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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 26.11.2024 – 11.12.2024
Gewichtige Themen in der Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober
Finanziell bedeutende Tagesordnungspunkte behandelte der Gemeinderat in seiner letzten Oktobersitzung.
Bürgermeister Björn Kornmüller informierte, dass Thomas Anderer vom Garten- und Umweltamt Ende Oktober in die Freizeitphase der Altersteilzeit verabschiedet wird. Herr Anderer war seit 1988 bei der Gemeinde Karlsbad beschäftigt. Kornmüller bedankte sich mit einem Präsent für die in den vielen Jahren geleistete sehr gute Arbeit, sowie auch langjährige Gremienarbeit.
Neue Hebesätze für Grundsteuer A und B
Der Gemeinderat beschloss neue, gesenkte Hebesätze für die Grundsteuer. Diese treten ab 1.1.2025 in Kraft: Für Grundsteuer A und B gelten dann 205 Prozent. (vorher 325 Prozent). Abgelehnt wurde, eine Grundsteuer C für unbebaute aber baureife Grundstücke einzuführen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt gleich, bei 345 Prozent.
Bürgermeister Björn Kornmüller sagte, dass Bund und Länder wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes die Grundsteuer anpassen mussten. Letztlich müssten die Kommunen nun jedoch die Zeche zahlen. Es gibt Gewinner und Verlierer dieser Reform. Kornmüller versicherte, dass die Gemeinde Aufkommensneutralität wolle. Die geänderten Sätze seien keine Hintertür für Steuererhöhungen.
Rechnungsamtsleiterin Petra Goldschmidt vermittelte einen Überblick. Der Gemeinde sei diese Änderung „von höherer Stelle aufgezwungen worden“. Sie verstehe auch die Bürger, welche unzufrieden mit dieser Neuregelung sind. In Baden-Württemberg richte man sich bei der Grundsteuer A nach dem Bundesmodell. Bei der Grundsteuer B wurde ein Sonderweg gewählt Die Gemeinde habe keinen Einfluss auf die neu errechneten Grundsteuermessbeträge. Das Finanzamt lege diesen wichtigen Wert fest.
Berechnungsschema
Grundsteuer B
Die Ermittlung der Grundsteuer zum 01.01.2025 wird nach folgendem Schema vorgenommen: Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken sind dagegen nicht relevant. In Baden-Württemberg bleibt die Bebauung eines Grundstücks und damit ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung damit unberücksichtigt. Der sich ergebende Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) wird mit der sogenannten Steuermesszahl vervielfacht. Für diese ist insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ein Abschlag von 30 % vorgesehen.
Grundsteuer A
Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Wohngebäude der Betriebsinhaber, seiner Familienangehörigen und die Altenteiler bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese künftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.
Wegen der neuen Bemessungsgrundlagen müssen auch die Hebesätze verändert werden. Traditionsgemäß wird in Karlsbad für die Grundsteuern A und B ein gemeinsamer Hebesatz festgesetzt. Die angestrebte Aufkommensneutralität bezieht sich nur auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen. Hier wird es zwangsläufig zu Verschiebungen kommen. Die Belastungsverschiebungen ergeben sich speziell zwischen verschiedenen Grundstücksarten. Goldschmidt stellte dazu verschiedene Beispiele vor. 2,3 Millionen Euro Grundsteuer nehme die Gemeinde dieses Jahr bei einem Hebesatz von 325 Prozent ein. „Aufkommensneutralität“ werde bei einem Hebesatz von 205 Prozent erreicht.
Grundsteuer C
Der Gemeindetag spreche sich gerade dagegen aus, die Grundsteuer C einzuführen. Es seien noch nicht alle Formvorschriften geklärt. Außerdem würde ein erheblicher Personal- und Zeitaufwand entstehen. Die Verwaltung empfehle daher dem Gemeinderat, sich gegen die Einführung der Grundsteuer C zu entscheiden.
Verwaltungsaufwand
Die Grundsteuerreform führe zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand innerhalb der Gemeinde. Die Grundlagenarbeit für ca. 10.000 Bescheide muss vorab geleistet werden. Anschließend werden diese verschickt. Die Bescheide sollen mit einer Bescheidbeilage versehen werden, in welcher die wichtigen Punkte zur Grundsteuerreform nochmals erklärt werden. Dazu zählen u.a. Informationen, wie sich die Grundsteuer zusammensetzt. Erklärt wird außerdem, an wen sich ein eventueller Einspruch richten muss. Diese Bescheidbeilage soll auch auf der Homepage der Gemeinde sowie dem Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Trotzdem rechne die Verwaltung mit erhöhten Nachfragen zur Grundsteuer und auch mit einer gewissen Anzahl an Widersprüchen. Diese zu bearbeiten wird zu einem erheblichen Zeitaufwand führen.
