Aus der Arbeit des Gemeinderates | 08.04.2025
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt nahm die angepassten Festsetzungen des Bebauungsplanes (BBP) „Holderäcker II“ zur Kenntnis. Er empfahl dem Gemeinderat, diese zu beschließen.
Joachim Guthmann - Leiter des Amtes für Bau, Planung und Umwelt – führte in das Thema ein. Er erläuterte u.a. die bisherigen Stationen zum Gebiet: Der Gemeinderat hat am 28.9.2022 einen Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren gefasst. Am 26.10.2022 ordnete er die Baulandumlegung an. Das Baugebiet wurde in den Fachgremien, dem Ortschaftsrat Spielberg und dem Gemeinderat immer wieder behandelt. Mit großer Mehrheit kam schließlich ein städtebaulich überarbeiteter Entwurf zustande. Dieser passierte ebenfalls den Gemeinderat. Das Gremium legte fest, diesen als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren zu verwenden. Die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Sukzessive entwickelte sich die Planung dadurch weiter.
Aktueller Überblick
Die beauftragte Planerin Petra Schippalies vom PS Planungsbüro Schippalies, stellte dem Gremium den aktuellen Sachstand vor. Sie erläuterte auch die signifikanten Anpassungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes.
U.a. wurden zuletzt die neuen Themen Entwässerung („Schwammstadtprinzip) und Nahwärmekonzept berücksichtigt. Auch die Tiny-House-Diskussion und die Erkenntnisse aus den Zuteilungsgesprächen flossen in die weiteren Planungen ein.
Optimiert wurden beispielsweise die Trafostationsplätze und die öffentlichen Parkplätze. Für die Niederschlagswasserbeseitigung wurden Flächen für die Ableitung, Rückhaltung und Versickerung des Niederschlagswassers im rückwärtigen Bereich der Grundstücke im BBP aufgenommen. Diese Flächen haben einen Anschluss an das Grabensystem erhalten. Sie werden nach Norden in die Rückhaltefläche weitergeleitet (Schwammstadtprinzip).
Flexibleren Wohnungsmix ermöglichen – veränderte Gebäudehöhe
Bei den Mehrfamilienhäusern im WA 1 soll die Vorgabe von einer Wohneinheit pro angefangene 100 m² Grundstücksfläche wegfallen. Dadurch soll ein flexibler Wohnungsmix möglich sein. Die Planung passt sich so an den Wohnungsmarkt an. „Bauen, daher auch Eigentum und Miete werden immer teurer. Auch kleinere Wohneinheiten sind gefragt. „Diese sind mit einer Einschränkung der Wohneinheiten auf großen Grundstücken nicht realisierbar.“
Ebenfalls im WA1 wurde die maximal zulässige Gebäudehöhe von 9,50 m auf 10,50 m erhöht. Hierbei orientiere man sich an den Festsetzungen im Schaftrieb. Es sind so z.B. größere Geschosshöhen oder ein höherer Sockel möglich. Die Zahl der Vollgeschoss wurde auf mindestens II, maximal III festgesetzt. Zudem soll die maximal zulässige Gebäudelänge auf 32 m beschränkt werden: Es soll kein langer, ununterbrochener Gebäuderiegel entstehen.
Weitere Details
Bei den Einzel- und Doppelhäusern im WA 2 werden auf Grund der Tiny-House-Thematik zwingend zwei Vollgeschosse festgesetzt. Vorgaben für Doppelhäuser mit einer Traufhöhe von mindestens 6,00 m und höchstens 6,50 m sowie zwingend einem Satteldach mit 30 ° Dachneigung wurden ebenfalls vom Bebauungsplan Schaftrieb übernommen. Es ist jedoch auch eine andere Dachform möglich, wenn diese von beiden Haushälften durch Baulast gesichert ist.
Im WA 3 sind Kettenhäuser auf kleineren Grundstücken von ca. 260 m² vorgesehen. Hier wird eine einseitige Grenzbebauung durch Baulinie vorgegeben. Es sind zwingend zwei Vollgeschosse und Traufhöhe von mindestens 6,00 m und höchstens 6,50 m vorgesehen. Ursprünglich waren hier Pultdächer geplant. Man hat hier nun auf ein Satteldach als Festsetzung ebenfalls zur Nutzung von Photovoltaik umgestellt. Dadurch werden Nachbarn auch weniger verschattet.
Bezüglich Garagen, Carport, Stellplätze werden im WA 2 und im WA 3 Vorgaben gemacht. Ziel ist dabei, das zusammenhängende Grün- und Grabensystem im rückwärtigen Bereich und Wohnstraßencharakter zu sichern. Es wurden so Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festgelegt. Dies sei gerade bei Eckgrundstücken wichtig
Im WA 1 sind keine speziellen Festsetzungen getroffen. Hier sind Mehrfamilienhäuser geplant, für die in der Regel Tiefgaragen gebaut werden.
