Das Jagdrecht wird außerhalb der befriedeten Bezirke von den Jagdpächtern ausgeübt. Diese werden durch die Jagdgenossenschaft gewählt. Die Jagdgenossenschaft besteht aus allen Grundstückseigentümern des betroffenen Gebietes. In der Gemeinde Karlsbad wurden 3 Jagdgenossenschaften gebildet:
I. Langensteinbach/Auerbach/Mutschelbach
II. Ittersbach
III. Spielberg
Innerhalb dieser Jagdgenossenschaften gibt es neun Jagdbezirke, welche alle verpachtet sind. Den aktuellen Jagdpächter können Sie bei Bedarf bei der Liegenschaftsabteilung erfragen. Für eventuelle Wildunfälle sind die Jagdpächter auch bei der Polizei hinterlegt. Für Wildschäden im Gelände verweisen wir auf § 57 des Jagd- und Wildtiermanagement-gesetzes Baden-Württemberg (JWMG).
Große Teile von Ortschaften gelten nach §13 JWMG als befriedete Bezirke. Hier ruht die Jagd. Zu den befriedeten Bezirken zählen Friedhöfe, Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen und Gebäude, die mit diesen räumlich zusammenhängen. Außerdem Hofräume und Hausgärten, die an Wohngebäude angrenzen und umfriedet sind.
Informationen zu Wildtieren im Siedlungsraum erhalten Sie unter: