Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 13. September 2007 einen Richtlinienentwurf über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemacht. Damit sollen flächendeckend Ambulante Hospiz- und Palliativ-Zentren (AHPZ) für die Versorgung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen entstehen. Bis zum 16. Oktober 2007 konnten ausgewählte Institutionen hierzu Stellung nehmen. Auch der Deutsche Hospiz- und Palliativverband e.V., der bis zum 6. Oktober 2007 noch Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz hieß, war in das Verfahren eingebunden. Er beeinflusste maßgeblich die Gesetzesänderungen in § 37b und § 132d des SGB V. Die Richtlinie regelt z.B. Voraussetzungen und Leistungsinhalte und tritt voraussichtlich Anfang 2008 in Kraft. Danach beginnt dann die Phase der Vergütungsverhandlungen. Bis zur Umsetzung wird also noch einige Zeit vergehen. Mehr zum Thema "Verbesserung der Palliativversorgung" gibt es auf dem Onkologischen Patiententag in der Karlsruher Stadthalle am 27.Oktober (09.00 – 15.00 Uhr).
Die Palliativ Beratung (Hospiz- Telefon 0174 688 4085) soll schon jetzt Antworten auf die Frage "Wie viel Schmerz muss sein" geben. Sie sucht selbst Antworten auf die Frage "Wie gut ist heute die Palliativ Versorgung?" Dieses Angebot der Hospiz-Stiftung ist vorerst bis zum 30. November 2007 begrenzt und wird aus Erträgen des Stiftungskapitals bzw. Spenden für die Hospizarbeit finanziert (Stiftungskonto: 109 67 26, Sparkasse Ettlingen, BLZ 660 512 20).
Weitere Informationen: Hospiz-Stiftung Karlsbad-Waldbronn, www.hospiz-karlsbad-waldbronn.net/Stiftung
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