Landkreisinformationen | 04.12.2024
Die Schulsozialarbeit im Landkreis Karlsruhe steht vor wachsenden Herausforderungen: zunehmende psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen, gesellschaftliche und wirtschaftliche Unsicherheiten sowie die Folgen der Corona-Pandemie zählen zu den Hauptfaktoren. Das geht aus dem aktuellen Bericht zur Situation der Schulsozialarbeit hervor, mit dem sich der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Kreistages in seiner Sitzung am Montag, 2. Dezember, in der Jugendhilfeeinrichtung Schloss Stutensee befasst hat.
Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit leisten wichtige Arbeit in der Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien, oftmals in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst und anderen Einrichtungen. Auch beim Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule oder beim Fernbleiben von der Schule spielt die Schulsozialarbeit eine entscheidende Rolle. Sie trägt damit unmittelbar zur psychosozialen Stabilität und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei und bildet eine unverzichtbare Säule im Bildungs- und Sozialwesen. Seit 2021 ist sie eine gesetzlich geregelte Leistung der Kinder- und Jugendhilfe.
An den beruflichen Schulen in Trägerschaft des Landkreises basiert das Unterstützungsangebot auf den beiden Säulen „Schulsozialarbeit“ und „Berufswegplanung“. So sind zusätzlich zur Schulsozialarbeit mit 5,5 Vollzeitstellen – sogenannte Vollzeitäquivalente (VZÄ) – für den Bildungsgang „Ausbildungsvorbereitung dual“ 9,5 VZÄ sowie für alle anderen Bildungsgänge 4,0 VZÄ eingesetzt. Die Schulsozialarbeit an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird mit 3,0 VZÄ gefördert. Nach Aussage des Internationalen Bundes, der Träger der Schulsozialarbeit für die Berufsschulen und SBBZ ist, gestaltet sich die Suche nach geeigneten Fachkräften weiterhin sehr schwierig.
An weiterführenden Schulen unterstützt der Landkreis Karlsruhe die Schulsozialarbeit mit finanziellen Zuschüssen und einer intensiven Fachberatung. Für das Jahr 2024 sind Fördermittel in Höhe von 600.000 Euro eingeplant, womit 35,8 VZÄ gefördert werden. Die Fachberatung organisiert regelmäßige Fortbildungen und bietet fachliche Unterstützung bei spezifischen Herausforderungen wie dem Umgang mit psychischen Belastungen. Bei den Grundschulen liegt die Verantwortung bei den Städten und Gemeinden.
Standen im Schuljahr 2020/21 im gesamten Landkreis durchschnittlich 0,83 VZÄ für 1.000 Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, stieg der Wert 2022/23 auf durchschnittlich 0,93 VZÄ an, liegt aber weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von 1,49 Stellen.
Die Anforderungen an die Schulsozialarbeit haben sich in den vergangenen Jahren erheblich erweitert. Eine Zunahme von Angststörungen, Depressionen und auch Essstörungen erfordert intensive Einzelfallarbeit, die das Angebot für präventive Gruppenangebote zunehmend einschränkt. So sank die Zahl durchgeführter Projekte wie Sozialkompetenztrainings oder Mobbing-Prävention im Landkreis von 1.565 im Schuljahr 2021/22 auf 1.244 im Schuljahr 2022/23. Gleichzeitig hat die Zahl der Meldungen zur Kindeswohlgefährdung deutlich zugenommen – von 159 im Schuljahr 2020/21 auf 251 im Schuljahr 2022/23.
Um den Anforderungen gerecht zu werden und die steigenden Bedarfe zu decken, ist ein weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit notwendig, so das Fazit. Die Landkreisverwaltung appelliert weiter an die Städte und Gemeinden, Schulsozialarbeit an den Grundschulen einzuführen, da durch eine frühzeitige Beratung und Intervention individuelle Problemlagen und Bildungsbenachteiligungen reduziert werden können.
Daneben erkannte der Jugendhilfe- und Sozialausschuss Naturglück Helmsheim e.V. als Träger der freien Jugendhilfe an.