Umweltseite des Garten- und Umweltamtes

Friedhöfe

23.08.2024

Rasen- und Urnengemeinschaftsgräber sowie die Urnenkammern  sind pflegefreie Grabarten. Die Hinterbliebenen müssen keine Pflegearbeiten leisten, dürfen aber im Gegenzug auch keinen Grabschmuck auf- bzw. anbringen.

In  §16 der Friedhofssatzung der Gemeinde Karlsbad sind diese Vorgaben geregelt.

Insbesondere bei den Rasengräbern ist es wichtig, dass die Mäharbeiten nicht behindert oder gar die Mähmaschinen durch den Grabschmuck beschädigt werden.

In unregelmäßigen Abständen wird der auf- bzw. angebrachte Grabschmuck von uns entfernt.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung!