Gemeinderatssitzung vom 20. März 2024
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Photovoltaik-Strategie zur Belegung kommunaler Gebäude mit Photovoltaikanlagen zu. Ebenfalls befürwortete er, Dachpachtverträge von 6 Objekten mit der Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) Durmersheim/Karlsbad abzuschließen. Darüber hinaus sollen für die Haushaltsplanung 2025/2026 entsprechende Mittel eingeplant werden.
„Bei den erneuerbaren Energien als Teil der Energiewende soll jetzt ein Gang höher geschaltet werden“, so Bürgermeister Björn Kornmüller. Die Gemeinde habe eine Offensive gestartet und wolle auch sichtbar Vorbild sein. Die Amortisationszeiten bei den Projekten seien überschaubar. Es gelte, unabhängiger von fossilen Energien zu werden und Einsparpotenziale zu nutzen. Der Standort Karlsbad werde attraktiver und biete dadurch auch mehr Lebensqualität. Die Bürgerenergiegenossenschaft sei ein starker Partner. Die Gemeinde wolle sich offenhalten, weitere Projekte an sie zu vergeben. Bereits 2024 soll eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Ittersbacher Grundschule und dem verbundenen Kindergarten errichtet werden. Diese Investition könnte sich bereits nach sechs Jahren rechnen. Eine weitere Anlage ist auf dem Ittersbacher Rathaus geplant.
Auf dem Ittersbacher Rathaus ist eine Solaranlage geplant. Foto: Pintilie
Joachim Guthmann erläuterte die Details. Im Zuge der Beratung über den Energieplan Karlsbad im Gemeinderat am 23.11.22 hat das Gremium beschlossen, die gemeindeeigenen Liegenschaften mittels einem Photovoltaikkonzept zu überprüfen. Ziel der Untersuchung war, alle relevanten kommunalen Dächer zu untersuchen. Dabei wurde analysiert, inwieweit sie für Photovoltaik genutzt werden können. In Zusammenarbeit mit der Umwelt- und Energieagentur (UEA) des Landkreises wurde die Firma Renera dafür beauftragt. Mittels Drohnenaufnahmen wurden die kommunalen Liegenschaften im Juli 2023 auf die Dachbeschaffenheit (Beschattung, Gauben, Eternit, Dachneigung, etc.) begutachtet. Ebenso wurde die Einspeiseinfrastruktur der betreffenden Objekte bewertet. Auch der Energiebedarf der Liegenschaften im Hinblick auf das Nutzen von PV-Strom wurde erhoben. In der Klausurtagung Ende Januar priorisierten die Räte verschiedene Vorhaben.
Diskussion im Gemeinderat
Die Fraktionssprecher unterstützten das Vorgehen grundsätzlich. Positiv wurden dabei u.a. die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten, die Vorbildfunktion, das Belegen bereits versiegelter Flächen und das Nutzen von Fördermitteln gesehen.
Stellungnahme zur Teilfortschreibung Regionalplan „Windenergie“ vom Regionalverband Nordschwarzwald
Einstimmig beschloss der Gemeinderat eine Stellungnahme für den Regionalverband Nordschwarzwald in Sachen Windenergie.
Wesentliche Auszüge der Stellungnahme
Der Regionalverband Nordschwarzwald hat im Entwurf insgesamt 54 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 7.070 Hektar, bzw. ca. 3 % der Regionsfläche ausgewiesen. Die Vorranggebiete WE4 (Remchingen ca. 50 ha) und WE7 (Keltern ca. 70 ha) liegen unmittelbar an der Gemarkungsgrenze der Gemeinde Karlsbad. Des Weiteren entfaltet auch das Vorranggebiet WE18 (Straubenhardt/Neuenbürg/Dobel ca. 534 ha) durch den bereits realisierten Windpark Straubenhardt und die dortigen Erweiterungsoptionen eine deutliche Wirkung auf die Karlsbader Gemarkung. Hinzu kommen vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein auf Gemarkung der Gemeinde Karlsbad im Planentwurf hinterlegten Vorranggebiete a) WE 19 Rappenbusch (51,6 ha) b) WE 20 Steinig (47,4 ha) c) WE 21 Hagbuckel (28 ha) d) WE 23 Köpfleswald (101,2 ha) mit insgesamt 228,2 ha. Dies entspricht einem Flächenanteil von 6,0 % der Gesamtgemarkung Karlsbads und liegt damit bei mehr als dem 3-fachen Wert der für die Flächenbereitstellung in der Region geforderten 1,8 %.
Kein überlasten der Bevölkerung und umzingeln von Karlsbader Ortsteilen
Die Gemeinde Karlsbad sieht die betroffenen Teilräume als überfordert an, wenn alle Pläne umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Landschaftsbild und die damit verbundene Funktion als Erholungsraum für die Bevölkerung. Sie hat enorme Auswirkungen auf die Lebens- und Wohnfunktion der betroffenen Siedlungsbereiche. Darüber hinaus kann eine Umzingelung der Karlsbader Siedlungsbereiche durch Windkraftanlagen Auswirkungen auf das menschliche Wohlbefinden unserer Bürger entfalten. Dies ist insbesondere von der Entfernung möglicher Anlagen und den räumlichen Vorbelastungen abhängig. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten werden die beiden Vorranggebiete WE4 Remchingen und WE7 Keltern optisch und vom räumlichen Zusammenhang als Teil unserer Gemarkung wahrgenommen. Sie entfalten die volle Wirkung auf Karlsbader Ortschaften. Insgesamt kommt es zu einer Überhäufung mehrerer potentieller Gebiete für die Windkraftnutzung. Eine Ausweisung all dieser Flächen als Vorranggebiete für die Windkraftnutzung hat eine Überforderung dieses Teilraums, insbesondere im Hinblick auf das Landschaftsbild und die damit verbundene Funktion als Erholungsraum sowie auf die Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsfunktion der Karlsbader Ortschaften zur Folge. Die Gemeinde Karlsbad ist durchaus bereit, den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, zu fördern und mitzutragen. Allerdings darf der Ausbau der Windenergie nicht einseitig zu Lasten einzelner Kommunen gehen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung zur Errichtung von Windenergieanlagen insgesamt und in der Region sieht die Gemeinde dadurch erheblich gefährdet. Gebündelte Vorranggebiete auf Gemarkung der Gemeinde Karlsbad und zusätzlich ausgewiesene grenznaher Flächen zum Regionalverband Nordschwarzwald sieht die Gemeinde Karlsbad als unverhältnismäßig. Um das Überlasten und Umzingeln zu vermeiden sollen die direkt an der Gemarkungsgrenze verorteten Vorrangflächen WE4 und WE7 gestrichen werden. Falls dies nicht möglich ist sollen die Flächen zumindest erheblich reduziert werden. Die Gemeinde bittet darum, diese Stellungnahme im weiteren Planungsverfahren zu berücksichtigen.
