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Wahlinfo - Das Wichtigste im Überblick

14.05.2024 – 09.06.2024

Kommunalwahlen

Am 09. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Wahl der Gemeinderäte, Ortschaftsräte (NUR in Auerbach, Ittersbach, Mutschelbach und Spielberg) sowie der Kreisräte aufgerufen. Es ist weiterhin schwierig, das Wahlrecht richtig auszuüben und ungültige Stimmen zu vermeiden. Deshalb informieren wir nachfolgend über die wichtigsten Bestimmungen.

Stimmzettel und Merkblätter

Weitere Erläuterungen können Sie den Merkblättern entnehmen, die allen Wählern/innen mit den Stimmzetteln für die Gemeinderats-, Ortschaftsrats- (NUR in Auerbach, Ittersbach, Mutschelbach und Spielberg) und Kreistagswahl zugehen. Diese Regelung gibt es nur für die Kommunalwahl, d.h. die Stimmzettel zur Europawahl werden erst im Wahllokal ausgegeben.

Da die Einlageblätter mit den Adressen zur Verteilung der Stimmzettel bereits mit der Erstellung des Wählerverzeichnisses gedruckt wurden, gibt es Überschneidungen bei denjenigen, welche Briefwahl beantragt haben. Diese Wähler/innen erhalten demzufolge neben den Briefwahlunterlagen mit den Wahlscheinen auch noch die Stimmzettel in einem weißen Kuvert.

 

Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe:

Gemeinderat

Wie viele Stimmen haben Sie?

Auf dem Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats dürfen insgesamt nicht mehr als 24 Stimmen vergeben werden. Sie können in allen Wohnbezirken Stimmen vergeben. Beachten Sie, dass Sie in den einzelnen Wohnbezirken nicht mehr Bewerber/innen als Vertreter zu wählen sind, Stimmen geben dürfen; die für diesen Wohnbezirk vergebenen Stimmen sind sonst ungültig.

Es können für den Wohnbezirk

Auerbach                                                     max. 3 Bewerbern/innen

(höchstens 9 Stimmen)

Ittersbach                                                    max. 5 Bewerbern/innen

(höchstens 15 Stimmen)

Langensteinbach                                       max. 9 Bewerbern/innen

(höchstens 24 Stimmen, nicht 27 Stimmen)

Mutschelbach                                             max. 3 Bewerbern/innen

(höchstens 9 Stimmen)

Spielberg                                                     max. 4 Bewerbern/innen

(höchstens 12 Stimmen)

jeweils eine, zwei oder drei Stimmen gegeben werden. Beim Wohnbezirk Langensteinbach ist dabei zu beachten, dass insgesamt nur max. 24 Stimmen vergeben werden können; d.h. hier können nicht alle 9 Bewerber/innen mit 3 Stimmen bedacht werden.

Welcher Stimmzettel?

Die Stimmzettel werden zusammen mit dem Merkblatt in der Farbe „orange“ direkt übersandt. So können Sie sich in Ruhe mit den zur Auswahl stehenden Bewerbern/innen und den Möglichkeiten der Stimmabgabe vertraut machen.

Bitte bringen Sie Ihre ausgefüllten Stimmzettel am Wahlsonntag mit ins Wahllokal. Dort erhalten Sie den amtlichen Stimmzettelumschlag, der farblich mit dem Stimmzettel übereinstimmt. In diesen Stimmzettelumschlag legen Sie den oder die Stimmzettel ein und werfen diesen dann in die Wahlurne. Vom Gemeindewahlausschuss wurden fünf Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge richtet sich nach den bei der letzten Gemeinderatswahl erreichten Stimmenzahlen der jeweiligen Parteien oder Wählervereinigungen.

