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Redaktionelle Berichte | 20.03.2012 – 31.08.2012
Das älteste Ittersbacher Lagerbuch von 1837 kehrt nach Karlsbad zurück
Es ist eine sehr abenteuerliche Geschichte mit einem glücklichen Ende. Das Ittersbacher Lagerbuch von 1837, zugleich eine historische Rarität, musste zuerst verschiedenen Zwecken dienen – nämlich als Tauschobjekt, Isolierung in einem Bienenkasten und jahrzehntelange Lagerung im fernen Australien - bis es im Februar 2012 wieder in Karlsbad landete. Das Buch ist somit nach fast 180 Jahren wieder zu Hause. Am Freitag, 16. März nahmen sich Gemeindearchivar Helmut Müller, Bürgermeister Rudi Knodel, Grundbuchamtsleiter Willi Kappler, Ortsvorsteher Günter Metz und Hauptamtsleiter Roland Tibi Zeit, um einen Einblick in den Vorgänger des Grundbuches von Ittersbach zu nehmen. Für das hohe Alter und die ungewöhnlichen Verwendungszwecke ist der Zustand noch recht gut. Der Textkörper ist wohl vollständig erhalten, aber der Rückdeckel hat sich gelöst. Voraussichtlich muss nur der äußere Teil des Lagerbuches wieder hergestellt werden. Gemeindearchivar Helmut Müller will auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Einsichtnahme ermöglichen. Der „Besitzer" des Lagerbuchs, Hank Helmut Steffen berichtete Herrn Müller, dass das Buch 1945 in dessen Besitz kam. Leute aus Pforzheim waren auf dem Weg nach Tiefenbronn und haben es mit anderen Sachen für Essen getauscht. Bis 1970 diente es dann als Isolierung in einem Bienenkasten. Bei der Auswanderung wurde es von Hank Helmut Steffen mit nach Australien genommen. Helmut Müller erläuterte, dass das Lagerbuch einen Wert von mehreren Tausend Euro hat. Aus dem Titelblatt und dem Vorbericht des Buches lasse sich folgendes schließen: Der Vorbericht belegt zweifelsfrei, dass es das erste Lagerbuch von Ittersbach ist. Dessen Grundbesitz wurde bis zu dem Zeitpunkt der Erstellung des Buches nur über Steuerzettel erfasst. Diese sind auch die Grundlage für das Lagerbuch. In alphabetischer Reihenfolge sind die Einwohner und ihr Besitz aufgelistet, zusätzlich ist auch ein alphabetischer Index angehängt. Neben der Entstehungsgeschichte enthält der Vorbericht auch noch detaillierte Anweisungen wie Veränderungen des Besitzstandes einzutragen sind.
Das älteste Ittersbacher Lagerbuch wird begutachtet. Fotos: Gemeinde Karlsbad
Aus dem Inhalt
Übertragung des
Ittersbacher Lagerbuchs
von 1837
(Vorbemerkungen)
Februar 2012
bearbeitet von Helmut H.G. Müller
Ittersbach
Beschreibung
sämtlicher Liegenschaften
[der] Orts Einwohner
Gemeinde Ittersbach.
Beschreibung.
Sämtlicher Liegenschaften der Ortsgemarkung, als
Gärten, Aecker, Wiesen, Weinbergen, Waldungen
Oedungen, mit Angabe des Stammkapitals.
Gefertigt auf dem Grund der in der hiesigen
Gemeinds -Steuer- Registratur befindlichen
Steuer-Zettel.
im Jahr
1837
Vorbericht
Die Gemeinde Ittersbach besaß bisher weder ein
Grund- noch ein Lagerbuch, ausser den Steuerzettel- Ab-
schriften, noch sonst eine Urkunde, die das Besitzthum eines
jeden einzelnen Gemarkungsgenossen beschreibt.
Aufgemuntert von mehrerern Amtsgemeinden, hat der
Gemeinderath zu Ittersbach an den Steuer-Peräquator
Dörrwächter zu Pforzheim das Ansuchen gestellt, auf
den Grund der in der dortigen Gemeinds-Steuer-Regi-
stratur verwahrten Steuerzettel, Güther-Aufnahms-
und Classifikations-Protokolle, eine Gütherbeschreibung
zu fertigen.
Eben diese Gütherbeschreibung ist nun so geschaffen,
daß sie dem Zwecke vollkommen entspricht, wenn in der-
selben durch den Peräquator die alljährlich vorkommenden
Eigenthums-Veränderungen nach Vorschrift ab- und zu ge-
schrieben werden.
Die Eigenthums-Veränderungen, welche jeweils Vor-
fallen, werden in dem in gegenwärtiger Beschreibung
errichteten Felde = Bemerkungen auf folgende Weise
berichtigt:
Wenn z.Z. ein Grundstück auf einen anderen Na-
men geschrieben werden soll, so hat dies auf diese Art
zu geschehen, daß nicht nur die betreffende Güther-Nr.,
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Blatt/Folio 3
sondern auch das Steuer-Kapital derselben, unterstrichen-
sodann unter dem Titel"Bemerkungen" angegeben wird
1838 /: oder in welchem Jahr der Eigenthums Wechsel vorsich
gegangen ist /: ab an N: N: folio _. Ebenso ist auch beim
Zuschreiben zu verfahren. Dabei steht jedoch zu bemerken,
daß die zuzuschreibende Güther-Nr. nicht unterstri-
chen werden darf.
Diesem Instrument ist am Schluß ein alphabetischer
Index beigefügt, in welchem die Blattseiten anzugeben,
wo jeder Gütherbesitzer namentlich aufgeführt erscheint.