Landwirte im Landkreis Karlsruhe, die ihre Bodenproben analysieren und Empfehlungen zur Stickstoffdüngung erhalten wollen, können dazu den Nitratinformationsdienst nutzen. Darauf weist das Landwirtschaftsamt im Landratsamt Karlsruhe hin und nennt zugleich Ansprechpartner.
Das Labor Bioplan (Telefon 07261 5995) hält zwei Sammelstellen: In Münzesheim ist der Ansprechpartner Adrian Dörrmann, Ulmenstraße 10, Telefon 0160-2263817 und in Zaisenhausen Eckbert Pfeil, Lußhof, Telefon 0170 7535262. Abholtag ist dienstags ab 14 Uhr und bei größeren Probenmengen nach Bedarf. Das Labor Wagenmann (Telefon 07643 9141511) bietet Sammelstellen an in Bretten, Friedrich Holstein, Ruiterstraße 31, Telefon 07252 2168, in Liedolsheim, Sigurd Zimmermann, Birkenhof, Telefon 07247 946188, in Malsch (ZG Malsch, Stefanstraße 1, Telefon 07246 920513) und Bruchsal (ZG Bruchsal, Industriestraße 13, Telefon 07251 916320). Abholtag ist mittwochs ab 9 Uhr. Spätestens fünf Tage danach erhält der Landwirt die Düngeempfehlung zur Stickstoffdüngung.
Es ist möglich, die Beprobungsstandorte online unter www.duengung-bw.de zu erfassen. Dies erleichtert künftig das Verfahren, da auf die damit angelegten Schläge und Kulturen in den Folgejahren online zurückgegriffen werden kann. Außerdem erhält der Landwirt die Düngeempfehlung auch online vom Labor. Das geht in der Regel zwei bis drei Tage schneller als auf dem Postweg. Auch das Abspeichern und der Online-Zugriff sowie das Verwalten per EDV ist einfacher.
Im Wasserschutzgebiet ist zu den Kulturen Mais, Kartoffel, Tabak und Spargel eine Nmin-Untersuchung vorgeschrieben. Im Rahmen der Fruchtfolge gilt das auch nach folgenden Kulturen: Kartoffeln, Vorfrüchte mit N-reichen Ernteresten (Leguminosen, Raps, Gemüse und Tabak) sowie nach mehrjähriger Stilllegung. Die Probenahmetiefe für den NID beträgt 60 Zentimeter. Bei Mais und Spargel (ab dem dritten Jahr) in Wasserschutz-Problem- und Sanierungsgebieten muss jedoch bis 90 Zentimeter beprobt werden. In Nitratgebieten beziehungsweise Roten Gebieten müssen ebenfalls entsprechend Bodenproben gezogen werden. Nähere Informationen hierzu gibt es auch auf der Website www.duengung-bw.de.
Zwischen der Probenahme und der letzten Stickstoffdüngung (organisch oder mineralisch) müssen mindestens vier Wochen liegen. Die Bodenproben sollten circa acht bis zehn Tage vor der anstehenden ersten Düngegabe gezogen werden, da größere Abstände keine exakte Düngeempfehlung erlauben.
Termine für die Bodenprobenahme sind: ab Mitte Februar für Wintergetreide und Winterraps, Ende Februar/Anfang März für Sommergetreide, Anfang/Mitte März für Zuckerrüben, Ende März/Anfang April für Sonnenblumen und Kartoffel, Ende April/Anfang Mai für Reben, Anfang/Mitte April für Mais, Mitte/Ende Mai für Mais in Problem- und Sanierungsgebieten (späte Nmin Messmethode ist vorgeschrieben), Anfang Juni für Spargel. Bei den Sammelstellen können auch Bodenproben zur Untersuchung auf Grundnährstoffe abgegeben werden. Die Probenahmetiefe bei der Grunduntersuchung sollte immer der Bodenbearbeitungstiefe entsprechen. Die Proben können täglich an den Sammelstellen angeliefert werden.
In den vergangenen Jahren wurden verstärkt professionelle Probenehmer mit der Bodenprobenahme beauftragt, so dass die Qualität dieser steigt. Die maschinelle Probenahme ist deshalb der Beprobung von Hand vorzuziehen. Dafür stehen in Zaisenhausen Mischa Pfeil unter Telefon 0176 23352390 und in Sulzfeld Rainer Krüger unter Telefon 0160 94787863 im Dienstbezirk zur Verfügung und können bei Bedarf direkt kontaktiert werden.
Weitere Informationen erteilen vom Landwirtschaftsamt im Landratsamtes Karlsruhe Rolf Kern unter Telefon 0721 936-88290 und Wolfgang Ibach unter 0721 936-89020.