Somit ergab sich folgende Reihenfolge:

1. Freie Wähler Karlsbad e.V.

2. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)

3. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

5. Freie Demokratische Partei Deutschlands (FDP) / Liberale Liste Karlsbad (FDP/Liberale Liste Karlsbad)

Für die zugelassenen Wahlvorschläge wurde neben dem Merkblatt je ein Stimmzettel gedruckt, diese fünf Stimmzettel sind zusammenhängend und durch Perforation verbunden. Sie wählen aus diesen Stimmzetteln den- oder diejenigen aus, die Sie verwenden wollen, und können den oder diejenigen an der Perforation abtrennen. Sie können aber auch alle fünf Stimmzettel benutzen und darin Ihre jeweiligen Kandidaten/innen wählen. Dabei ist zu beachten, dass Sie INSGESAMT nicht mehr als 24 Stimmen vergeben dürfen und außerdem in jedem Wohnbezirk nur so viele Bewerber/innen mit Stimmen versehen können, wie Vertreter/innen im Wohnbezirk zu wählen sind.

Achtung:

Bei der Stimmenvergabe auf dem Stimmzettel der Freien Wähler Karlsbad e.V. in den Wohnbezirken Auerbach und Mutschelbach sowie bei der FDP/Liberale Liste Karlsbad im Wohnbezirk Auerbach sind jeweils vier Bewerber/innen im Wahlvorschlag aufgenommen. Sie können aber nur an jeweils drei Kandidaten/innen Stimmen vergeben. Wenn Sie hier alle vier Bewerber/innen mit Stimmen versehen ist Ihre Stimmabgabe für diese Wohnbezirke ungültig. Unter Umständen ist dadurch der gesamte Stimmzettel ungültig.

 

Wie wird gewählt?

Sie haben drei Möglichkeiten:

1. Den im Ganzen gekennzeichneten Stimmzettel

Sie geben den Stimmzettel der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung unverändert ab und setzen ein Kreuz oder ein sonstiges Zeichen neben die Kurzbezeichnung des Wahlvorschlags. Damit erhält jede/r der vorgedruckten Bewerber/innen des Stimmzettels eine Stimme. Ausnahme: In den Wohnbezirken Auerbach und Mutschelbach beim Wahlvorschlag der Freien Wähler Karlsbad e.V. sowie im Wohnbezirk Auerbach beim Wahlvorschlag der FDP/Liberale Liste Karlsbad - Hier erhalten nur die jeweils drei erstplatzierten Bewerber/innen je eine Stimme.

Aber auch jede andere Kennzeichnung des Stimmzettels ist möglich. Es muss nur positiv erkennbar sein, dass Sie allen Bewerbern/innen des Wahlvorschlags eine Stimme geben wollen. Das Streichen einzelner Bewerber führt allerdings dazu, dass der Stimmzettel als verändert gilt und dann die positive Kennzeichnungspflicht greift.

 

2. Den unveränderten Stimmzettel

Hier geben Sie den Stimmzettel der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung komplett unverändert ab. Damit erhält jede/r Bewerber/innen eine Stimme. Ausnahme: In den Wohnbezirken Auerbach und Mutschelbach beim Wahlvorschlag der Freien Wähler Karlsbad e.V. sowie im Wohnbezirk Auerbach beim Wahlvorschlag der FDP/Liberale Liste Karlsbad - Hier erhalten nur die jeweils drei erstplatzierten Bewerber/innen je eine Stimme. Das Streichen einzelner Bewerber führt auch hier dazu, dass der Stimmzettel als verändert gilt und dann die positive Kennzeichnungspflicht greift.

 

3. Den veränderten Stimmzettel

Sie können Ihre Stimmabgabe auch durch eigene Eintragungen zum Ausdruck bringen. Stimmen, die Sie Bewerbern/innen geben möchten, die auf den Stimmzetteln stehen, vergeben Sie wie folgt:

Ein Kreuz „X“ oder die Zahl „1“ wenn Sie dem/der Bewerber/in eine Stimme,

die Zahl „2“ wenn Sie dem/der Bewerber/in zwei Stimmen,

die Zahl „3“ wenn sie dem/der Bewerber/in drei Stimmen

geben wollen.

