Karlsbader Mitteilungsblatt

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Amtliche Bekanntmachungen

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Karlsbad

08.10.2024

hier: Bekanntmachung über den Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 11.09.2024 auf der Grundlage der EU-Umgebungsrichtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm i.V.m. § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in öffentlicher Sitzung den Erläuterungsberichts zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom August 2024 beschlossen. Der Beschluss erfolgte in Anlehnung an die Regelungen zur Bauleitplanung nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung (GemO).

Der Entwurf dazu wurde vom Gemeinderat am 13.12.2023 gebilligt und daraufhin vom 15.01.2024 bis 15.02.2024 öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden in Lärmaktionsplänen mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt.

Flächen, deren Nutzung mit einer hohen Ruheerwartung verbunden ist, sollen als "ruhige Gebiete" erhalten werden.

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurde in der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes 10 Bereiche für zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen ermittelt und dargestellt.

Der Lärmaktionsplan kann jederzeit über die Homepage der Gemeinde unter www.karlsbad.de > „Bauen und Wirtschaft“ > „Lärmaktionsplanung“ eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen in der Bauverwaltung der Gemeinde Karlsbad, Rathaus Ittersbach, Lange Straße 56 während der üblichen Dienstzeiten der Gemeinde einsehbar.

 

Der Lärmaktionsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Karlsbad, den 08.10.2024

Björn Kornmüller, Bürgermeister