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Amtliche Bekanntmachungen | 26.09.2023 – 31.10.2023
SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund der §§ 5 Abs. 3 und 16 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), sowie § 19 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 7 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung am 16.05.2023 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, in der Fassung vom 11.09.2001, wird wie folgt geändert:
§ 1
1. In § 1 Abs. 2 wird die Zahl „40,00 €“ durch die Zahl „50,00“ ersetzt.
2. § 2 erhält folgende Fassung:
„1. Der Verbandsvorsitzende erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von
Brutto 250,00 €
2. Die Dienstkräfte der Verbandsverwaltung (Ehrenbeamte) erhalten monatlich folgende Aufwandsentschädigung brutto:
Verbandsrechner / in 300,00 €
Stellvertreter / in Verbandsrechner / in 150,00 €
Verbandsschriftführer / in 300,00 €
Stellvertreter / in Verbandsschriftführer / in 150,00 €“
§ 2
Die Satzung tritt am 01.07.2023 in Kraft
Waldbronn, den 16.05.2023
gez. Stalf
Verbandsvorsitzender