Umweltseite | 21.04.2025
Hinweis an alle Angehörigen und Besucher der Friedhöfe
Wir möchten darauf hinweisen, dass auf pflegefreien Gräbern, dazu gehören Rasen- und Baumgräber, Urnengemeinschaftsgrabfelder sowie Urnenkammern, kein Grabschmuck auf- oder angebracht werden darf. Diese Regelung dient der Erhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf unseren Friedhöfen sowie der Gewährleistung einer einheitlichen Gestaltung der pflegefreien Grabstätten.
Wir bitten alle Angehörigen, sich an diese Vorgabe zu halten und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Unterstützung.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!