AVG-Trasse
Die Straßenbahnstrecke befindet sich nah am Baugebiet. Die AVG sah die geplanten Bäume entlang Bahnlinie kritisch. Dieses Thema wurde daraufhin nochmals geprüft. Ergebnis: Es ist ausreichend Abstand für schmalwüchsige Bäume vorhanden. Auf Anregung der AVG soll eine Zaunanlage errichtet werden. Diese soll gegenüber der Bahnlinie auf Höhe des Haltepunktes und in Richtung Süden gegenüber den privaten Baugrundstücken entstehen. Die AVG prüft nochmals die Sicherungsart für den Gleisübergang. Vermutlich wird diese angepasst. Für den Lärmschutz werden u.a. passive Schallschutzmaßnahmen (Fenster) festgesetzt. Ansonsten gibt es keine größeren Handlungspunkte.
Umweltbericht und Artenschutz
Abschließend erläuterte Schippalies den aktuellen Arbeitsstand zum Umweltbericht und Artenschutz. Die Artenschutz-Kartierung ist von 2019/2020. 2023 wurde nachkartiert. Die Ausnahme für das Nasswiesenbiotop wurde 2018 vom Landratsamt erteilt. Neu ist, dass inzwischen auch Streuobst gesetzlich geschützt sei. Davon ist eine Ausnahme und ein Ausgleich erforderlich. Seit 2022 sind auch FFH-Mähwiese gesetzlich geschützt. Auch hier ist eine Ausnahme erforderlich. Im Mai sind daher weitere Gespräche mit der unteren Naturschutzbehörde geplant.
Weitere Schritte
Wichtig sei nun, dass die Kostentragungsvereinbarung der Eigentümer mit dem Erschließungsträger unterzeichnet wird. Basis hierfür ist der fortgeschriebene Bebauungsplan.
Bis zum Offenlagebeschluss im Gemeinderat sind alle Gutachten und Planungen abzuschließen. Dazu zählt auch die Begründung zum BBP. Bis dahin könnten noch weitere kleine Anpassungen notwendig sein. Der Beschluss zur finalen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit ist zu Ende 2025 geplant.
Diskussion im Gemeinderat
Die Diskussion im Gemeinderat drehte sich u.a. um technische Fragen, Lärmminderung und das Thema Stellplätze.
Petra Schippalies informierte, dass üblicherweise bis zu 75 m² Wohnfläche ein Stellplatz pro Wohneinheit auf dem Grundstück vorzuhalten ist. Es sei nicht unbegrenzt Platz für Parkplätze auf einem Grundstück vorhanden. Dadurch werde sich auch die Anzahl der Wohneinheiten regulieren. Über die Stellplatzsatzung hinaus soll es keine weiteren Festsetzungen geben.
Auf Anregung aus dem Gemeinderat wird das Thema lärmmindernde Einfriedigungen an der Bahn nochmals angepasst.
Verschiedenes
Anpassung der Planung zum Starkregenschutz Fliederstraße Langensteinbach
Joachim Guthmann informierte über die Ergebnisse von Gesprächen zum Starkregenrisikomanagement (SRRM). Danach sollen die Planung zum Hochwasserschutz an der Fliederstraße angepasst werden.
Es sei nun doch vorgesehen, den Feldweg mit dahinterliegendem Graben in Richtung Haydnstraße zu erhöhen. Das dort antreffende Wasser soll dann im geplanten Erdbecken Fliederstraße gesammelt werden. Dies hat nun einen deutlich erhöhten Grunderwerb zur Folge. Für die Eigentümer der zu erwerbenden Grundstücke und Teilflächen wird es eine Infoveranstaltung geben. Bürgermeister Björn Kornmüller ergänzte, dass es sich um rund 25 weitere Eigentümer handelt. Dies mache die ganze Thematik nicht einfacher. Die Verwaltung hofft, dass es dadurch nicht zu signifikanten Verzögerungen bei der Umsetzung kommt.
Flüssigkeitsaustritt Altlastenablagerung “Siegenklamm” unbedenklich
Guthmann erläuterte weiter, dass es bei der Altlastenablagerung in der “Siegenklamm” in Karlsbad-Spielberg zu einem verfärbten Flüssigkeitsaustritt gekommen ist. Das Landratsamt habe eine gutachterliche Untersuchung gefordert. Jetzt wurde von einem Sachverständigen bestätigt, dass der Flüssigkeitsaustritt unbedenklich ist. Es ist nichts weiteres zu veranlassen.
Kosten Ingenieurbüro Vergabe Betriebsführung Straßenbeleuchtung
Guthmann beantwortete eine frühere Kostenanfrage zu einem beauftragten Fachbüro. Dabei ging es um die Höhe der Kosten zur Begleitung der Vergabe für die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung. Die Kosten beliefen sich auf rund 10.000 €.
Fragen der Zuhörer
Ein Pächter der gemeindeeigenen Grundstücke gegenüber dem Kleingartengebiet in Spielberg wollte wissen, wie es mit diesem Gebiet weitergeht. Die Pachtverträge mit der Gemeinde laufen aus. Bürgermeister Björn Kornmüller antwortete, dass Ortsvorsteher Joachim Karcher hierzu Auskunft geben könne, die Thematik ist dem Ortschaftsrat Spielberg bekannt und dorthin verwiesen.
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).