Geben Sie an eine/n Bewerber/in mehr als eine Stimme, so nennt man diesen Vorgang „Kumulieren“. Einem/r Bewerber/in können Sie höchstens drei Stimmen geben. Bei Ihrer Wahl sind Sie nicht nur auf die Bewerber/innen aus dem Wahlvorschlag des von Ihnen verwendeten Stimmzettels beschränkt. Sie können auch Bewerber/innen aus anderen Stimmzetteln auf den von Ihnen ausgewählten Stimmzettel übernehmen. Übernehmen können Sie allerdings nur Bewerber/innen für jeweils denselben Wohnbezirk. Diesen Vorgang nennt man „Panaschieren“.

Wollen Sie also eine/n oder mehrere Bewerber/innen panaschieren, so schreiben Sie deren Vor- und Familiennamen in die freien Zeilen auf den Stimmzettel im jeweils selben Wohnbezirk. Mit der Eintragung des Namens ist der/die Bewerber/in bereits mit einer Stimme gewählt. Sie können diesen Bewerbern/innen aber auch mehr als eine Stimme (zwei oder drei Stimmen) geben - kumulieren. Hierzu vermerken Sie bei diesen Bewerbern/innen die entsprechende Stimmenzahl.

Es gilt aber insgesamt:

Sie dürfen durch Ankreuzen, Kumulieren und Panaschieren nicht mehr als 24 Stimmen vergeben;

Sie dürfen in einem Wohnbezirk nur so vielen Bewerbern/innen Stimmen geben, wie Gemeinderäte für diesen Wohnbezirk zu wählen sind.

Noch etwas Wichtiges:

Wenn Sie Ihren Stimmzettel verändert haben, erhalten alle Bewerber/innen, deren Namen vorgedruckt sind und bei denen Sie in dem Kästchen hinter dem Namen nichts eingetragen haben, keine Stimme. Wenn Sie z.B. auf dem Stimmzettel nur bei einem/r Bewerber/in die Zahl „2“ vermerken, verschenken Sie 22 Stimmen. Auch erhalten bei Streichung einzelner Bewerber/innen die anderen Bewerber/innen nicht automatisch eine Stimme. Nur die positiv gekennzeichneten Bewerber/innen erhalten die angegebenen Stimmen (=positive Kennzeichnungspflicht).

 

Ortschaftsrat
(NUR in den Ortschaften Auerbach, Ittersbach, Mutschelbach und Spielberg)

Wie viele Stimmen haben Sie?

Wenn Sie zur Wahl eines Ortschaftsrates wahlberechtigt sind, haben Sie je Ortschaft max. so viele Stimmen, wie Ortschaftsräte in der Ortschaft zu wählen sind, nämlich:

Auerbach                                                      8 Stimmen

Ittersbach                                                     8 Stimmen

Mutschelbach                                            8 Stimmen

Spielberg                                                       8 Stimmen

Hinweis für Ortschaft Langensteinbach:

In Langensteinbach wurde aufgrund Vorschlag des Ortschaftsrates und Beschluss des Gemeinderates die Hauptsatzung der Gemeinde geändert und es wird kein Ortschaftsrat mehr gewählt.

 

Beim Ortschaftsrat sind im Ortsteil

Auerbach Wahlvorschläge der Freien Wähler Karlsbad e.V., CDU, Grüne und FDP/Liberale Liste Karlsbad,

Ittersbach Wahlvorschläge der Freien Wähler Karlsbad e.V., SPD und CDU,

Mutschelbach Wahlvorschläge der Freien Wähler Karlsbad e.V., CDU und SPD

Spielberg Wahlvorschläge der Freien Wähler Karlsbad e.V., SPD, Grüne, CDU und FDP/Liberale Liste Karlsbad

zugelassen.

Die Reihenfolge der jeweils zugelassenen Wahlvorschläge richtet sich auch hier nach den bei der vergangenen Wahl erreichten Stimmenzahlen.

 

Welcher Stimmzettel?

Die Stimmzettel werden zusammen mit dem Merkblatt in der Farbe „chamois“ direkt übersandt. So können Sie sich auch hier in Ruhe mit den zur Auswahl stehenden Bewerbern/innen und den Möglichkeiten der Stimmabgabe vertraut machen.

