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Das Ordnungsamt informiert! | 11.03.2025

Verunreinigungen durch Hunde- und Pferdekot

Beschwerden über verunreinigte Wege und Straßen gehen immer wieder im Rathaus ein. Die Bürger ärgern sich nicht nur über Hundekot, sondern vermehrt auch über „Pferdeäpfel“, die den Spaziergang oder den Radausflug oft zum Hindernislauf werden lassen. Jeder, der die Hinterlassenschaften seiner Hunde oder Pferde auf öffentlichen Straßen nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann!

Die Verpflichtung ergibt sich aus folgenden Rechtsvorschriften:
Hundekot
Gemäß § 11 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Karlsbad hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Pferdekot
In § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und gegebenenfalls unverzüglich zu beseitigen sind. Dazu zählt nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift ausdrücklich auch die Beschmutzung der Fahrbahn durch Vieh.
Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.
Wir bitten auch die Pferdehöfe, ihre Halter dahingehend zu sensibilisieren.

Ebenso sollten Anbauflächen von Obst und Gemüse sowie Weiden und für Heu oder Grünfutter genutzte Wiesen von Hundekot freigehalten werden. Hundekot gehört nicht in Lebensmittel und ebenso wenig in Futter für Lebensmittel liefernde Tiere!

Wir appellieren deshalb eindringlich an alle Tierhalter aus Rücksicht auf ihre Mitmenschen mitzuwirken, derartige Verschmutzungen zu vermeiden und falls sie doch entstehen, unverzüglich zu beseitigen.

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