Aus der Arbeit des Gemeinderates (Archiv)

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Aus der Arbeit des Gemeinderates | 19.03.2024 – 02.04.2024

Gewichtige Themen auf Tagesordnung

Sitzung vom Bau- Planungs- und Umweltausschuss am 6. März

U.a. befasste sich der technische Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung mit zwei bedeutenden Themen: Außenbereichsgestaltung der ehemaligen Minigolfanlage sowie Tiny-Houses.

 

Pläne für Außenanlage Minigolfplatz befürwortet

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt stimmte den Plänen für den zu gestaltenden Außenbereich der ehemaligen Minigolfanlage grundsätzlich und einmütig zu. Vor der weiteren Detailplanung soll ein Vororttermin stattfinden.  

Bürgermeister Björn Kornmüller erläuterte zu Beginn, dass im Zuge der aktuell laufenden Sanierung der ehemaligen Gaststätte, die Freianlagen zukunftsfähig und generationenübergreifend neugestaltet werden soll. Basis sei ein Gesamtkonzept für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen.

Planungsdetails

Andreas Adler vom beauftragten Büro Adler & Retzbach informierte näher zum Konzept. Das Gelände hat unterschiedliche Höhenniveaus. Es soll über eine barrierearme Wegeanlage erschlossen werden. Ergänzend ist ein Weg für Fahrzeuge aus Schotterrasen vorgesehen.  Ein Kleinkindbereich soll entstehen und an die marode Gerätehütte angrenzen. Es ist geplant, diese teilweise zu öffnen und als Aufenthaltsbereich zu gestalten. Der kleinere geschlossene Bereich dient der Unterbringung von Gerätschaften. Im hinteren Teil des Areals soll weiter ein großes Kombispielgerät errichtet werden.

Eine Ebene weiter oben ist ein Soccer Billiard sowie zwei Bodentrampolins für Kinder und Erwachsene vorgesehen. Darüber hinaus sehen die Pläne einen kleineren befestigten Platz vor. Dieser könne multifunktional für Boule oder andere Aktivitäten genutzt werden. In Richtung Freibad ist eine optionale Fläche für ein Freiluftkino angedacht, die das Freizeit- und Aktivitätenareal sinnvoll abrunden soll. Die ganze Anlage soll naturnah gestaltet werden und möglichst viele Bäume sollen erhalten bleiben. Ziel sei letztlich auch, eine pflege- und in der Wartung kostenarme Anlage zu schaffen. Das vom Gemeinderat gesetzte Gesamtbudget von ca. 340.000 € netto könne mit dieser Planung eingehalten werden. Die Arbeiten sollen in zwei Bauabschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt mit Bereitung der Flächen, Anlage der Wege, Bepflanzung etc. soll bis Ende 2024 ausgeführt werden. Im Frühjahr 2025 schließt sich dann die Montage der Spielgeräte an. Bürgermeister Björn Kornmüller meinte, dass die Anlage langfristig gut zu unterhalten sein wird. Die frühere, ursprüngliche Planung mit Adventure Golf hätte zudem den Kostenrahmen deutlich überschritten.

Nachdem bereits intensiv an der ehemaligen Brunnenstube umgebaut wird, rückt jetzt auch eine Planung der Außenanlagen in den Blick. Fotos: Gemeinde Karlsbad

Diskussion im Ausschuss

Die Pläne wurden generell positiv gesehen. Die Planungsidee insgesamt, naturschonende und generationenübergreifende Aspekte fielen dabei ins Gewicht. Einzelne ergänzende Vorschläge, u.a. eine Rutsche und Bänke, wurden diskutiert. Das Budget werde eingehalten, so u.a. GR Reinhard Haas (SPD). Weiteres Einsparpotenzial – so erläuterte Architekt Andreas Adler auf dessen Nachfrage - sehe er leider kaum noch. Bezüglich möglichen Vandalismus werde man, so Bürgermeister Björn Kornmüller, hier auch die Citystreife entsprechend instruieren.

GR Joachim Karcher (Freie Wähler) wünschte sich für das Gremium noch einmal einen Ortstermin. Dieser wurde vom Bürgermeister und Architekt zugesagt und soll vor dem kommenden BPUA am 17.04.2024 stattfinden.

 

Tiny-Houses im Baugebiet "Holderäcker II" in Karlsbad-Spielberg abgelehnt

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss definierte die Festsetzungen im Baugebiet Holderäcker II so, dass keine “Tiny Houses” errichtet werden können. Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Stellungnahme des Ortschaftsrates Spielberg.

