Landkreisinformationen | 04.02.2025
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. Januar, im Sportzentrum Eggenstein-Leopoldshafen, dem Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Karlsruhe zugestimmt. Der Plan bildet die finanzielle Grundlage für die effiziente und nachhaltige Abfallentsorgung im Landkreis Karlsruhe und sichert dabei die Stabilität des Gebührenniveaus.
Für das Jahr 2025 sind Erträge in Höhe von 59,57 Millionen Euro und Aufwendungen von 59,37 Millionen Euro vorgesehen. Dies führt zu einem geplanten Jahresüberschuss von rund 198.940 Euro.
Der Liquiditätsplan zeigt Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 58,35 Millionen Euro und Auszahlungen von 64 Millionen Euro, was zu einem Zahlungsmittelbedarf von 5,65 Millionen Euro führt. Investitionen in Höhe von 761.500 Euro, darunter Abfallbehälter und Baumaßnahmen am Standort der Deponie Bruchsal, tragen zur langfristigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Betriebs bei. Der entstehende Finanzierungsbedarf in Höhe von 5,28 Millionen Euro wird aus Rücklagen gedeckt, ohne dass dazu Kreditaufnahmen erforderlich sind.
Der Vermögensplan für 2025 unterstreicht die strategische Ausrichtung des Betriebs: Die Investitionen fokussieren sich auf den Erhalt und die Modernisierung der Infrastruktur. Dadurch kann der Abfallwirtschaftsbetrieb auch zukünftig zuverlässig und nachhaltig agieren.
Dem Wirtschaftsplan zugrunde liegt die Gebührenkalkulation. Diese wurde auf Basis der erwarteten Abfallmengen für das Jahr 2025 entwickelt und ermöglicht es, trotz gestiegener Kosten die Gebühren im Jahr 2025 stabil zu halten. Hierzu fließt ein Großteil der im Jahr 2022 entstandenen Überschüsse von rund 5,5 Millionen Euro in die Kalkulation 2025 ein und stellt ein ausgeglichenes Ergebnis bei stabilen Gebührensätzen sicher.
Nach diesem Kalkulationszeitraum wird das abfallwirtschaftliche Angebot und das Gebührensystem umfassend überprüft und bei Bedarf angepasst, um den Eigenbetrieb zukunftsorientiert aufzustellen und weiterhin bedarfsgerecht auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen zu können.