Diskussion im Gemeinderat:
Das Gremium machte deutlich, dass man sich innerhalb der Fraktionen mit diesem Thema sehr schwergetan hat. Kritisiert wurde eine teilweise ungerechte und nicht durchdachte Steuerregelung der Grundsteuer B durch das Land. Es bleibe den Kommunen wenig Handlungsspielraum, dem entgegenzuwirken. Die Festlegung des Hebesatzes, welche sich am unteren Ende des Transparenzregisters befindet, fand jedoch durchweg Zustimmung.
Weitere Schritte zum Aufbau eines Nahwärmenetzes in Spielberg
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die weiteren Schritte zum Aufbau eines Nahwärmenetzes in Spielberg in die Wege zu leiten. Dabei werden die veränderten Rahmenbedingungen übernommen.
Der Gemeinderat wurde über den Sachstand informiert. Seit mehr als einem Jahr untersucht die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit zur Versorgung des Neubaugebiets „Holderäcker II“ in Karlsbad-Spielberg mit Nahwärme. Unterstützt wird sie dabei von der Umwelt- und Energieagentur des Landkreises Der Gemeinderat befürwortete diesen Weg.
Das Ingenieurbüro IBS (Fachbüro) sowie Kirn-Ingenieure (Tiefbauplanung) untersuchten die technische Umsetzbarkeit Im Juli 2023 bestätigten beide Stellen, dass dies grundsätzlich machbar sei. Außerdem könnten auch mehrere kommunale Liegenschaften (Kiga, Grundschule, Berghalle) und ggf. weitere private Grundstücke mit Wärme versorgt werden.
Der Gesamtinvestitionsbedarf wurde auf ca. 4,2 Mio € geschätzt.
Über Förderprogramme sind ca. 1,45 Mio € als Zuschüsse zu erwarten.
Der Gemeinderat behandelte das Thema in der Klausurtagung Ende Januar. Danach beschloss er am 28.2., dass ein Nahwärmenetz innerhalb des Baugebietes aufgebaut werden soll. Bisher war geplant, das Neubaugebiet „Holderäcker II“ voll zu erschließen. Das bedeutet erhöhte Erschließungskosten auch für private Grundstückeigentümer. Eventuell ist die Akzeptanz problematisch. Eine Anschlussverpflichtung ist nicht vorgesehen. Dies bringt ein wirtschaftliches Risiko für Netzbetreiber.
Neuer Ansatz
In einem neuen Ansatz soll jetzt das Neubaugebiet teilweise erschlossen werden. Die Mehrfamilienhäuser (14 Grundstücke) werden versorgt. Bei den nach Umlegung gemeindeeigenen Grundstücken soll im Kaufvertrag eine Anschlussverpflichtung aufgenommen werden. Die Bauherren hätten zumeist hohes Interesse an Nahwärme. Die geringere Wärmemenge könnte durch das Erschließen des Bestandsgebietes – Bereich Turmbergstraße / Enzstraße ausgeglichen werden. Im Gebäudebestand gibt es einen erhöhten Handlungsbedarf.
Der ursprünglich gedachte Standort für die Heizzentrale (in Nachbarschaft des Seniorenzentrums) wurde nochmal auf den Prüfstand gestellt. Ermittelt wurde ein Alternativstandort im Kreuzungsbereich Enzstraße / Hinter der Kirche bei der AVG Brücke. Hier sind die Grundstücksverhandlungen mit einem privaten Eigentümer günstig verlaufen. Auch die AVG habe grünes Licht dafür signalisiert. Der Entwurf des zwischen der Gemeinde und der KIB Pforzheim (Erschließungsträger) noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages wurde aktualisiert. Regelungen zum Aufbau eines Nahwärmenetzes und Kostenthemen sind jetzt darin enthalten. Für die Grundstückseigentümer würde sich ein Mehraufwand von ca. 25–30 €/m² Bauplatzfläche ergeben.