Bitte bringen Sie Ihre ausgefüllten Stimmzettel am Wahlsonntag mit ins Wahllokal. Dort erhalten Sie den amtlichen Stimmzettelumschlag, der farblich mit dem Stimmzettel übereinstimmt. In diesen Stimmzettelumschlag legen Sie den oder die Stimmzettel ein und werfen diesen dann in die Wahlurne.

Für die jeweils zugelassenen Wahlvorschläge wurde neben dem Merkblatt je ein Stimmzettel gedruckt, diese Stimmzettel sind zusammenhängend und durch Perforation verbunden. Auch hier wählen Sie aus diesen Stimmzetteln den- oder diejenigen aus, die Sie verwenden wollen.

Dabei ist zu beachten, dass Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als Sie im entsprechenden Ortsteil haben, das sind insgesamt 8 – so viele wie im Ortsteil Personen zu wählen sind (siehe oben).

Wie wird gewählt?

Sie können auch bei der Ortschaftsratswahl Ihren Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen oder unverändert abgeben. Es erhält dann jede/r Bewerber/in, der/die auf dem von Ihnen abgegebenen Stimmzettel vorgedruckt ist, eine Stimme. Soweit ein Stimmzettel weniger als 8 Bewerber enthält, verschenken Sie dadurch die restlichen Stimmen.

Wollen Sie Ihren Stimmzettel verändern, so können Sie Bewerber/innen aus anderen Wahlvorschlägen panaschieren und / oder kumulieren (vergleiche Ausführungen zur Gemeinderatswahl). Aber auch hierbei darf die maximale Stimmenzahl nicht überschritten werden und es besteht ebenso wie bei der Gemeinderatswahl die positive Kennzeichnungspflicht.

Kreistag

Wie viele Stimmen haben Sie?

Im Wahlkreis XIII Karlsbad des Landkreises Karlsruhe sind 6 Kreisräte zu wählen. Deshalb haben Sie max. 6 Stimmen.

Welcher Stimmzettel?

Die Stimmzettel werden zusammen mit dem Merkblatt in der Farbe „grün“ direkt übersandt. So können Sie sich auch hier in Ruhe mit den zur Auswahl stehenden Bewerbern/innen und den Möglichkeiten der Stimmabgabe vertraut machen.

Bitte bringen Sie Ihre ausgefüllten Stimmzettel am Wahlsonntag mit ins Wahllokal. Dort erhalten Sie den amtlichen Stimmzettelumschlag, der farblich mit dem Stimmzettel übereinstimmt. In diesen Stimmzettelumschlag legen Sie den oder die Stimmzettel ein und werfen diesen dann in die Wahlurne.

Vom Kreiswahlausschuss sind folgende Wahlvorschläge in nachfolgender Reihenfolge zugelassen:

CDU, Freie Wähler, SPD, GRÜNE, FDP, AfD, Junge Liste und DIE LINKE.

Für die zugelassenen Wahlvorschläge wurden die entsprechenden Stimmzettel gedruckt. Diese sind zusammenhängend nach dem Merkblatt hintereinander in Blockform verbunden und können durch eine Trennleiste getrennt werden. Auch hier wählen Sie aus diesen Stimmzetteln den- oder diejenigen aus, die Sie verwenden wollen. Bitte prüfen Sie vorab, ob der Stimmzettelblock vollständig ist und alle 8 Stimmzettel enthält.

Wie wird gewählt?

Sie können auch bei der Kreistagswahl Ihren Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen oder unverändert abgeben. Es erhalten dann die jeweils ersten sechs Bewerber/innen, die auf dem von Ihnen abgegebenen Stimmzettel vorgedruckt sind, eine Stimme; die weiteren Bewerber erhalten keine Stimme. Soweit ein Stimmzettel weniger als 6 Bewerber/innen enthält, verschenken Sie dadurch die restlichen Stimmen.

