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Karlsbader Mitteilungsblatt

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ARCHIV: Aus der Arbeit des Gemeinderates

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Standortentscheidung für Feuerwehrgerätehaus und Gaskonzessionsvertrag

30.09.2024 – 14.10.2024

Sitzung des Gemeinderates im September

In der Septembersitzung des Gemeinderates beschloss das Gremium, dass der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Langensteinbach am bisherigen Standort erfolgen soll. 

Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner erläuterte das Thema ausführlich. 

Das Feuerwehrhaus Langensteinbach, Standort Ittersbacher Straße, entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Dies betrifft die räumliche Situation sowie den Betriebsablauf. Der bauliche Gesamtzustand wird durch notwendige Unterhaltsreparaturen gewährleistet. Eine Herstellung auf die aktuell notwendigen Anforderungen der DIN 14092 und der Arbeitsstättenverordnung ist allerdings nicht durch Sanierungs- und Umbauarbeiten zu leisten. Es gibt vielfältige Mängel u.a. im Umkleide-, Sanitär-, Technik-, Lagerflächenbereich. Bauliche Mängel kommen noch hinzu, u.a. im Dach, Heizung, Hausinstallation, Wärmedämmung, Türen, Bodenbeläge und Decken. Ein Neubau ist notwendig. Im Bestand kann nicht saniert werden, da zusätzliche Flächen und Erweiterungen notwendig sind.

 

Das vorhandene Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Karlsbad, Abteilung Langensteinbach aus verschiedenen Perspektiven. Fotos: Gemeinde Karlsbad

 

Wichtige Rahmendaten der Langensteinbacher Feuerwehrabteilung

68 Feuerwehrangehörige in Einsatzabteilung, sieben Fahrzeuge, 38 Mitglieder Jugendfeuerwehr

Sonderfahrzeuge Karlsbad-Hubrettung (DLK) und GW-L2, Zusatzbeladung Schlauch (Ersatz für SW 2000)

LF20 mit Rettungssatz, HLF 10 mit Rettungssatz und Rettungsplattform

Das Feuerwehrgerätehaus Langensteinbach ist zugleich Führungshaus der Feuerwehr Karlsbad bei Großschadenslagen.

Gerätehausdaten und Zustand

Baujahr 1982

Grundstücksfläche 2795 m²

Grundfläche 712 m²

Heizung Flüssiggas (Halle), Strom (Schulung/sonstige Räume)

Die Haupttore wurden erneuert (Sektionaltore)

Notstromversorgung (minimal auf Funk und Fahrzeughallenbeleuchtung)

Übliche Unterhaltsreparaturen erfolgten

Ansonsten befindet sich das Gebäude im ursprünglichen Bauzustand

Standortdiskussion und Standortprüfung

Bereits 2014 begann die Diskussion zum Standort.  Seit 2015 ging sie sporadisch weiter und seit 2023 wurde das Thema nun konkret auch in Bezug auf alternative Standorte untersucht.

Insgesamt wurden fünf Standorte geprüft. Dabei ging es um die städtebaulichen Voraussetzungen und die Belange der Feuerwehr an den Standortalternativen.  Aufgrund der Topografie, notwendigen Grunderwerbs und der Erschließungssituation wurden bereits im Vorfeld potenzielle Standorte in den Bereichen Heldrunger Straße, sowie im Bereich Schießhüttenäcker V ausgeschlossen. Die Standortalternativen wurden in der Klausurtagung des Gemeinderates im Januar 2024 ausführlich dargestellt. Angeregt wurde, die Alternativstandorte Römerstraße und den Bereich Eichbusch zu prüfen. Der Bereich Eichbusch wurde aufgrund der Entfernung zum Ort, komplett fehlender Erschließung, regionalplanerischer Einschränkungen und mehreren Grundstückseigentümern ebenfalls komplett ausgeschlossen.

Besondere Anforderungen an Feuerwehrhäuser

Feuerwehrhäuser gehören zur kritischen Infrastruktur. Wenn sie ausfallen oder beeinträchtigt werden, könnten erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten. Sie müssen innerlich und äußerlich geschützt werden. Die Funktionsfähigkeit muss auch bei extremen Umweltbedingungen wie Hochwasser, Starkregen, Sturm und Erdbeben gewährleistet sein. Insbesondere muss der Standort auch unter Berücksichtigung der Hilfsfrist, Anbindung und Erreichbarkeit gewählt werden.

Bereits in der Klausurtagung wurden die Standortalternativen auf diese notwendigen Parameter hin betrachtet. Die Verwaltung hat entsprechende Berechnungen sowie Vor- und Nachteile präsentiert. Als Ergebnis wurde der bestehende Standort in der Ittersbacher Straße (IST-Standort), als geeignetster Standort favorisiert. In der Klausur wurde vereinbart, die Standorte aus feuerwehrtaktischer Sicht extern durch ein Fachbüro zu bewerten. Auch der Kreisbrandmeister wurde einbezogen.

