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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 25.02.2025 – 12.03.2025

Starkregenrisikomanagement und weitere Themen

Gemeinderatssitzung am 12. Februar 2025

In seiner Februarsitzung beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag für das Starkregenrisikomanagement der Ortsteile Ittersbach und Spielberg an das Ing.-Büro Wald & Corbe zu vergeben. Die Gemeinde bekommt dafür eine Zuwendung von 72.400 € und muss ergänzend Eigenmittel von 31.041,11 € erbringen. Damit werden die zwei noch fehlenden Ortsteile ebenfalls in das Verfahren einbezogen. Das Starkregenrisikomanagement für die Ortsteile Ittersbach und Spielberg zu erstellen, wird ca. 1,5 – 2 Jahren beanspruchen. “Allerdings gibt es auch dadurch keinen absoluten Schutz”, stellte Bürgermeister Björn Kornmüller klar.

Akute Starkregenereignisse 2021 und künftige Tendenzen

Bürgermeister Björn Kornmüller erinnerte an die außergewöhnlichen Starkregenereignisse in der Zeit von 18.06. bis zum 04.07.2021. Diese haben in Langensteinbach, Auerbach und Mutschelbach mehrfach zu Überflutungen und Sachschäden in großer Höhe an mehreren Straßenzügen geführt. Starkniederschläge führen mittlerweile in Siedlungsfläche immer häufiger zu schadhaften Überflutungen. Inzwischen hätten die aufgetretenen Schäden durch Starkregen bundesweit einen Anteil von 50 % an allen Hochwasserschäden eingenommen.

Die ansteigende Menge von Starkniederschlagsereignissen in den letzten Jahren hänge mit der Klimaveränderung zusammen. Die Gefahren werden sich in den kommenden Jahren noch verstärken. Problematisch werden Starkniederschläge vor allem dann, wenn bisher nicht beobachtete oder nicht erwartete Abflüsse aus Außengebieten in die Ortslage einfließen. Und wenn sie dort auf ungeschützte Gebäude und Einrichtungen treffen. Dies sei in der Gemeinde Karlsbad im Juni / Juli 2021 geschehen.

Schutz vor Starkregen und Flusshochwasser als Ziele

Die Gemeinde Karlsbad möchte sich künftig vor diesen Gefahren schützen. Dafür wurde ein integrativer Ansatz (Schutz vor Starkregen + Flusshochwasser) gewählt.

Das Starkregenrisikomanagement für Langensteinbach, Auerbach und Mutschelbach ist abgeschlossen. Die Flussgebietsuntersuchung Bocksbach läuft gerade und wird voraussichtlich im Herbst 2025 abgeschlossen.

Ausdehnung auf die fehlenden Ortsteile Ittersbach und Spielberg

Noch offen sei – so Kornmüller - das Starkregenrisikomanagement für die Ortsteile Ittersbach und Spielberg. Dadurch wird ein gesamtheitliches Schutzkonzept für alle Ortslagen vorliegen. Für das Starkregenrisikomanagement der beiden Ortsteile soll nach dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ vorgegangen werden. Das Land habe mit diesem auf die steigende Gefährdung durch Starkregen reagiert.

Einheitliches Vorgehen beim Starkregenrisikomanagement

Das nach dem Landesleitfaden umgesetzte kommunale Starkregenrisikomanagement (SRRM) kann gefördert werden. Dies gilt auch für die daraus resultierenden Hochwasserschutzmaßnahmen. Mithilfe vom Konzept wird einheitlich vorgegangen und es kann auch Vorsorge gegenüber Starkregenereignissen getroffen werden.

Die Untersuchung umfasst drei Bearbeitungsteile: Analyse der Überflutungsgefährdung (Erstellung der Starkregengefahrenkarten), Risikoanalyse und die Ausarbeitung eines Handlungskonzepts.

Im November 2024 wurde das Starkregenrisikomanagement für die Ortsteile Ittersbach und Spielberg vom Land Baden-Württemberg bewilligt (70% Förderung). Ein zentraler Baustein der SRRM-Untersuchung ist die Erstellung von Starkregengefahrenkarten (SRGK) für drei Szenarien mit unterschiedlichen Auftretenswahrscheinlichkeiten (selten – außergewöhnlich – extrem).

Im Ergebnis liegen Starkregengefahrenkarten vom Untersuchungsraum vor. Sie zeigen, welche kritischen Bereiche (Gebäude, Unterführungen, ...) gefährdet sind und mit welchen Wassertiefen zu rechnen ist.