Die Förderlandschaft hat sich geändert. Es soll daher ein anderes Konzept verfolgt werden.. Dabei setzt die Gemeinde Netz und Anlagen selbst um und verpachtet diese an einen Betreiber. Um die Planungen weiter voranzubringen, sind noch Sondierungsgespräche mit möglichen Betreibern des Wärmenetzes und im Anschluss eine Contractor-Ausschreibung geplant.
Diskussion im Gemeinderat:
Nach wie vor positiv bewertete der Gemeinderat den Aufbau eines Nahwärmenetzes in Spielberg. Angeregt wurde u.a., zu prüfen, ob weitere Gebiete angeschlossen werden können.
Über veränderte Rahmenbedingungen für den Aufbau eines Nahwärmenetzes im geplanten Neubaugebiet „Holderäcker II“ wurde der Gemeinderat informiert. Er gab dafür grünes Licht. Foto: Archiv Gemeinde
Ganztagesausbau an der Grundschule Langensteinbach
Der Gemeinderat wurde über die Planungen für den Ganztagesausbau an der Grundschule Langensteinbach informiert. Er nahm die Pläne zum Ausbau von Flächen, mit einem Volumen von 1,34 Millionen Euro zur Kenntnis. Architekt Andreas Adler vom beauftragten Architekturbüro Adler + Retzbach hatte diese erarbeitet. Über das Thema wird das Gremium in den Haushaltsberatungen weiter diskutieren. Angedacht ist außerdem, Gebäude anzukaufen bzw. geteilte und kommunale Räume in den anderen Ortsteilen zu reaktivieren. In Mutschelbach ist, neben Langensteinbach, der Raumbedarf am dringendsten. Hier wird die Verwaltung in den Haushaltsberatungen vorschlagen, ein Gebäude zu kaufen.
Rechtslage und politische Bewertung
Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner gab einen Überblick. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung tritt mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 für Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse in Kraft. Bis zum Schuljahr 2029/2030 muss die Gemeinde das Angebot dann für alle vier Klassenstufen vorhalten.
Bürgermeister Björn Kornmüller verwies auf fehlende Räume und Personal für diese Aufgabe. Der an sich richtige Rechtsanspruch löse jedoch falsche Erwartungen aus. Bis zum Jahr 2030 fehlten 100.000 Fachkräfte für Kinderbetreuung. Der Raumbedarf könne zwar durch entsprechende Maßnahmen gedeckt werden, allerdings bleibe das Personalproblem.
Der Rechtsanspruch umfasst u.a. werktäglich acht Stunden (inkl. Unterrichtszeit). Er besteht auch in den Schulferien. Auf Landesebene können Schließzeiten von bis zu vier Wochen im Jahr vorgesehen werden, die in den Schulferien liegen müssen. Eine Regelung steht in Baden-Württemberg steht noch aus. Umgesetzt wird der Anspruch auf ganztägige Förderung durch Unterricht und gegebenenfalls ergänzende Betreuung. Das Land stelle keine zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation des Betreuungspersonals, die Gruppengröße oder die Räumlichkeiten. Das bisherige, pädagogisch nicht qualifizierte Personal in der Schulkindbetreuung kann weiterbeschäftigt werden. Auch mit außerunterrichtlichen Partnern kann weiterhin kooperiert werden.
Bedarf schwierig zu ermitteln
Schwierig einzuschätzen sei, so Kleiner, der Bedarf. In der Karlsbader Schulkindbetreuung werden gerade 280 Kinder betreut. Man gehe von einer Prognose von 636 Schulkindern bis zum Schuljahr 2029/2030 aus. Normalerweise nehmen 70 Prozent die Betreuung in Anspruch. Rechnerisch sei daher mit 428 Kindern in ganz Karlsbad zu rechnen. Schon das aktuelle Angebot mit 280 Kindern ist nur schwer mit dem vorhandenen Personal und der Fluktuation abzudecken. Räumlich müssen teilweise Interimslösungen und geteilte Räumlichkeiten in den Schulen genutzt werden. Zentrale Lösungen könnten nur bedingt den Rechtsanspruch erfüllen. Die Räume müssen für die Kinder in den jeweiligen Ortsteilen erreichbar sein.
