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Redaktionelle Berichte | 07.01.2025

Karenzzeit für Texte im Zusammenhang mit Wahlen im Mitteilungsblatt und im Internet auf www.karlsbad.de

Zeitraum: Mitteilungsblattausgaben Nr. 7 (13.2.2025) und Nr. 8 (20.2.2025) sowie Internetartikel im Zeitraum vom 10.2.2025 bis 23.2.2025

Für Wahlen hat der Gemeinderat in den Mitteilungsblattstatuten die Art und Weise von Veröffentlichungen von Parteien, Wählervereinigungen und Fraktionen festgelegt.

Empfohlen wird, sich vor dem Schreiben von Artikeln damit zu befassen und nur zulässige Berichte zu verfassen. Die vollständigen Statuten finden Sie unter folgendem Link: 0_3_1_Amtsblattstatuten Gemeinde Karlsbad_2016_02_17 Dort ist insbesondere noch detaillierter geregelt, was inhaltlich in das Mitteilungsblatt kommen darf.

Hier einige Auszüge mit den wichtigsten Regelungen:

Vorbemerkung zu den Statuten

Dem Wesen nach ist das Amtsblatt eine Brücke zwischen der Gemeindeverwaltung und der Bevölkerung und daher auf eine neutrale und objektive Unterrichtung der Bürgerschaft ausgerichtet. Es ist kein Organ der Meinungspresse.

Ausgeschlossen sind Beiträge die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten (persönliche Angriffe die ehrverletzend, beschuldigend oder beleidigend sind, Diffamierungen) oder gegen die Interessen der Gemeinde verstoßen sowie Leserbriefe, auch nicht in Form von bezahlten Anzeigen. In jedem Fall haben sich Beiträge auf die Darstellung der eigenen Angelegenheiten und Ziele zu beschränken.

3. Vorgaben für Parteien / Wählervereinigungen und Fraktionen

Zulässig sind Berichte, wenn ein örtlicher Bezug besteht. Fortgesetzte Berichterstattung zu einem Thema ist in zwei Mitteilungsblattausgaben möglich.

Veranstaltungshinweise sind generell möglich, auch wenn Veranstaltungen außerhalb von Karlsbad stattfinden.

3.1 Spezielle Regelungen bei Wahlen

Berichterstattungen dürfen nur zur eigenen Partei bzw. über deren Tätigkeiten erfolgen. Vergleichende Berichterstattungen mit anderen Parteien sind nicht zulässig.

Keine Antworten oder Erwiderungen auf Aussagen anderer Parteien.

Falsche Behauptungen werden nicht veröffentlicht.

3.2 Beiträge der Parteien und Wählervereinigungen mit einem mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zu Wahlen sind in den beiden Ausgaben vor dem Wahltermin (2-Wochen-Frist) nicht zulässig. Unter Beiträge fallen auch reine Terminmitteilungen für Wahlkampfstände oder Auftritte. Konkret betrifft dies die Mitteilungsblattausgaben vom 13.2. (KW 7) und20.2. (KW 8).

3.3 Rubrik „Aus der Arbeit der Fraktionen und Gruppierungen des Gemeinderates“

3.4 Beiträge der Fraktionen mit einem mittelbaren oder unmittelbaren Bezug zu Wahlen sind in den beiden Ausgaben vor dem Wahltermin (2-Wochen-Frist) nicht zulässig. Unter Beiträge fallen auch reine Terminmitteilungen für Wahlkampfstände oder Auftritte. Konkret betrifft dies die Mitteilungsblattausgaben vom 13.2.25 (KW 7) und 20.2.25 (KW 8).

Artikel im Internet in der jeweiligen Rubrik auf www.karlsbad.de

Grundsätzlich gelten die Mitteilungsblattstuten für alle Artikel - egal ob gedruckt oder im Internet. Auch im Internet lautet die Bezeichnung wie im gedruckten Mitteilungsblatt „Karlsbader Mitteilungsblatt“.

Internetartikel mit direktem oder indirektem Bezug zur Wahl müssen mit Enddatum am Tag vor Beginn der Sperrfrist (9.2.2025) versehen sein. Längere laufende Artikelansichten mit Enddatum bis zur Wahl oder innerhalb der Frist sind auch eine Veröffentlichung die auf Dauer im Internet steht. Das widerspricht den Vorgaben und wird abgelehnt.

Möglich ist, einen Link auf die eigene Homepage, Instagram o.ä. setzen.

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