Bebauungsplan „Langensteinbach Süd“ für Vorhaben Paulusstraße behandelt

Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen zum Planverfahren zur Kenntnis. Er billigte den Planentwurf und die örtlichen Bauvorschriften. Außerdem beschloss er, die Offenlage durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange nochmals zu beteiligen.

Bis zum Satzungsbeschluss wird auch der Durchführungsvertrag erstellt und dem Gemeinderat zur Zustimmung vorgelegt. Die Verwaltung informierte, dass eine EU-weite Ausschreibung der Investorenmaßnahme Neubau Kita erfolgen muss. Dies bedeute weitere 6 Monate Verzögerung und zusätzliche Kosten.

Der stellvertretende Bauamtsleiter Joachim Guthmann erklärte Details. Der Gemeinderat habe im Juni 2024 einen Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren gefasst. Damit soll das Gebiet bauplanungsrechtlich weiterentwickelt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan lief im Juli / August 2024.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt nördlich des SRH-Klinikums und südlich der Paulusstraße. Diese ist in die Erschließungsplanung miteingeschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,95 ha.

Ziele und Zweck der Planung

Auf dem Grundstück oberhalb der Paulusstraße in Karlsbad-Langensteinbach soll nachverdichtet werden. Aufgeteilt auf 3 Baukörper sollen zusätzlich zur vorhandenen Wohnbebauung 14 barrierefreie Seniorenwohnungen sowie 1-2 Wohnpflegegemeinschaften + Pflegeambulanz entstehen. Zielgruppe des Baukonzeptes sind ältere Menschen mit leichtem bis intensivem Pflegebedarf. Ebenso soll eine 3-gruppige Kita entstehen. Sie ist ein Ersatzbau für die Kita „Kleine Strolche“.

Blick auf den Bebauungsplanbereich. Foto: Gemeinde Karlsbad
Blick auf den Bebauungsplanbereich. Foto: Gemeinde Karlsbad

Bebauungsplanverfahren

Das besagte Gebiet ist aktuell schon Teil vom Bebauungsplan „Langensteinbach-Süd“. Um die Planungsüberlegungen umsetzen zu können, muss dieser Teilbereich geändert werden. Im Bebauungsplanentwurf wurden diese Festsetzungen aufgenommen. Über einen städtebaulichen Vertrag soll die Kostenfrage zwischen den Projektbeteiligten festgelegt werden. Die geänderte Nutzung wird im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe am Ende übernommen. Die Fläche wird dadurch als allgemeines Wohngebiet bzw. Fläche für Gemeinbedarf (Kita) ausgewiesen.

Valentin Frece von BIT Stadt + Umwelt GmbH informierte zu den Antworten aus dem Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange. Es seien keine wesentlichen Einwände gekommen.

Diskussion im Gemeinderat

Im Gemeinderat wurde über die Stellplatzthematik diskutiert. Die Situation wird teilweise als schwierig bewertet. GR Karl-Heinz Ried (Freie Wähler) meinte, dass man deswegen fortdauernd Druck auf das SRH-Klinikum machen müsste. Bürgermeister Björn Kornmüller stellte klar, dass man das Stellplatzthema ausführlich diskutiert hat und durch das Gremium auch bereits Beschlüsse gefasst wurden. "Mit dem Klinikum führen wir viele Gespräche, dabei kommt auch dieses Thema auf den Tisch", so Kornmüller. Man bewertet das Gebiet insgesamt und unabhängig von diesem Projekt. Die Parkplatzsituation ist ein Dauerthema und auch in ganz Karlsbad eine Betrachtung wert. Nils-Joachim Gottschlich, Geschäftsführer von TIMON Grundinvest GmbH, erläuterte ausführlich, wie und wo die Stellplätze platziert sind. Die GR Reinhard Haas (SPD), Roland Rädle (CDU) und Michael Nowotny (SPD) bewerteten das Projekt positiv. Rädle sieht es als innovativen Ansatz, für den es dringenden Bedarf gibt.

Baugebiet „Holderäcker II“ – Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

In Sachen Baugebiet „Holderäcker II“ geht es weiter. Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich dem Entwurf für einen Städtebaulichen Vertrag zu. Dieser wird zwischen der Gemeinde Karlsbad und der Firma Kommunalentwicklung und integrierte Baulanderschließung GmbH (KiB), Pforzheim abgeschlossen. Er regelt die Bodenordnung und Erschließung. Dazu gehört auch die Koordination mit den Grundstückseigentümern.