Für die Ganztagsbetreuung sollen Räumlichkeiten in der Grundschule Langensteinbach geschaffen werden. In den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 wird darüber diskutiert. Viele Maßnahmen spielen sich in den Gebäuden 3 (links) – blauer Eingangsbereich und 4 (rechtes Gebäude) ab. Foto: Gemeinde Karlsbad
Details zu den Umbauplänen
Architekt Andreas Adler erklärte die Planungen für den Umbau der Räume in der Grundschule Langensteinbach. Die Grundschule Langensteinbach besteht aus 5 Gebäuden. Neben der Schulnutzung gibt es Bereiche für die Schulkindbetreuung. Einige Räume werden von der Volkshochschule genutzt. Aufgrund der gesetzlichen Ansprüche und steigenden Schülerzahlen werden weitere Flächen für die Schulkindbetreuung benötigt. Im Zuge der Umbau- und Erweiterungsarbeiten werden energetische Maßnahmen, Dachsanierungen und Umbauarbeiten im Lehrerzimmer- /Verwaltungsbereich geplant.
Die Flächen werden innerhalb der bestehenden Gebäude, teilweise durch erhöhte Dachkonstruktionen hergestellt. Der Hochpunkt der Schülerzahlen wird nach aktueller Lage ca. 2028-2030 erreicht, danach sinken die Zahlen eher wieder. Durch das neue Baugebiet „Schaftrieb“ ist eine gesicherte und stabile Schülerzahl gegeben. Es sind bauliche Maßnahmen hauptsächlich in den Gebäuden 2, 3 und 4 vorgesehen. An den Gebäuden 2 und 3 wird es keine Veränderung der Gebäudehülle geben. Hier wird die Aktivierung vorhandener potenzieller Flächen angestrebt. Das Hauptaugenmerk liegt auf Gebäude 4, hier soll der Hauptraum mit Speiseversorgung entstehen (zentrale Speiseversorgung weiterhin empfohlen). Außerdem soll der Dachbereich saniert und die Küche vergrößert werden. Weiterhin soll das Rektorat im EG ausgebaut werden. Das Dachgeschoss in Gebäude 5 ist bisher unsaniert, hier sind ein neuer Dachstuhl und eine Kniestockerhöhung vorgesehen. Die Gesamtfläche kann insgesamt um ca. 100 m² erhöht werden und beträgt somit künftig ca. 500 m². Die Möglichkeit zur Umnutzung soll bei einigen Räumen erhalten bleiben.
Für die Maßnahmen ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Gebäude 2 - Souterrain: schon in den Sommerferien erfolgt
Gebäude 3 - DG: zw. März und Juni 2025 (VHS-Nutzung bis Ende Februar 2025)
Gebäude 4 - OG: zw. Juli 2025 und September 2026
Gebäude 4 - EG: zw. Juli 2025 und September 2026
Gebäude 5 - DG: ab 2026 bis 2027
Die Gesamtausgaben betragen ca. 1.340.000 € brutto. Bei den zuwendungsfähigen Ausgaben i. H. v. 690.000 € liegt der maximale Förderhöchstbetrag bei ca. 483.000 € brutto.
Diskussion im Gemeinderat:
Der Gemeinderat befürwortete grundsätzlich das Vorgehen. Ein Gesamtkonzept wurde angeregt. Dies sei, so Bürgermeister Björn Kornmüller, in Arbeit.
Baugesuche – Römerstraße - Bauvoranfrage: Neubau eines Natur- und Waldkindergartens
Der Gemeinderat befürwortete die Bauvoranfrage zum Neubau eines Natur- und Waldkindergartens. Geplant ist, einen Bauwagen als Schutzraum und eine Materialhütte für einen Natur- und Waldkindergarten aufzustellen.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche zwischen dem Sondergebiet Erholung/Bibelheim und dem allgemeinen Wohngebiet in der Römerstraße ausgewiesen. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben im Außenbereich nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Fragen der Zuhörer
Eine Frage zur Barrierefreiheit der geplanten Maßnahmen an der Grundschule Langensteinbach wird an den Architekten zum Klären weitergereicht.
Ein Bürger sah Probleme beim geplanten Betreiber des Nahwärmenetzes in Spielberg. Die kritischen Punkte seien von der Verwaltung zum Klären aufgenommen worden, so Joachim Guthmann. Ein weiterer Bürger forderte eine vermehrte Verkehrsüberwachung an den beiden Kreisverkehren in Langensteinbach und rät der Verwaltung zum Ankauf weiterer Gebäude zur kommunalen Nutzung.
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).