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Karlsbader Mitteilungsblatt

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Kritik an Schließungen von Notfallpraxen durch Kassenärztliche Vereinigung

28.10.2024 – 10.11.2024

Verwaltungsausschuss des Kreistags fordert sektorenübergreifenden Dialog zwischen allen Beteiligten des Gesundheitswesens

Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe standen bis vor kurzem fünf Notfallpraxen in Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe und Waghäusel-Kirrlach zur Verfügung. Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) vor einem Jahr den Standort Kirrlach geschlossen hatte soll in einer zweiten Streichrunde nun auch die Ettlinger Praxis geschlossen werden. Der Verwaltungsausschuss des Kreistags kritisierte in seiner Sitzung vom 24. Oktober, die im Panoramasaal der AVG in Karlsruhe stattfand, dieses Vorgehen und fordert das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde auf zu prüfen, ob die Auswahl- und Entscheidungskriterien des Standortkonzeptes der KVBW dem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag noch gerecht werden. Aus Sicht nicht nur des Landkreises Karlsruhe sondern vieler Landrätinnen und Landräte in Baden-Württemberg werden bei den am Montag veröffentlichen Planungen wesentliche Faktoren wie zum Beispiel die Bevölkerungsdichte oder die tatsächliche Erreichbarkeit außer Acht gelassen. “Die von der KVBW selbstgewählten Kriterien orientieren sich weder am tatsächlichen Bedarf noch der Lebenswirklichkeit“, so Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Die Patientinnen und Patienten würden deshalb gezwungen, noch mehr Zeit für die Anfahrt oder im Wartezimmer einer anderen Notfallpraxis zu verbringen oder in die bereits jetzt überlasteten Notaufnahmen der Krankenhäuser zu gehen bzw. den Rettungsdienst zu rufen. Die beschwichtigende Antwort des Sozialministers, wonach sich die KVBW auf ihr Selbstverwaltungsrecht berufen kann lässt der Landrat nicht gelten: „Auch die Selbstverwaltung unterliegt der Kontrolle, und diese findet nicht statt. Es kann nicht sein, dass die KVBW macht, was sie will“.

Mindestens genauso kritikwürdig aber sei, so der Landrat, dass die KVBW mit Rückendeckung des Sozialministers ausschließlich innerhalb des eigenen Systems denkt. Auswirkungen auf die Krankenhäuser und den Rettungsdienst werden nicht in Überlegungen einbezogen und andere in der medizinischen Notfallversorgung beteiligte Partner, wie der Landkreis als Träger der Kliniken vor vollendete Tatsachen gestellt.