Diskussion im Gemeinderat
Die vorgesehene Stellungnahme wurde grundsätzlich befürwortet. U.a. sei die Bevölkerung durch die Planungen beeinträchtigt und die Karlsbader Raumschaft “umzingelt”. Die Energiewende wird unterstützt, die konkreten Anlagenstandorte sollten jedoch verhältnismäßig für Karlsbad sein. Teilweise wird von den Planungsbehörden mehr Sensibilität beim Ausweisen von Standorten gewünscht.
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Mittlerer Oberrhein – Solaranlagenflächen
Der Gemeinderat segnete eine Stellungnahme zu möglichen Flächen für Solaranlagen in Karlsbad ab. Dem Regionalverband werden vier Vorranggebiete vorgeschlagen. Zwei Gebiete werden abgelehnt. Bei einer vorgeschlagenen Alternativfläche beschloss der Gemeinderat eine kleine Änderung.
Fläche „Hamberg“ in Karlsbad-Spielberg befürwortet
Für die Vorrangfläche „Hamberg“ hat Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren „PV-Freiflächenanlage Hamberg“ eingeleitet. Die Fachgutachten werden derzeit in den Festsetzungsentwurf eingearbeitet. In Kürze soll der Bebauungsplanentwurf vom Gemeinderat gebilligt und die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen werden.
Fläche „Erddeponie“ in Karlsbad-Ittersbach befürwortet
Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien können einen erheblichen Beitrag zum Ausbau von PV-Kapazitäten leisten. Flächen von stillgelegten Deponien sollen – so der Tenor des Gemeinderates - vorrangig vor landwirtschaftlich genutzten Flächen genutzt werden.
Eine denkbare Fläche für eine Solaranlage: Die Erddeponie in Karlsbad-Ittersbach. Foto: Archiv
Fläche „Welsche Wiesen“ in Karlsbad-Mutschelbach abgelehnt
Die Vorrangfläche „Welsche Wiesen“ liegt innerhalb einer Entfernung von 200 m von der BAB 8. Die Photovoltaik-Nutzung dieser Flächen im Außenbereich ist seit Anfang 2023 gesetzlich privilegiert. Ein Bebauungsplanverfahren ist für solche Flächen daher nicht mehr notwendig. Die Ausweisung als PV-Vorranggebiet wird von der Gemeinde nicht unterstützt. Das Gewann „Welsche Wiesen“ wird als Ackerbaufläche landwirtschaftlich genutzt. Einer weiteren Inanspruchnahme intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen ist die Nutzung von Brachflächen, Konversions- und Dachflächen vorzuziehen.
Fläche „Brunnenäcker“ in Karlsbad-Mutschelbach abgelehnt
Es handelt sich ebenfalls um eine Fläche mit einer Entfernung von 200 m von der BAB A 8 wie die Fläche „Welsche Wiese“. Das Vorranggebiet steht im Widerspruch zu den Planungen der Gemeinde. An dieser wurde bereits eine Begegnungsfläche für die Mutschelbacher Bürger geschaffen. Der Bereich liegt mitten im Ort und in unmittelbarer Nähe zum im Jahr 2019 eingeweihten „Wohlfühlplatz“. Der Platz (Boulefeld mit anschließendem neuen Streuobstbestand) wird seit Bestehen rege von der Bevölkerung angenommen und der Freizeitwert sowie das Ortsbild würden durch eine nahe Bebauung mit PV deutlich eingeschränkt.
Alternativfläche „Mönchswäldle/Rappenbusch“ mit kleiner Änderung vorgeschlagen
Für die abgelehnten Flächen „Welsche Wiesen“ und „Brunnenäcker“ wird die Fläche „Mönchswäldle/Rappenbusch“ angeboten. Hier könne eine Agri-PV-Freiflächenanlage sehr gut umgesetzt werden. Diese Fläche liegt überwiegend innerhalb der 200m Zone zur BAB A8. Sie könnte grundstücksmäßig recht einfach laufen. Es sind nur 2 Grundstückseigentümer (Kommune/Land BW) betroffen. Durch die Wiesennutzung wäre die landwirtschaftliche Nutzung auch mit einer Agri-PV-Anlage kompatibel und die Fläche für die Landwirtschaft weiterhin nutzbar. Der Gemeinderat beschloss, die Fläche leicht zu ändern. Der südliche Teil wird wegen möglicher Störungen der Bevölkerung durch Reflexionen gestrichen. Dafür wird der nördliche Teil als Vorranggebiet zur Aufnahme in den Regionalplan vorgeschlagen.
Hintergrundinfos
Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit der Vorlage finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).