Wollen Sie Ihren Stimmzettel verändern, so können Sie Bewerber/innen aus anderen Wahlvorschlägen panaschieren und / oder kumulieren (vergleiche Ausführungen zur Gemeinderatswahl). Aber auch hierbei darf die maximale Stimmenzahl nicht überschritten werden und es besteht ebenso wie bei der Gemeinderatswahl die positive Kennzeichnungspflicht.

Haben Sie alles richtig gemacht?

Wir raten Ihnen dringend, wenn Sie Ihren Stimmzettel ausgefüllt haben:

·      Zählen Sie die vergebenen Stimmen noch mal zusammen und überprüfen Sie, ob Sie nicht mehr Stimmen vergeben haben, als Ihnen zustehen.

·      Prüfen Sie bitte nochmals nach, ob Sie bei der Wahl der Gemeinderäte, soweit Sie Ihren Stimmzettel verändert haben, nicht mehr Bewerbern/innen in einem Wohnbezirk Stimmen gegeben haben, als Gemeinderäte/innen in diesem Wohnbezirk zu wählen sind.

Bitte beachten Sie, dass durchgerissene oder abgeschnittene Stimmzettel ungültig sind; auch wenn bei der Wahl der Gemeinderäte einzelne Wohnbezirke (in welchen der/die Wähler/in keine Stimmen vergeben möchte) abgetrennt werden führt dies zur Ungültigkeit.

Bitte beachten Sie, dass jede/r Wahlberechtigte bis spätestens Donnerstag, 05. Juni 2024 die Stimmzettel zugesandt bekommt, die am Wahlsonntag (ausgefüllt) ins Wahllokal gebracht werden sollen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um Briefwahlunterlagen. Weitere Hinweise zur Briefwahl finden Sie im Anschluss an die Informationen zur Europawahl.

 

Europawahl

Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme, die Sie einer der 34 Parteien oder Vereinigungen, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind, geben können. Diesen Stimmzettel erhalten Sie erst im Wahllokal, wenn Sie nicht hierfür Briefwahl beantragt haben. Für die Stimmzettel zur Europawahl werden keine Stimmzettelumschläge benötigt. Jede/r Wähler/in faltet den Stimmzettel in der Wahlzelle in der Weise, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

 

Briefwahlunterlagen

müssen persönlich beantragt werden. Dies kann bis Freitag, 07. Juni 2024 – 18.00 Uhr persönlich oder schriftlich im Bürgerbüro des Alten Rathauses, Hirtenstraße 14, 76307 Karlsbad erfolgen. Deshalb ist das Bürgerbüro am Freitag, 07.06.2024 von 7.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.

Eine Ausnahme von dieser Frist ist nur bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung eines Wahlberechtigten möglich. In diesem Fall können die Wahlunterlagen von einem Dritten gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags auf der Wahlbenachrichtigung sowie der schriftlichen Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen bis Sonntag, 09.06.2024 – 15.00 Uhr beantragt werden. Dies ist am Samstag, 08.06.2024 in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr und am Sonntag, 09.06.2024 in der Zeit von 8.00 – 15.00 Uhr im Bürgerbüro des Alten Rathauses, Hirtenstraße 14, 76307 Karlsbad möglich.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft (Versicherung an Eides statt), dass ihm der ausgestellte Wahlschein nicht zugegangen ist, so kann ihm ein neuer Wahlschein bis zum 08.06.2024 – 12.00 Uhr ausgestellt werden. Dies ist am Samstag, 08.06.2024 in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr möglich. Aber Achtung – verloren gegangene Wahlscheine werden NICHT ersetzt.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bis Sonntag, 09.06.2024 – 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen müssen. Wir bitten deshalb in der Woche vor der Wahl die Wahlbriefe nur bis spätestens Donnerstag, 06.06.2024 auf dem Postweg zu versenden. Nach diesem Zeitpunkt sollten die Wahlbriefe direkt beim Wahlamt im Bürgerbüro des Alten Rathauses abgegeben oder in die Hausbriefkästen der Rathäuser (diese werden in den Ortsteilen am Wahlsonntag um 16.00 Uhr letztmalig geleert – in Langensteinbach um 18.00 Uhr) eingeworfen werden, da ansonsten ein rechtzeitiges Eintreffen der Wahlbriefe zur Auszählung nicht gewährleistet ist. Die Verantwortung, für das rechtzeitige Eintreffen der Briefwahlunterlagen liegt beim Wähler / bei der Wählerin.