Blick auf das Baugebiet „Holderäcker II“. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad
Blick auf das Baugebiet „Holderäcker II“. Foto: Archiv Gemeinde Karlsbad

Joachim Guthmann informierte, dass das Verfahren zur Entwicklung des Baugebiets „Holderäcker II“ in Karlsbad-Spielberg 2017 begann. Der Startschuss war die Ausschreibung der Erschließungsträgerschaft.

Der Gemeinderat hat dafür die Firma KiB aus Pforzheim ausgewählt. Im Gebiet sind hochwertige FFH-Mähwiesen vorhanden. Daher wurde vorab ein Ausnahmeantrag nach Bundesnaturschutzgesetz für den Eingriff beantragt und von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Im Anschluss wurden alle Eigentümer informiert und die formalen Verfahren eingeleitet.

Mit allen betroffenen Grundstückseigentümern konnten vertragliche Regelungen wegen der Planungskosten im Vertragsgebiet geschlossen werden. Danach hat die Firma KiB die Planungsleistungen (Bebauungsplan, Umweltbericht, Artenschutz, Lärmgutachten) und notwendigen Voruntersuchungen (Erschließbarkeit, Schätzung der Erschließungskosten, etc.) beauftragt.

Neues Konzept für Entwässerung – Nahwärmeversorgung und mehr

Wegen den zunehmenden Starkregenereignissen wird ein neues Entwässerungskonzept (Schwammstadtkonzept) umgesetzt. Im letzten Jahr wurde die Nahwärmeversorgung des Gebiets näher untersucht und vom Gemeinderat mehrfach beraten. In diesem Sommer sind nochmals vertiefende Untersuchungen wegen des für den Arten– und Naturschutz notwendigen Ausgleichs notwendig.

Inzwischen seien – so Guthmann - die Gespräche zwischen Erschließungsträger und den Grundstückseigentümern weit fortgeschritten. Nach dem Planungskostenvertrag könne man jetzt den städtebaulichen Vertrag abschließen. Übernehmen wird dies KIB. Durch höhere und umfangreichere Anforderungen in der Planung (Schwammstadt, Nahwärme etc.) und Verzögerungen (Corona) sind inzwischen Honorare von 1,95 € pro Quadratmeter für alle Leistungsphasen notwendig.

Die Verfahrensabwicklung von Bebauungsplanung und Baulandumlegung sollen weiterhin weitestgehend parallel erfolgen. Dies hat sich in den zuletzt durchgeführten Verfahren regelmäßig bewährt.

KIB schließt im Anschluss mit den Grundstückseigentümern einen Kostentragungsvertrag inkl. der Regelungen der Bodenordnung. . Man regelt darin die Zuteilungen von Grundstücken, und die Kostentragung der gesamten Erschließungsmaßnahme. Das Vertragswerk entspreche im Wesentlichen den bisherigen Verträgen zur Baulanderschließung der zuletzt realisierten Baugebiete.

Schulversuch zur Einführung von Informatik im Gymnasium Karlsbad

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Schulversuch zur Einführung von Informatik in der Kursstufe für das Gymnasium Karlsbad zu beantragen. Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner und Schulleiter Christian Wehrle erklärten die Hintergründe. Im Grunde handelt es sich um ein rein formales Verfahren. Das Gymnasium unterrichte – so Wehrle - schon seit 30 Jahren Informatik. Es sei gelungen, zwei Informatiklehrkräfte dauerhaft zu gewinnen. Dieses Fach soll jetzt Bestandteil der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung werden. Der Beschluss habe keine finanziellen und personellen Konsequenzen. Am Ende des Verfahrens hofft die Schule auf einen genehmigten Schulversuchserlass vom Kultusministerium. Dann könne sie die einzelnen Module anbieten.

Änderungen bei der Benutzungsordnung für die Schulkindbetreuung

Der Gemeinderat befürwortete die Benutzungsordnung für die Schulkindbetreuung.

Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner stellte dar, dass sich die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder im schulpflichtigen Alter wegen der steigenden Nachfrage erhöht hat. Im Schuljahr 2022/23 wurden insgesamt. 217 Kinder betreut. Aktuell besuchten insgesamt 268 Kinder die Schulkindbetreuung. Vor allem in Mutschelbach ist die Entwicklung enorm. Diese war ursprünglich als eingruppige Betreuung geplant. Im Schuljahr 2020/21 wurden nur 22 Kinder betreut. 2022 musste das Angebot auf 2 und zum aktuellen Schuljahr auf 3 Gruppen aufgestockt werden. Momentan werden 52 Kinder betreut.