Diese Untersuchung bezieht sich darauf, inwieweit der Gefahrenabwehrstandard durch einen neuen Standort im Verhältnis zum IST-Standort verändert wird. Der Gefahrenabwehrstandard ist ein Maß für den planbaren Zielerreichungsgrad. Dieser gibt an, in wie viel Prozent der Fälle die Feuerwehr die vom Land Baden-Württemberg vorgegebene Eintreffzeit von 10 Minuten einhalten kann. Daher wurden für die verschiedenen Standorte der Feuerwehrhäuser die zwei Punkte „Erreichbarkeit durch die Feuerwehrangehörigen“ und „Möglicher Ersteinsatzbereich“ im Detail analysiert. Die Standortanalyse führte das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung GmbH, IBG Heilsbronn durch.

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Bewertet wurden neben der Einbeziehung des Ist-Standortes drei Alternativstandorte

Bereich Weidenhof, gegenüber Hertzstraße, Bereich Boschstraße, Bereich Römerstraße. Dabei wurden beispielsweise auch die Faktoren Lärm, zu erwerbende Flächen, An- und Abfahrbarkeit sowie Starkregengefährdung einbezogen. Im Ergebnis ist der IST-Standort der geeignetste. Die ideale Lösung – Standort im Ort selbst – lässt sich wegen fehlender Flächen nicht realisieren. 

Diskussion im Gemeinderat

Das Gremium diskutierte intensiv. GR Reinhard Haas (SPD) sprach von einer Entscheidung mit großer Tragweite. Die Lösung müsse 30 bis 40 Jahre funktionieren.  Der Vorschlag sei keine Ideallösung, sondern ein Kompromiss. Ein Ansatz wäre, zwei Feuerwehrstandorte für Karlsbad zu installieren. Man habe jedoch noch Personal für fünf Abteilungen. Die Fraktion werde nicht einheitlich abstimmen.

GR Roland Rädle (CDU) stellte die Frage nach der aktuellen und zukünftigen Mannschaftsstärke. Zukünftig werde man weniger Feuerwehrleute haben. Die Alternativstandorte seien eine Mischung zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Mehrheitlich befürworte man den vorgeschlagenen Standort.

GR Uwe Rohrer (Bündnis 90/Grüne) meinte u.a., dass nach vielen Jahren der Diskussion das Thema jetzt endlich angegangen wird.

Feuerwehrkommandant Holger Fuhr äußerte, dass sich die Feuerwehr selbst intensiv über die Varianten ausgetauscht hat. Der jetzige Standort sei der beste.

GR Michael Wenz (Freie Wähler) sagte u.a., dass man auch die anderen Ortsteile betrachten müsse. Dies bestätigte Holger Fuhr.

Auch GR Hans Kleiner (FDP/Liberale Liste) plädierte für den jetzigen Standort und bezog sich besonders auf die Aussagen des Kreisbrandmeisters.

 

 

Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages

Der Gemeinderat gab dem Bürgermeister grünes Licht, einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit der Gasversorgung Pforzheim GmbH, Sandweg 22 in 75179 Pforzheim abzuschließen.

Rechtsanwalt Nicolas Plinke von der beauftragten Kanzlei Baker Tilly erläuterte dem Gemeinderat die Thematik.

Jede Kommune in Deutschland ist verpflichtet, regelmäßig ein Konzessionsverfahren durchzuführen. Durch die Höchstlaufzeit der Verträge wird ein Mindestmaß an Wettbewerb um das Netz ermöglicht.

Was ist ein Konzessionsvertrag?

Mit einem Konzessionsvertrag räumt die Gemeinde einem Netzbetreiber ein Wege- und Nutzungsrecht an den öffentlichen Verkehrswegen im Gemeindegebiet ein. Dies gilt für das Verlegen und den Betrieb von Leitungen, um die Bürgerinnen und Bürger direkt zu versorgen. Im Vertrag sind u.a. geregelt, wie die Grundstücke benutzt werden dürfen, Konzessionsabgabe, Kommunalrabatt, Bau und Betrieb von Infrastruktur, Folgekosten, Haftung, Laufzeit und Regelungen zum Vertragsende.

Der Vertrag über die Wegnutzung zur Verlegung und den Betrieb des Gasverteilernetzes (sog. Konzessionsvertrag) im Gemeindegebiet Karlsbad endet am 30.04.2025. Da einzig die Gasversorgung Pforzheim GmbH ihr Interesse an einem Neuabschluss bekundet habe, wurde dieser über den Inhalt des zukünftigen Gaskonzessionsvertrages verhandelt.

Gemäß § 107 GemO ist dem Gemeinderat, vor Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vertragsunterzeichnung, ein Gutachten eines Sachverständigen vorzulegen. Dies muss bewerten, ob der Abschluss des Konzessionsvertrages die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde gefährdet.

Basis des Karlsbader Konzessionsvertrages sind mehrfach geprüfte Musterkonzessionsverträge der kommunalen Spitzenverbände. Nur wenige – zulässige – Änderungen sind in den Karlsbader Vertragsentwurf eingebaut.

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).