Karlsbader Mitteilungsblatt

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Amtliche Bekanntmachungen

Anzeigepflicht für Martinsumzüge und Umzüge Faschingseröffnung / Evtl. notwendige straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis

07.10.2024

Die Durchführung von Martinsumzügen und von Umzügen zur Faschingseröffnung sind als Brauchtumsveranstaltungen zu werten und deshalb nicht straßenverkehrsrechtlich genehmigungspflichtig, soweit diese die Verkehrsflächen nicht mehr als üblich in Anspruch nehmen. Bei notwendigen Straßensperrungen ist eine verkehrsrechtliche Erlaubnis notwendig. Da jedoch die Polizei für Absperrungen nicht mehr zur Verfügung steht, ist eine jeweilige Abstimmung im Detail notwendig, ob die Umzugsstrecke wunschgemäß verlaufen kann.

 

Es besteht aber eine grundsätzliche Anzeigepflicht gegenüber der Straßenverkehrsbehörde über das Bürgermeisteramt.

 

Wir bitten daher alle Veranstalter von solchen Umzügen um schnellstmögliche Anmeldung beim Ordnungsamt der Gemeinde Karlsbad, Telefon 07202 9304-429 oder -431 oder E-Mail verkehr@karlsbad.de.

 

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an:

·         Tag und Uhrzeit der Veranstaltung

·         Umzugsstrecke

·         Ansprechpartner (Mail und Telefon)

 

Wir werden dann die notwendige Anzeige bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt) vornehmen oder im Bedarfsfall eine notwendig werdende straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis dort beantragen. Die Meldungen müssen bis spätestens 25.10.2024 vorliegen, damit die Straßenverkehrsbehörde evtl. notwendige Erlaubnisse erteilen und wir die Abläufe (Absperrungen bzw. Absicherungen) organisieren bzw. evtl. zeitliche Überschneidungen koordinieren können.

 

Um Beachtung wird gebeten.