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Redaktionelle Berichte | 07.01.2025

Winterdienst als gemeinsame Aufgabe für Verwaltung und Bürger

Alle sollten an einem Strang ziehen

Der Klimawandel führt zu immer milderen Wintern. Trotzdem steht bei den Mitarbeitern des Bauhofes der saisonale winterliche Räum- und Streudienst im Fokus.

Bereits im August bei hochsommerlichen Temperaturen beginnen die Vorbereitungen. Dazu zählen unter anderem das Füllen der Streumittellager und die technische Ausrüstung der Räumfahrzeuge. Diese wurde überprüft und erforderlichenfalls instand gesetzt. Bis Ende Oktober werden die Einsatzpläne ausgearbeitet und die Mitarbeiter geschult.

Wer leistet den Winterdienst und was wird eingesetzt?

Aktuell wird der gesamte Winterdienst der Gemeinde Karlsbad von Mitarbeitern des Bauhofes geleistet. Hierbei kommen drei Großfahrzeuge für den Straßenräumdienst, sowie zwei Kleinfahrzeuge für den Räumdienst in schmalen Straßen und Fußwegen zum Einsatz. Zusätzlich sind noch bis zu 15 Mitarbeiter mit Handwerkzeug wie Schneeschippen und Besen unterwegs. Sie befreien Treppen, Gehwege, Bushaltestellen und Gebäudezugänge von Schnee und Eis. Die Räum- und Streudienste an Schulen, Kindergärten und Gebäuden der Gemeinde wird in Zusammenarbeit mit den dortigen Hausmeistern geleistet.

Worauf ist im Privatbereich zu achten?

Der Winterdienst entlang privater Grundstücke regelt die Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde Karlsbad. Sie gilt verpflichtend für alle Grundstückseigentümer bzw. Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen. Darin ist genau geregelt, wer verantwortlich ist, den Winterdienst durchzuführen und wie dieser aussieht. Beispielsweise ist an Straßen ohne Bürgersteig von den Anliegern ein 1 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand zu räumen. Fußgänger sollen sich gefahrlos bewegen können. Ein nicht durchgeführter Winterdienst stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit einem Bußgeld belegt werden. Ferner können hohe Schadenersatzkosten auf Anlieger zukommen. Dies ist der Fall bei einem Sturz oder Unfall wegen unterlassenem Winterdienst.

Die Streu- und Räumpflichtsatzung ist auf der Homepage der Gemeinde Karlsbad eingestellt. Sie kann jederzeit gelesen werden. Aufgrund von Alter oder Krankheit kann niemand vom Winterdienst befreit werden. Grundsätzlich gilt die Räum- und Streupflicht für alle Grundstücke innerhalb der Ortsbebauung. Dazu zählen auch unbebaute Bauplätze oder Gartengrundstücke.

Die Gemeinde Karlsbad ist an ihren Grundstücken und Gebäuden in gleichem Umfang an die Vorgaben der Räum- und Streupflichtsatzung gebunden.

Sinn dieser Regelungen ist es, gefahrlos zu Fuß innerhalb der Ortschaft unterwegs zu sein. Und dies auch in Straßen, die nicht vom Straßenräumdienst bedient werden.

Für die Räum- und Streupflicht außerhalb von Ortschaften, auf Kreis- und Landes-Straßen ist die Straßenbauverwaltung des Landkreises zuständig.

Land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege werden grundsätzlich nicht vom Winterdienst bedient. Wer diese Wege benutzt oder befährt, macht dies auf eigene Gefahr. Einzelne Forderungen, den Räum- und Streudienstes auf diese Wege auszuweiten sind aus Umweltschutzgründen kritisch zu hinterfragen.

Organisation und Ablauf des kommunalen Winterdienstes

Wenn die Wetterprognosen auf einen möglichen Winterdiensteinsatz hinweisen, werden die Mitarbeiter des Bauhofes in Alarmbereitschaft versetzt. Der Einsatzleiter begibt sich frühmorgens auf Kontrollfahrt. Er schätzt dabei die tatsächlichen Straßenverhältnisse vor Ort ein. Anschließend werden bei Bedarf die jeweiligen Mitarbeiter zum Einsatz gerufen. Die Winterdienststrecken werden gemäß dem Winterdienstplan, nach einer Prioritätenliste geräumt und/oder gestreut. Die Abläufe sind so getaktet, dass der TD alle im Winterdienstplan enthaltenen Straßen bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 7.00 Uhr räumt. Die weiteren Einsätze richten sich dann im Laufe des weiteren Tages nach den aktuellen Straßen- und Wetterverhältnissen.

Ärgernisse und Behinderung des Winterdienstes

Alljährlich weist der Technische Dienst (TD) auf das Behindern der Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge hin. Trotzdem müssen jedes Jahr Einsätze der Räum- und Streufahrzeuge abgebrochen werden, weil einige gedankenlose Autofahrer ihr Fahrzeug falsch parken.

Es ist im vergangenen Jahr passiert und besonders skurril, wenn diese Fahrer sich dann lautstark beim Bauhofleiter beschweren. Dabei haben sie gesagt, dass Sie auf der glatten Straße nicht losfahren konnten. Es sei eine Schweinerei, dass man die Straße nur teilweise geräumt habe! Es ist daher essenziell, daran zu denken, dass die Räumfahrzeuge eine Mindest-Durchfahrt von 3 Metern zum Durchkommen benötigen. Gegebenenfalls muss das eigene Fahrzeug gleich auf andere Art geparkt wird.

Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind angewiesen, den Einsatz in einer Straße abzubrechen, wenn nicht durchgefahren werden kann. Dies wird dokumentiert. Ebenso werden die Kennzeichen der behindernden Fahrzeuge notiert und an das Ordnungsamt weitergeleitet.

Ein weiteres Ärgernis und ein Verstoß gegen die Räum- und Streusatzung ist, wenn Bürger den Schnee von den zu räumenden Gehwegen auf die Fahrbahn werfen. Die Räum- und Streusatzung schreibt vor, dass der Schnee auf den privaten Anliegergrundstücken oder am Straßenrand abzulagern ist. Das Werfen von Schnee auf die Fahrbahn gefährdet die Sicherheit der durchfahrenden Fahrzeuge. Es stellt darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit dar, die man mit einer Geldbuße belegen kann.

Der Technische Dienst ist gerüstet für den Winterdienst. Fotos: Archiv Gemeinde Karlsbad

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