Amtliche Bekanntmachungen | 03.12.2024
Gemeinde Karlsbad
Landkreis Karlsruhe
2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) i. d. Fassung
vom 18.11.2020 der Gemeinde Karlsbad
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) und der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2,8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad am 27.11.2024 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) beschlossen:
Artikel I Satzungsänderungen
§ 36 Ablösung - wird Absatz 4 wie folgt neu hinzugefügt:
(4) Die Ablösevereinbarung kann durch beauftragte Dritte erfolgen.
Artikel II Satzungsänderungen
§ 42 Höhe der Abwassergebühr – wird wie folgt angepasst:
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) sowie die Gebühr
für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt
je m³ Schmutzwasser 2,38 Euro
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt
je m² abflussrelevante Fläche 0,73 Euro
Artikel III Inkrafttreten
Diese geänderte Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Karlsbad, den 27.11.2024
gez.
Björn Kornmüller
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung der von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.