsbad hatten 63% der Befragten Interesse an einer Karlsbader Ausbildungsmesse. Die meisten Unternehmen setzen mit 84% die Mittlere Reife als Voraussetzung für eine Ausbildung voraus. Dann folgen 70% Hauptschulabschluss und 46% Abitur.
Rolle der Wirtschaftsförderung
Ein anderer Aspekt war die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung selbst. Diese wird vor allem als wichtige Schnittstelle zur Verwaltung gesehen. Auch beim Thema Ausbildungsförderung wird die Kooperation mit der Wirtschaftsförderung zum großen Teil als sehr wichtig bezeichnet. Wichtige Themen sind für viele Unternehmen die Organisation von Business Events und der systematische Aufbau von Netzwerken. Die Sofortmaßnahme „Launch der LinkedIn-Seite“ ist für die Unternehmen ein sehr positives Kontaktbeispiel. Dadurch wurde die Arbeit der Wirtschaftsförderung schnell sichtbar. Im Karlsbader Mitteilungsblatt erscheint regelmäßig ein Beitrag “WiFö vor Ort”. Ziel ist es, die Karlsbader Bürgerinnen und Bürger auch über diesen Kanal zu informieren. Dabei werden die Firmen vorgestellt. Auch über die Aktivitäten der WiFö ist regelmäßig etwas zu lesen. Zu den Karlsbader Selbstständigen bestehen ebenfalls sehr gute Kontakte. Diese waren in das Projekt mit der IHK und auch in die Unternehmensbefragung eingebunden. Als Stabsstelle, ist die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Karlsbad direkt dem Bürgermeister zugeordnet.
Planungen
Geplant ist am 10. April ein „KarlsbadConnect“ Business Abend sowie im Mai 2025 eine Ärzterunde. Im dritten Quartal 2025 soll das Webportal „KarlsbadConnect“ dann an den Start gehen. Eine Karlsbader Ausbildungsmesse ist für das vierte Quartal geplant. In Arbeit sind noch ein Wirtschaftsnewsletter und weitere Dialogformate. Durch den Relaunch des Online-Wirtschaftsbereiches soll die Sichtbarkeit und der Service verbessert werden.
Ausschuss
Quer Beet bedankten sich die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses für die ausführliche Präsentation der bisherigen Maßnahmen und die geleistete Arbeit.
Information zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Der stellvertretende Rechnungsamtsleiter Simon Müller gab einen Überblick zum Thema. Der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.
Zum 01.01.2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Die Grundsteuerbescheide für alle Steuerpflichtigen wurden mit Bescheiddatum vom 09.01.2025 veranlagt und auch entsprechend versandt. Insgesamt wurden rund 9.000 Grundsteuerbescheide erstellt!
Umgang mit Widersprüchen
In rund 30 Fällen legten Steuerpflichtige Widerspruch ein. Diese wurden zwischenzeitlich alle entsprechend beantwortet. Teilweise läuft noch die Frist zur Rücknahme des Widerspruches, da den Widersprüchen nicht abgeholfen werden konnte.
Die Einwände richteten sich gegen die Festsetzungen in den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes. Sie richteten sich auch gegen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer. In diesen Fällen sind die Widersprüche als unbegründet zurückzuweisen. Grund dafür ist, dass die Grundsteuerbescheide sogenannte Folgebescheide sind. Änderungen können nur dann erfolgen, wenn der Grundlagenbescheid (in diesem Fall die Bescheide des Finanzamtes) geändert wurde. Dies gilt selbst dann, wenn der Messbetrag unter Umständen falsch sein sollte.
Dieselbe Regelung betrifft auch die Widersprüche, die sich gegen die Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes richten. Diese Einwendungen zielen ebenfalls gegen die Festsetzungen in den Grundlagenbescheiden ab. Selbst wenn ein Gericht das Landesgrundsteuergesetz als verfassungswidrig erklären würde, würde dies für alle Steuerpflichtigen gelten. Betroffen wären also nicht nur die Steuerpflichtigen, die im Vorfeld Einspruch bzw. Widerspruch eingelegt haben. Allerdings hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in zwei Urteilen bereits die Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes bestätigt
Leider wurde im Vorfeld in diversen Medien empfohlen, grundsätzlich Einspruch beim Finanzamt und Widerspruch bei den Städten und Gemeinden einzulegen. Diese Empfehlung widerspricht teilweise der gültigen Rechtsprechung und führt immer wieder zu Konfliktgesprächen mit den Bürgern.
Die Widersprüche, welche nicht schriftlich zurückgenommen werden, müssen an das Landratsamt Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet werden. Bei den vorliegenden Begründungen ist davon auszugehen, dass das Landratsamt die Widersprüche ebenfalls ablehnen wird. Für die Ablehnung ergeht dann ein Gebührenbescheid in Höhe von ca. 180,00 €. Um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, wird im Vorfeld versucht, mit dem Bürger telefonisch in Kontakt zu treten und die rechtliche Problematik nochmals geschildert.
Probleme beim elektronischen Datenaustausch
Seit dem 01.01.2025 erhält die Gemeinde über ein sogenanntes Datenträgeraustauschverfahren alle Grundsteuerdaten nur noch in elektronischer Form. Es werden keine Papierbescheide mehr an die Gemeinden versandt. Dies führt leider teilweise zu erheblichen Problemen in der täglichen Bearbeitung. Oft werden für ein Objekt mehrere Datenträger mit gleichem Datum und gleichem Inhalt versandt. Dies passiert, obwohl der Inhalt bereits im System entsprechend erfasst ist. Selbst beantragte Kopien von Grundsteuermessbescheiden durch den Steuerpflichtigen führen zu unvollständigen Datensätzen. All dies führt zu unnötigem Abgleich- bzw. Bearbeitungsaufwand.
Das Arbeitsaufkommen ist durch die Grundsteuerreform natürlich auch beim Finanzamt äußerst hoch. Der Nachbearbeitungs- und Korrekturaufwand ist enorm. Er führt dazu, dass die entsprechenden Sachbearbeiter teilweise nur schwer erreicht werden können. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Steuerpflichtigen bei der Gemeinde um Hilfe bitten.
Aktuell liege die Gemeinde mit einem Aufkommen von rund 2,1 Mio. Euro bei der Grundsteuer B noch unter dem geplanten Ansatz von 2,23 Mio. Euro. Es stehen jedoch noch die Schätzungen des Finanzamts für den Personenkreis aus, welcher die Grundsteuerklärung trotz Erinnerung nicht abgegeben hat.
Ersatzbeschaffung eines Ford Transit
Der Ausschuss befürwortete, einen Ford Transit beim günstigsten Anbieter, dem Autohaus Albhöhe für rund 44.500 € zu beschaffen. Der vorhandene Ford Transit bekommt wegen schwerwiegenden Roststellen und sonstigen Defekten keinen neuen TÜV mehr. Es wurden drei Vergleichsangebote eingeholt.
Außerplanmäßige Auszahlung für den Zaun Kindergarten Ittersbach
Grünes Licht gaben die Räte für eine außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von rund 30.000 € für den Zaun des Außenbereichs im Kindergarten Ittersbach.
Verschiedenes
Der stellvertretende Rechnungsamtsleiter Simon Müller informierte, dass ein Anteil in Höhe von 5,812 Mio. Euro im Rahmen der Schulbauförderung abgerufen wurde. Der Betrag sei auch bereits bei der Gemeinde eingegangen.
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).