Rechtliche Bewertung durch Stadtplanerin Petra Schippalies eindeutig

Generell müssten, so Petra Schippalies, insbesondere die Auswirkungen an die städtebauliche Charakteristik innerhalb des Baugebiets „Holderäcker II“ bedacht und abgewogen werden. Sie erläuterte, dass es keine feste Definition für sogenannte Tiny Houses, Mikro- oder Singlehäuser gibt. Solche sind in der Regel nicht mehr als 45 m², meist jedoch zwischen 20 und 30 m² groß, ca. 2,5 (fahrbar) bis 4 m breit, ca. 8 und 10 m lang, sowie zwischen 3 und 5 m hoch. Sie gelten in der Regel als bauliche Anlagen, die Erschließung muss gesichert sein. Zum ortsfesten, dauerhaften Wohnen in Wohngebieten gelten dieselben baurechtlichen Vorgaben wie für herkömmliche Einzelhäuser und damit hohe Anforderungen (Isolierung, Energieeffizienz, Statik und Brandschutz, Lärmschutz, Stellplatznachweis). Auch das Gebäudeenergiegesetz ist anzuwenden. In der Regel werden eigene Tiny House Siedlungen oder Quartiere vorgesehen, die den speziellen Anforderungen (Grundstücksgröße, Lage, Gemeinschaft) entsprechen. 

Beim Baugebiet Holderäcker II handle es sich um ein Neubaugebiet mit neuer Erschließung, die bisher auf eine klassische Wohnbebauung ausgerichtet ist (in Bezug auf Tiefe und Anordnung der Grundstücke). Die Dichtevorgaben der übergeordneten Behörden sind berücksichtigt. Daher gibt es einen hohen Anteil an dreigeschossigen Wohngebäuden, Kettenhäusern und Doppelhäusern. Diese städtebauliche Planung sollte eigentlich fortgeführt werden.

Kein sinnvolles Einordnen in Gesamtplanung möglich

Tiny Houses könnten in die bestehende Planung nicht sinnvoll eingeordnet werden. U.a. könnte auf zu großen Grundstücksflächen nur wenig Wohnfläche geschaffen werden. Das sei nicht Ziel der Planung und widerspreche auch den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung hinsichtlich der geforderten Dichtewerten bei Neubaugebieten. Lediglich im südlichen Teil des Plangebiets könnten diese zwischen konventionellen Ein- und Zweifamilienhäusern eingestreut werden. Es gebe jedoch hierfür nur wenige, noch nicht zugeteilte und zusammenhängende Restflächen. Ein mit Tiny Houses durchsetztes Neubaugebiet widerspreche dem städtebaulichen Planungskonzept. Es könnte nicht die im Planungsgebiet gewünschte homogene Baustruktur gewährleistet werden. Aus städtebaulicher Sicht biete es sich deshalb eher an, für Tiny Houses eigene Siedlungen oder Quartiere zu planen. Alternativ könnten diese auf bisher mindergenutzten Flächen in Gemeindegebieten angeordnet werden um so zu einer Nachverdichtung beizutragen.

Diskussion im Gremium

Die Räte diskutierten intensiv zu dem Thema. Dabei sprach man sich im Grundsatz nicht gegen Tiny Houses aus. Von mehreren Gemeinderäten wurde befürwortet, für Tiny-Houses eigene planerische Gebiete zu schaffen.  Auch GR Michael Nowotny (SPD) befürwortete u.a. Tiny Houses, jedoch müsse das Gebiet dazu passen. GR Joachim Karcher (Freie Wähler) meinte ebenfalls, dass die Bauform Zukunft habe. Sie müsse jedoch auch planerisch passen. Das Baugebiet „Holderäcker II“ sei hier bereits auf der Zielgeraden. In anderen Neubaugebieten sollte diese Diskussion früher stattfinden. GR Uwe Rohrer (Bündnis 90 / Grüne) bewertete u.a. das Thema Verdichtung als wichtig für dieses Gebiet. Eine Tiny House-Siedlung könnte er sich jedoch beispielsweise im Nachverdichtungsbereich hinter der Frankenstraße vorstellen.

 

 

Planungsauftrag zur Neuverlegung eines Teilstückes Trinkwasserleitung vergeben

Der Ausschuss vergab den Planungsauftrag zur Neuverlegung eines Teilstückes der Trinkwasserleitung zwischen Hochbehälter Spielberg und Hochbehälter Sallenjagen in Karlsbad-Langensteinbach an das Ingenieurbüro Leuze, Karlsruhe.

Joachim Guthmann erläuterte, dass schnellstmöglich das äußerst rohrbruchanfällige Teilstück der Verbindungsleitung erneuert werden müsse. Die notwendigen Planungsleistungen sollen umgehend vergeben werden. Im Haushalt 2024 seien für die vorbereitende Planung der Maßnahme 100.000 Euro eingestellt.

 

 

Bauantrag Remchinger Straße 107/1: Dachgeschossaufstockung eines 2-Familienhauses

Einstimmig gab der technische Fachausschuss sein Einvernehmen zu dem Vorhaben im unbeplanten Innenbereich von Karlsbad-Auerbach. Geplant ist die beiden Dachhälften anzuheben, um das Dachgeschoss besser als Wohnraum nutzen zu können.