Bisher habe man es – so Kleiner - geschafft, auch die Kinder auf der Warteliste größtenteils zu berücksichtigen. Es sei schwierig, ausreichend Personal zu finden. Dies habe bisher oft nur knapp, aber letztlich doch funktioniert. Die Räumlichkeiten sind an der Kapazitätsgrenze bzw. teilweise schon darüber. Entsprechende bauliche Maßnahmen und Erweiterungen seien dem Gemeinderat bereits vorgestellt worden.

Auf Entgelterhöhungen für das Schuljahr 2024/205 wurde durch die erhöhten Landeszuschüsse und vorliegender Kostendeckung verzichtet.

Die Benutzungsordnung muss u.a. durch die steigende Nachfrage, Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, Nutzen der Einrichtungen und schwierige Anmeldeverfahren angepasst werden. Ziel sei, die Bedarfe genauer und zielgerichteter bedienen zu können.

Regelungen in der Benutzungsordnung

Geändert werden u.a. folgende Bereiche:

Aufnahme

Erstklässler werden vorrangig aufgenommen. Zudem wurde die Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten als Kriterium aufgenommen. Wenn im Verlauf des Aufnahmeverfahrens nicht mehr genügend Plätze vorhanden sind, werden die Restkapazitäten per Losverfahren vergeben.

Änderung und Kündigung

Kostenlose Änderungen sind nur noch innerhalb der ersten Woche zu Beginn des Schuljahres möglich (gestrichen wurde diese Möglichkeit zum Schulhalbjahr). Die Kündigungsfrist wird angepasst - vier Wochen zum Monatsende bisher 1 Monat zum Monatsende

Kündigung durch den Träger

Wenn Sorgeberechtigte bestimmte Pflichten nicht beachten, gibt es Möglichkeiten zu kündigen.

Voraussetzung für das Stattfinden/ Fortbestand der Betreuung

Wenn nicht ausreichend Personal bereitsteht, können Angebote entfallen.

Schließung der Schulkindbetreuung

Neu hinzugefügt ist die Möglichkeit, die Schulkindbetreuung zu schließen. Dies fand – so Kleiner – bisher nicht statt. Es sollte rechtlich jedoch möglich sein, im Bedarfsfall entsprechend handeln zu können.

Weitere Änderungen betreffen u.a. das Mittagessen, Notfalltage, Regeln zur Einhaltung der Betreuungszeit, Krankheitsfälle und Datenschutz.

Blick auf ein Gebäude der Grundschule Langensteinbach. Für die Schulkindbetreuung in Karlsbad gibt es eine neue Benutzungsordnung. Foto: Gemeinde Karlsbad
Blick auf ein Gebäude der Grundschule Langensteinbach. Für die Schulkindbetreuung in Karlsbad gibt es eine neue Benutzungsordnung. Foto: Gemeinde Karlsbad

Betriebsführung der Straßenbeleuchtung vergeben

Das Gremium gab mehrheitlich grünes Licht, den Auftrag zur Betriebsführung der Straßenbeleuchtung an die Firma Netze BW, Ettlingen zu vergeben. Der Vertragszeitraum beträgt vier Jahre und beginnt am 1. März 2025.

Ortsbaumeister Ronald Knackfuß informierte, dass der bestehende Dienstleistungsvertrag über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung Ende 2024 ausgelaufen ist. Die Gemeinde Karlsbad hat die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung ausgeschrieben.

In der Gemeinde Karlsbad wurden über die letzten Jahre 99% aller Straßenleuchten auf LED umgerüstet. Die Laufzeit des Vertrags wurde für 4 Jahre mit einer optional möglichen Verlängerung von weiteren 4 Jahren ausgeschrieben.

Bei der notwendigen öffentlichen Ausschreibung wurden die Angebotsunterlagen von 3 Bietern angefordert. Zur Submission am 05.12.2024 gingen 3 Angebote digital ein. Die ausgeschriebenen Leistungen der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung umfassen die Wartung, Instandhaltung und Störungsbeseitigung. Der künftige Auftragnehmer fungiert als Anlagenbetriebsführer. Er übernimmt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und Zustand des Straßenbeleuchtungsnetzes mit den Leuchten sowie der Leuchtenzuleitungen und deren Sicherungen. Von den Bietern wurde zusätzlich ein Organisationskonzept zum Störungsmanagement angefordert. Ebenfalls einbezogen in die Auswertung werden die Preise der Zusammenstellung von Leistungen außerhalb der Pauschalen.