Weitere Hinweise zum Beantragen von Wahlscheinen und alle Bekanntmachungen zur Wahl finden Sie auch auf unserer Internetseite www.karlsbad.de/wahlen. Dort finden Sie auch den Link zum „Internet-Wahlscheinantrag“, mit dem Sie Ihre Wahlscheine / Briefwahlunterlagen bequem online beantragen können.

 

Ermittlung der Wahlergebnisse

Das Ergebnis der Europawahl wird am Wahlabend nach Ende der Wahlzeit (ab 18.00 Uhr) in den einzelnen Wahllokalen der Ortsteile, die Briefwahlbezirke in den Rathäusern der Ortsteile (in Langensteinbach werden die Ergebnisse der Briefwahl im Feuerwehrhaus Langensteinbach) ausgezählt.

In Anschluss daran erfolgt die Ergebnisermittlung für die weiteren Wahlen im Rathaus des jeweiligen Ortsteils (in Langensteinbach verbleibt die Auszählung der Briefwahlbezirke im Feuerwehrhaus Langensteinbach).

Dort wird am Sonntagabend noch das Ergebnis der Kreistagswahl ausgezählt.

Danach erfolgt ein Unterbrechen der Stimmenauszählung. Die Stimmen der Gemeinderatswahl und der Ortschaftsratswahlen (Auerbach, Ittersbach, Mutschelbach und Spielberg) werden am Montag, 10.06.2024 ab 9.00 Uhr in den jeweiligen Rathäusern (Briefwahlbezirke in Langensteinbach im Feuerwehrhaus Langensteinbach) ausgezählt.

Die Auszählungen sowohl am Sonntagabend als auch am Montag sind öffentlich.

Sämtliche Zwischenergebnisse und Endergebnisse präsentieren wir auf unserer Homepage unter www.karlsbad.de/wahlen.

Die jeweils fertig ausgezählten Wahlbezirke werden in die Präsentation übernommen, weshalb bis zum endgültigen Ergebnis auch die Zwischenergebnisse dargestellt werden und somit die Stimmenentwicklung beobachtet werden kann.

Eine Präsentation der Ergebnisse im Rathaus kann aus Platzgründen nicht erfolgen. Da allerdings die im neuen Wahlprogramm zur Verfügung stehende Internetpräsentation ebenso die aktuellsten Zwischenstände liefert, verpassen Sie auch zuhause am PC keine Entwicklung bei den Ergebnissen.

 

Weitere Informationen „Rund um die Wahlen“ erhalten Sie beim Wahlamt des Bürgermeisteramtes Karlsbad, das Ihnen auch Fragen beantwortet, oder auf unserer Homepage unter www.karlsbad.de/wahlen. Dort finden Sie neben allen amtlichen Bekanntmachungen zur Europa- und Kommunalwahl auch weitere Informationen und hilfreiche Hinweise.

Im Neuen Rathaus, Hirtenstr. 45, Karlsbad-Langensteinbach stehen Ihnen hierfür

Hauptamtsleiter Benedikt Kleiner
(Telefon: 07202/9304-446 oder eMail: benedikt.kleiner@karlsbad.de)

stellvertretender Hauptamtsleiter Jürgen Augenstein
(Telefon: 07202/9304-430 oder eMail:
juergen.augenstein@karlsbad.de)

oder die Mitarbeiter/innen in unserem Wahlamt
(Telefon: 07202/9304-429, -431 oder eMail: wahlen@karlsbad.de)

zur Verfügung. Bitte melden Sie gewünschte persönliche Besuche vorher telefonisch an, damit unsere Mitarbeiter dann auch für Sie vor Ort sind.

 

Machen Sie am 09.06.2024 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch – gehen Sie wählen!

 

Ihr

Bürgermeisteramt Karlsbad,

Wahlamt