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Amtliche Bekanntmachungen | 09.07.2024 – 18.08.2024
hier: Bekanntmachung über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage Hamberg“ gebilligt und beschlossen, die Veröffentlichung bzw. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die im folgenden Planausschnitt dargestellten Flächen.
Das Plangebiet liegt im Außenbereich südöstlich des Ortsteils Spielberg und westlich der Landesstraße L 622 bzw. nördlich der Kreisstraße K 3585 und bezieht das Flurstück 4478 vollständig ein. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 9,7 ha.
Um dem Klimawandel wirksam entgegenzuwirken ist engagierter Klimaschutz unerlässlich. Beim Klimaschutz kommt es ganz wesentlich auf den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien an. Ziel der Gemeinde Karlsbad ist es, mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Aufstellung von Photovoltaikmodulen zur Erzeugung regenerativer Energie zu schaffen. Das Vorhaben stellt damit einen wichtigen Beitrag der Gemeinde Karlsbad für den im Baden-Württembergischen Klimaschutzgesetz formulierten öffentlichen Interesse am Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien dar.
Neben dem zeichnerischen Teil, den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB folgende umweltbezogene Informationen vor:
· Umweltbericht (08.04.2024)
· Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (01.03.2024)
· FFH-Verträglichkeitsvorprüfung (01.03.2024)
· Stellungnahme Amt für Umwelt und Arbeitsschutz (12.07.2023)
Der Planentwurf einschließlich der umweltbezogenen Informationen sowie Anlagen und der Synopse zur frühzeitigen Beteiligung können vom 15.07.2024 bis einschl. 16.08.2024 über die Homepage der Gemeinde unter www.karlsbad.de „Bauen und Wirtschaft“ > „Bebauungspläne“ > „Laufende Verfahren“ sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Zudem werden die Unterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56, 1. Obergeschoss, Sitzungssaal, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Zu einer etwaigen Erörterung der Planunterlagen wird um telefonische Terminvereinbarung unter (07202) 9304-516 oder -523 gebeten.
Während dieser Frist können Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB zur Planung vorgetragen werden. Es wird gebeten die Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Karlsbad, den 09.07.2024
Kornmüller, Bürgermeister