Diskussion im Gemeinderat

GR Günter Denninger (CDU) meinte, dass das Bewertungsverfahren ohne das beauftragte Büro hätte durchgeführt werden können. Bei dem hohen Prozentfaktor für das Kriterium „Preis“ seien die anderen vom Büro geprüften Faktoren vernachlässigbar gewesen.

Ortsbaumeister Ronald Knackfuß antwortete, dass es vor der Ausschreibung nicht klar sei, wie die Angebotspreise ausfallen. Diese hätten ja auch sehr nah beieinander liegen können. Dann wären die anderen vom Büro geprüften Faktoren für die Vergabeempfehlung ausschlaggebend gewesen. Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner verdeutlichte das Verfahren beispielhaft anhand der Fahrzeugbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Man gehe dort – mit anderen fachlichen Kriterien – genauso vor. Hier gibt es ebenfalls eine externe Begleitung.

GR Joachim Karcher (Freie Wähler) stellte eine Nachfrage zur Priorität / Bearbeitungszeit von Leuchtenreparaturen. Knackfuß erklärte, dass es je nach Wichtigkeit, Prioritäten bei der Reaktionszeit gibt. Auf eine weitere Nachfrage meinte er, dass im Einzelfall bei zu geringer Ausleuchtung LED-Elemente hinzugebaut werden könnten.

Die Beleuchtung vom Radweg Langensteinbach – Auerbach ist auch ein Teil der Straßenbeleuchtung in Karlsbad. Foto: Gemeinde Karlsbad
Die Beleuchtung vom Radweg Langensteinbach – Auerbach ist auch ein Teil der Straßenbeleuchtung in Karlsbad. Foto: Gemeinde Karlsbad

Spendenannahme im 4. Quartal 2024

Der Gemeinderat nahm Geldspenden von 2.729,00 € und Sachspenden von 2.735,00 € an.

Verschiedenes

Joachim Guthmann informierte, dass das Fachbüro Köhler und Leutwein eine kompakte schalltechnische Analyse erstellt habe. Dabei sei es um eine von GRin Gisela Baral (SPD) erwähnte Fläche in Mutschelbach an der Autobahn gegangen, welche im Rahmen der Flurbereinigung der Gemeinde zugeteilt wurde. Man würde mit einer Aufforstung von nur 100 Metern Breite und der Länge keine Verbesserung der Schallwerte erreichen. Man müsste die Fläche hierzu deutlich verlängern.

Guthmann sagte weiter, dass die Stadt Ettlingen in Kürze die Gebühren für die Arbeit des Gutachterausschusses des südlichen Landkreises Karlsruhe anpasst. In den letzten 4 Jahren hätte sich herausgestellt, dass diese nicht auskömmlich kalkuliert waren.

Bekanntgaben

Bürgermeister Björn Kornmüller gab aus der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Sanierung Schulzentrum Karlsbad acht Vergaben bekannt. Dies sei das letzte große Auftragspaket. Es sind jeweils EU-weite Vergaben.

Neueinrichtung Naturwissenschaftliche Fachräume 2. TA: Fa. Laborbau Systeme Hemling GmbH & Co KG, 48683 Ahaus, zum Bruttoendpreis von 849.029,09 €
Heizanlagen- und Sanitärinstallationen 5. TA, Firma Kritzer GmbH, 76275 Ettlingen, zum Bruttoendpreis von 127.744,61 €
Raumlufttechnische Anlagen 3. TA, Fa. Pfeiffer + Eberle GmbH, 76275 Ettlingen, zum Bruttoendpreios von 537.169,73 €
Fensterbau- und Sonnenschutzarbeiten 2. TA, Fa. Hoffmann Metallbau GmbH, 04916 Herzberg, zum Bruttoendpreis von 211.975,65 €
Dachabdichtung 4. TA, Fa. Marquardt GmbH, 68753 Waghäusel, zum Bruttoendpreis von 76.988,54 €
Innenputzarbeiten und Wärmedämmverbundsystem 2. TA, Fa. BB Fassaden GmbH, 78554 Aldingen, zum Bruttoendpreis von 41.312,61 €
Maler- und Lackierarbeiten 5. TA, Fa. Hirsch GmbH, München, zum Bruttoendpreis von 75.225,85 €
Gussasphaltestrich 3. TA, Fa. STRABAG AG, 04603 Nobitz, zum Bruttoendpreis von 82.271,07 €

GR Roland Rädle (CDU) bedankte sich bei Ortsbaumeister Ronald Knackfuß im Namen des Gemeinderates für sein Wirken der vergangenen 29 Jahre. Es war die letzte Gemeinderatssitzung, an der er teilnahm.

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).

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