Die Telefonanlage im Rathaus Ittersbach ist ausgefallen. Somit sind die Rathäuser sowie Garten- und Umweltamt und Technischer Dienst NICHT über die Telefonnummer des Ortsnetzes Marxzell (07248 / 9144-XXX) erreichbar.

Sie erreichen die Dienststellen aber über die parallel im Rathaus Langensteinbach betriebene Telefonanlage unter der Telefonnummer des Ortsnetzes Karlsbad (07202 / 9304-XXX). Die Durchwahlnummern der einzelnen Mitarbeiter bzw. Rathäuser oder Ortsverwaltungen sind in beiden Ortsnetzen identisch.

Sobald die Störung behoben ist, informieren wir wieder. Lt. Telekom soll es sich aber um einen Kabelschaden handeln.

Karlsbader Mitteilungsblatt

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Winterdienst in der Gemeinde Karlsbad

18.12.2023 – 29.02.2024

Erste Einsätze absolviert - parkende Fahrzeuge behindern immer wieder

In den zurückliegenden Wochen absolvierte die gemeindliche Winterdienstmannschaft die ersten Einsätze. Leider kam es hierbei erneut zu erheblichen Behinderungen durch parkende Fahrzeuge. Es nützt nichts, wenn sich die Gemeinde gut auf den Winterdienst vorbereitet und dann im wahrsten Sinne des Wortes stecken bleibt. Durch gedankenloses Verhalten weniger Bürger wird der Einsatz erschwert oder gar gänzlich verhindert. Zudem werden alle Verkehrsteilnehmer gefährdet. Deshalb weisen wir an dieser Stelle nochmals eindringlich darauf hin, dass die Räumfahrzeuge zur Durchfahrt eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Metern benötigen. Zu erheblichen Behinderungen kam es bisher unter anderem in der Großmüllergasse sowie der Albtal- und Uhlandstraße. In einem Fall führte dies sogar zu Schäden an einer Gartenmauer und einem Räumfahrzeug.

Investitionen in aktuelle Winterdienstausrüstung

Im zurückliegenden Jahr hat die Gemeinde Karlsbad die technische Winterdienst-Ausrüstung am Unimog des Bauhofes erneuert. Sie war in die Jahre gekommen und ist jetzt wieder auf dem Stand der Technik. Damit wird ein Beitrag zur Sicherheit der Bürger im Straßenverkehr geleistet. Der Unimog bedient zusammen mit einem kleineren Fahrzeug im Winterdienst die Straßen in den Höhen-Ortsteilen Spielberg und Ittersbach.

Wie ist der Winterdienst organisiert?

Den gesamten innerörtlichen Winterdienst auf Straßen, Wegen und Plätzen, die im Räum- und Streuplan der Gemeinde enthalten sind, leisten Mitarbeiter des Bauhofs. Hierbei sind drei Großfahrzeuge und zwei Kleinfahrzeuge mit Räum- und Streueinrichtung im Einsatz. Zusätzlich sind noch bis zu 15 Mitarbeiter mit Handwerkzeug und Streumitteln tätig. Sie befreien Gehwege, Treppen und Bushaltestellen von Schnee und Eis und stellen einen sicheren Zustand her.

Der Technische Dienst bereitet sich schon im Laufe des Monats August auf den Winterdienst vor. Dabei werden Salzstreuer überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt. Auch die elektronischen Bauteile müssen funktionieren und Räumschilder vorhanden sein. Weiter im Blick ist der Stand der Salzvorräte. Diese werden gegebenenfalls ergänzt.  Auch die Einsatzpläne müssen überarbeitet und die Mitarbeiter geschult werden. Damit wird gewährleistet, dass der Winterdienst der Gemeinde Karlsbad zum Beginn der Wintersaison einsatzbereit ist. Die Winterdienstsaison dauert vom 1. November bis zum 31. März des folgenden Jahres.

Neben dem Winterdienst auf Straßen Wegen und Plätzen die im Räum- und Streuplan erfasst sind, ist die Gemeinde durch die Streu- und Räumsatzung zum Winterdienst an ihren Grundstücken und Gebäuden verpflichtet. Hier hat sie die gleichen Pflichten wie jeder private Grundstücksbesitzer. Diese Aufgaben teilen sich die jeweiligen Hausmeister und die Bauhofmitarbeiter.

Infos zur Räum- und Streupflicht

Die Räum- und Streusatzung kann auf der Homepage der Gemeinde Karlsbad in vollem Wortlaut eingesehen werden. Hierin ist u.a. geregelt, wer zum Winterdienst verpflichtet ist, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten dieser zu leisten ist. Der Sinn des Winterdienstes entlang von Grundstücken innerhalb der Orte ist es, dass die Bewohner gefahrlos ihre Wohnungen verlassen und überall zu Fuß sicher ihr Ziel erreichen können. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht nur an bebauten Grundstücken, sondern auch zum Beispiel an Garten- oder Baugrundstücken innerhalb der Ortsbebauung. Ein unterlassener Winterdienst kann für den Grundstückseigentümer teure Folgen haben. Dieses Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. Zudem haftet der Grundstückseigentümer für Schäden, die einem Fußgänger oder Verkehrsteilnehmer beispielsweise durch einen Sturz auf dem glatten Gehweg entstehen.

Die Landstraßen außerhalb der geschlossenen Ortsbebauung unterliegen dem Räum- und Streudienst der Straßenbauverwaltung.

Auf land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen findet grundsätzlich kein Räum- und Streudienst statt. Das Begehen und Befahren erfolgen auf eigene Gefahr.  Vereinzelte Wünsche, auf diese Bereiche den Räum- und Streudienst auszuweiten,  sind auch aus Klima- und Umweltschutzgründen kritisch zu hinterfragen.

 

Der Technische Dienst der Gemeinde Karlsbad ist für den Winter gerüstet. Fotos: Archiv Gemeinde Karlsbad