Die Gemeinde Karlsbad unterhält 6 Friedhöfe mit über 3.000 Grabstellen.
Für den Leichnam gilt ein Friedhofs- und Bestattungszwang nach dem Bestattungsrecht für das Land Baden-Württemberg.
Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Friedhofssatzung.
Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Hier werden alle Ihre Fragen zur Bestattungsform sowie die notwendigen Formalitäten für Sie erledigt. Verstorbene müssen binnen 36 Stunden in eine Leichenhalle oder Leichenraum überführt werden.
Bestattungsformen
Bestattungsmöglichkeit in Langensteinbach
Spielberg
Ittersbach
Auerbach
Mutschelbach
Ihr Ansprechpartner in Bestattungsangelegenheiten:
Frau Stephanie Don, Telefon 07248/9144-814