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Amtliche Bekanntmachungen | 11.03.2025 – 25.03.2025
Wegen des Märzen-Marktes ist der Rathausplatz im Ortsteil Langensteinbach ab
Samstag, 15.03.2025
für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Parkplätze südlich des Rathauses und die Parkplätze in der Speicherstraße stehen noch zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung.
Ab
Mittwoch, 19.03.2025, 18.00 Uhr
besteht für die Hirten- und Speicherstraße bis Haus Nr. 59 sowie für die Straße „In den Schneidergärten“ bis Einmündung Speicherstraße ein generelles Parkverbot um einen reibungslosen Marktablauf für den Märzen-Markt am Donnerstag zu gewährleisten. Wir bitten um Beachtung! Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig aus dem gesperrten Bereich, da ein Zu- und Abfahren am Markttag nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Tiefgaragen Sparkasse / Neues Rathaus (hier bereits ab Montag) und für die Tiefgarage Gebäude Hauptstr. 25 und 25/1.
Anlässlich des in Karlsbad-Langensteinbach im Bereich der Ortsmitte stattfindenden Märzen-Marktes wird der Schwerlastverkehr auf der L 622 aus Richtung Ittersbach kommend, ab der K 3585 (vormals Albtalquerspange) bei der Baumschule Jansen am Donnerstag, 20.03.2025 7.00 - 22.00 Uhr voll gesperrt. Es erfolgt eine überörtliche Umleitung des Schwerlastverkehrs über die Albtalquerspange zur L 564 (Albtalstrecke). Auch der Zulieferverkehr in den Ort ist aus Richtung Ittersbach an diesem Tag nicht möglich!
Um Beachtung wird gebeten.
Wegen des am Donnerstag, 20.03.2025 stattfindenden Märzen-Marktes werden in der Hauptstraße absolute Haltverbote eingerichtet, die entsprechend beschildert sind. Hierbei handelt es sich um das Teilstück von der Sisha-Bar Hauptstraße 22 bis zur Einmündung Gotenstraße und ab der Abzweigung Keltenstraße bis zur Einmündung Ittersbacher Straße. In der Gegenrichtung besteht ein durchgehendes absolutes Haltverbot von der Einmündung Speicherstraße (gegenüber Keltenstraße) bis zur Kreuzung bei der evangelischen Kirche.
Wir bitten die Karlsbader Marktbesucher auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen oder den Parkplatz beim Schwimmbad zu nutzen. Vom Schwimmbadparkplatz bis zum südlichen Marktbeginn ist ein Fußmarsch von nicht einmal fünf Minuten erforderlich.
In den Haltverbotsbereichen geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, da die Freihaltung der Verbotsbereiche für die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses auf der Hauptstraße notwendig ist. Insbesondere sind die Gehwege für die Fußgänger frei zu halten. Wir bitten um Beachtung der bestehenden Verbote.
Unmittelbar im Zufahrtsbereich Hauptstraße / In den Schneidergärten sowie Hauptstraße / Speicherstraße (beim Rathaus) werden jeweils zwei Behindertenparkplätze eingerichtet.
Wegen der Abbauarbeiten aufgrund des Märzen-Marktes muss der Wochenmarkt am
Freitag, 21.03.2025 auf dem Karl-Schöpfle-Platz
stattfinden. Wir bitten um Beachtung.