Sitzung des Gemeinderates am 11. September
Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine neue Geschäftsordnung. Nach kontroverser Diskussion bleibt der regelmäßige Sitzungsbeginn bei 19:00 Uhr und nicht 18:00 Uhr wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner erläuterte zusammenfassend die wichtigsten Funktionen der Geschäftsordnung:
Sie regelt die inneren Angelegenheiten des Gemeinderates und hat keine Außenwirkung. Die Regelungen sind grundsätzlich schriftlich zu fixieren. Sie kann jederzeit im Einzelfall durch einfachen Beschluss geändert werden. Die Geschäftsordnung muss nicht nach jeder Wahl neu gefasst werden.
Änderungen
Die alte Geschäftsordnung aus dem Jahr 2014 musste auch rechtlich aktualisiert werden. Sie wurde an das neue Muster vom Gemeindetag angepasst. Die Vorschriften zum Unterrichtungsrecht, Befangenheit und Tagesordnung wurden geändert. Der Gemeinderat kann jetzt auch elektronisch einberufen werden. Damit passt sich die Geschäftsordnung an die digitale Gremienarbeit an. Abstimmungen können digital über die Konferenzanlage durchgeführt werden. Durch Berücksichtigung von Regelungen für Film- und Tonaufnahmen, werden Schritte zur Liveübertragung von Gemeinderats- und Ausschusssitzungen gemacht.
Ergänzende Informationen aus der Vorlage:
Der Inhalt der Geschäftsordnung ist in der Gemeindeordnung nur sehr allgemein angegeben. Sie soll insbesondere folgende Punkte regeln: Ladungsfrist und feste Sitzungstage, Sitzordnung, Verfahren bei Befangenheit, Eröffnung der Sitzung, Bekanntgabe der Niederschriften, Feststellung Beschlussfähigkeit etc. Zusätzlich sind auch die Einzelheiten der Fragestunde und die Zusammensetzung, der Geschäftsgang sowie Aufgaben des Ältestenrates/Koordinierungsausschusses aufzunehmen.
Überblick über Städtebauförderungsmaßnahme Karlsbad-Langensteinbach
Svenja Brutsch von der beauftragten Firma STEG aus Stuttgart gab dem Gremium einen Sachstandsbericht zur laufenden Städtebauförderungsmaßnahme.
Das Beratungsangebot wird überdurchschnittlich gut angenommen. Die Firma STEG hat im Gebiet bisher 24 Beratungsgespräche geführt. Es wurden dabei 7 Erneuerungsvereinbarungen abgeschlossen. Ferner gibt es eine Vereinbarung über Ordnungsmaßnahmen. Somit sind bisher 223.548 € für private Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen gebunden. Ausgezahlt (nach Durchführung) wurden bis dato 20.000 €.
Die Maßnahme verfügt über einen bewilligten Förderrahmen von 2.166.667 €. Der Anteil des Landes Baden-Württemberg beträgt dabei 1.300.000 €, der Anteil der Gemeinde liegt bei 866.667 €
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 14.6.2022 dem Antrag der Gemeinde Karlsbad auf Aufnahme des Gebiets „Ortsmitte Langensteinbach“ zugestimmt.
Erste Projektschritte
Im Anschluss erfolgten die vorbereitenden Untersuchungen durch STEG. Bei den vorbereitenden Untersuchungen ging es die Analyse zu möglichen städtebaulichen Missständen. Dann wurde geprüft, ob eine Sanierung notwendig ist. Anschließend wurde bewertet, ob Sanierungsmaßnahmen die Missstände beseitigen können und was neu geordnet werden kann. Weiterhin müssen die Maßnahmen auch finanziell durchführbar sein. Mit Abschluss der Untersuchung hat der Gemeinderat schließlich am 26.04.2023 das Sanierungsgebiet als Satzung beschlossen.
Räumliche Ausdehnung
Das Gebiet von ca. 15,47 ha umfasst im Wesentlichen die Ortsmitte von Langensteinbach. Es handelt sich um die angrenzenden Bereiche an der Haupt- und Pforzheimer Straße sowie die Hirtenstraße im Norden und die Speicherstraße im Süden. Im Nordwesten enthält das Gebiet die erste Reihe der nördlichen Seite der Pforzheimer Straße mit Teilen der Hermann-Löns-Weg und der Wilferdinger Straße. Es grenzt an der Kreuzung zwischen Pforzheimer Straße und Ettlinger Straße ab. Als Satelliten inbegriffen sind die Jahn- und Schelmenbuschhalle.
Svenja Brutsch stellte verschiedene, bereits begonnene Maßnahmen vor. Ziel sei, das Gebiet nachzuverdichten. Auch geht es dabei um die Förderung von Wohnraum. Bei Ordnungsmaßnahmen ist eine Förderung von bis zu 100 % möglich. Es handelt sich dabei etwa um Grunderwerb durch die Gemeinde, Neugestaltung von Straßen und Plätzen (max. 250 €/m) oder auch private Gebäudeabbrüche.
Weiterhin werden verschiedene Baumaßnahmen mit bis zu 30 % gefördert. z.B. die Schaffung von Gemeindebedarfseinrichtungen und die Erneuerung von Gebäuden im privaten Rahmen, etwa durch bautechnische oder haustechnische Verbesserungen. Die Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet am 24.10.2023 wurde gut angenommen.
Diskussion im Gemeinderat
Der Gemeinderat bewertete die Entwicklung im Sanierungsgebiet positiv. Auf Nachfrage von GR Michael Nowotny (SPD) zur finanziellen Entwicklung in den nächsten fünf Jahren antwortete Frau Brutsch, dass man nur maximal 2 Jahre konkret betrachten könne. In den kommenden 2 Jahren sind 600.000 Euro im Förderrahmen enthalten. Das Land trage 60 Prozent davon. Zum Wunsch des Gremiums, die Maßnahmen auf die Ortsteile auszuweiten meinte sie, dass das Langensteinbacher Verfahren bis mindestens 2031 läuft. Denkbar wäre, dass die Gemeinde sich vorher für einen weiteren Ortsteil bewirbt. GRin Heidi Ochs (Freie Wähler) regte an, auch Grünflächen mit einzuplanen. Dies sei – bei Vorhaben mit größerem Umfang – möglich, so Brutsch. Das von der Gemeinde erworbene Gebäude müsse bis 2031 für Verwaltungszwecke genutzt werden. Entsprechend begründet, könnte die Frist dann nochmals um 2 Jahre verlängert werden. Dann müsse die Landesförderung von 60 Prozent nicht zurückgezahlt werden
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit den Vorlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).
Spezielle Informationen zur Städtebauförderung
Informationen gibt es auf der Homepage der Gemeinde: Karlsbad - Sanierungsgebiete In den Rathäusern liegen Flyer mit allen Informationen zum Sanierungsgebiet “Ortsmitte Langensteinbach” aus.
In etwa zwischen diesen beiden Bereichen befindet sich das Sanierungsgebiet:
Nördliches Ende bei der Ludwigskirche
Südliches Ende Bereich Keltenstraße. Fotos: Gemeinde Karlsbad