 

 

Auftragsvergaben für die Dachsanierung der Wasenhalle in Karlsbad-Ittersbach

Einstimmig vergab der Bau- Planungs- und Umweltausschuss folgend Aufträge:

Gewerk Gerüstbau: Firma Burkart, Rheinstetten zum Bruttoendpreis von 95.151,21 €.

Gewerk Abbruch- u. Rückbauarbeiten Firma AED, Lorch, zum Bruttoendpreis von 39.073,65 €.

Gewerk Metallbauarbeiten- Fensterbau Firma HEWE, Lahr, zum Bruttoendpreis von 46.814,60 €.

Joachim Guthmann erläuterte, dass nach dem Feststellen vermehrter Einregenstellen im Dach der Wasenhalle das Architekturbüro Adler & Retzbach beauftragt wurde, die Sanierung durchzuführen. In den Haushalt seien entsprechende Mittel eingestellt. Nun sollen die ersten Gewerke vergeben werden. Die Arbeiten in der Halle sollen bis Ende der Sommerferien abgeschlossen sein.

Architekt Andreas Adler erläuterte die Details.

Beim Gewerk Gerüstbau liege der Vergabevorschlag über dem Rahmen der Kostenberechnung. Die vom Büro berechneten Kosten für das Gewerk belaufen sich auf 89.250 € und werden durch Einsparungen bei anderen Gewerken kompensiert.

Bei den Abbruch- u. Rückbauarbeiten liege der Vergabevorschlag deutlich unter der Kostenberechnung. Die vom Büro berechneten Kosten für das Gewerk belaufen sich auf 57.120 €.

Beim Gewerk Metallbauarbeiten liege der Vergabevorschlag über dem Rahmen der Kostenberechnung. Die vom Büro berechneten Kosten für das Gewerk belaufen sich auf 39.270 € und werden ebenfalls durch Einsparungen bei anderen Gewerken kompensiert.

Zeitablauf

Guthmann informierte, dass die ersten Gewerke in den Osterferien beginnen sollen. Die Halle müsse dann zeitweise komplett gesperrt werden. Die Maßnahmen seien sowohl mit der Schulleitung, als auch den Vereinen abgestimmt und Alternativen gefunden worden. Zum Schuljahresbeginn sollen die Maßnahmen in der Halle abgeschlossen sein. Adler ergänzte, dass davon auszugehen ist, dass nach den Sommerferien noch Arbeiten außen abgeschlossen werden müssen.

 

 

Verschiedenes

Änderungen im Baurecht

Marielle Reuter stellte dem Gremium die neuesten Änderungen im Baurecht, insbesondere der Landesbauordnung vom November 2023 vor. Ziel ist grundsätzlich, die Baurechtsverfahren zu digitalisieren und zu beschleunigen. Dies sei eigentlich positiv. Die Änderungen hätten jedoch deutliche Auswirkungen auf die Verfahren in der Bauverwaltung.

Geändert habe sich beispielsweise, dass Bauanträge nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt digital bei der Baurechtsbehörde im Landratsamt eingereicht werden. Die Gemeinde wird daraufhin von der Baurechtsbehörde über ein Bauvorhaben auf Gemeindegebiet informiert. Das Erteilen des Einvernehmens durch die Gemeinde bleibt unberührt.

Zudem wurde die Nachbarbeteiligung deutlich eingeschränkt. Angrenzer werden durch die Gemeinde nur noch auf Veranlassung der Baurechtsbehörde informiert. Dies erfolge nur bei Anträgen auf Befreiung oder Ausnahme, die die Angrenzer tatsächlich betreffen. Wie sich dies in Fällen ohne Bebauungsplan darstellt, also ohne planungsrechtliche Befreiungen, sei rechtlich noch nicht eindeutig geklärt. 

Mit Bekanntgabe der Baugenehmigung ist für betroffene Angrenzer ein Widerspruchsverfahren möglich.

Rollender Supermarkt

Bürgermeister Björn Kornmüller informierte, dass für die Ortsteile ohne Supermarkt, also Auerbach und Mutschelbach, ein “rollender Supermarkt” angeboten werden kann. Der Auerbacher Ortschaftsrat sieht hier aktuell keinen Bedarf, da es im Ort ein Geschäft mit allem wichtigen gibt. Der Ortsteil Mutschelbach hat Interesse gezeigt. Zum „kennenlernen“ sollte der rollende Supermarkt hier am 19.03. erstmalig vor Ort sein.

 

Hintergrundinfos

Ausführliche Informationen zu den Tagesordnungspunkten mit der Vorlage finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Karlsbad (Bürgerinfoportal).

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