> Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Langensteinbach-Süd, 3. Änderung“ in Karlsbad-Langensteinbach

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Amtliche Bekanntmachungen | 18.02.2025

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Langensteinbach-Süd, 3. Änderung“ in Karlsbad-Langensteinbach

hier: Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Langensteinbach Süd, 3. Änderung“ gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung bzw. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Flächen.

Das Plangebiet liegt nördlich des SRH-Klinikums und südlich der Paulusstraße welche in die Planung zur Erschließung mit eingeschlossen ist. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,95 ha.

Auf dem Grundstück Flst.Nr. 8173 in Karlsbad-Langensteinbach soll eine Nachverdichtung erfolgen. Aufgeteilt auf 3 Baukörper sollen zusätzlich zur vorhandenen Wohnbebauung 14 barrierefreie Seniorenwohnungen sowie 1-2 Wohnpflegegemeinschaften + Pflegeambulanz entstehen. Das bauliche Konzept ist auf die Zielgruppe von älteren Menschen mit leichtem bis intensivem Pflegebedarf ausgerichtet werden.

Ebenso ist der Neubau einer 3-gruppigen Kita, als Ersatzbau für die Kita „Kleine Strolche“ im baulichen Konzept hinterlegt.

Neben dem zeichnerischen Teil, den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB folgende umweltbezogene Informationen vor:

· Artenschutzgutachten / Habitatpotenzialanalyse (02.10.2024)

· Stellungnahme Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, LRA Karlsruhe (21.08.2024)

Der Planentwurf einschließlich der umweltbezogenen Informationen sowie Anlagen und der Synopse zur frühzeitigen Beteiligung können vom 24.02.2025 bis einschl. 24.03.2025 über die Homepage der Gemeinde unter Karlsbad - Laufende Verfahren > www.karlsbad.de „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne“ > „Laufende Verfahren“ sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Zudem werden die Unterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Zu einer etwaigen Erörterung der Planunterlagen wird um telefonische Terminvereinbarung unter (07202) 9304-516 oder -523 gebeten.

Während dieser Frist können Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten die Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Karlsbad, den 18.02.2025

Kornmüller, Bürgermeister

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