Information der CDU-Landtagsabgeordneten Christine Neumann-Martin für die Karlsbader Unternehmen
Für alle Energieträger (auch Öl und Pellets) kann eine Härtefallhilfe ab Mitte März beantragt werden.
Die Härtefallhilfe ist vom Land konzipiert und ergänzt landesseitig die Winterhilfen. Der Bund stellt den Ländern einen Zuschuss von insgesamt 1 Milliarde Euro zweckgebunden zur Verfügung.
Das Programm hilft in einem ersten Schritt Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis er-zielten (EBIDTA), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg.
Das Umweltministerium Baden-Württembergs erarbeitet derzeit die Antragsstellung zur Härtefallhilfe für Privatpersonen. Die Modalitäten dazu sollen ebenfalls in Kürze feststehen.
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